Bonpflicht: Geplante Abschaffung sorgt für Freude und Kritik

Neue Regierung plant Abschaffung:Ende der Bonpflicht: Sinnvoll oder nicht?

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Seit 2020 gilt im Einzelhandel in Deutschland die Bonpflicht. Sie sollte den Steuerbetrug begrenzen. Die künftige schwarz-rote Regierung will sie nun wieder abschaffen.

Ein Bon liegt auf einer Kasse in einer Bäckerei. Archivbild
Bald vermutlich wieder Geschichte: Die neue Regierung will die 2020 eingeführte Bonpflicht wieder abschaffen.
Quelle: Daniel Karmann/dpa

"Brauchen Sie die Quittung?" Mit der Einführung der Bonpflicht sollte Steuerbetrug im Einzelhandel vermieden werden. Dass die kommende schwarz-rote Bundesregierung die Regel nun wieder abschaffen will, sieht die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) kritisch. Der Vorsitzende der Gewerkschaft, Florian Köbler, sagte:

Gerade jetzt in Zeiten knapper Kassen eine bewährte Kontrollmaßnahme aufzugeben, wäre ein fatales Signal.

Florian Köbler, Deutsche Steuer-Gewerkschaft

Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Dass viele diesen auf Papier ausdruckten, das danach oft im Müll landete, sorgte bei der Einführung für Kritik. Mehrere Millionen Euro hat die Bonpflicht laut dem Handelsverband HDE große Einzelhandelsgruppen gekostet.
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Bonpflicht soll gegen Steuerbetrug helfen

Noch höher fällt aber die Summe beim Steuerbetrug an den Kassen aus: Auf bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr bezifferten einzelne Länder den verursachten Schaden laut dem Bundesrechnungshof.
Die Bonpflicht sieht Köbler daher als Erfolg. Ohnehin gebe es die Belege heute oft in digitaler Form. Zwar sei Betrug weiterhin möglich, "aber der Aufwand dafür ist inzwischen deutlich höher geworden." Um stärker dagegen vorzugehen, seien mehr Kontrollen der Finanzämter notwendig.
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Händler begrüßen geplante Abschaffung

Der Handelsverband hingegen begrüßt die Abschaffung. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte:

Es ist nicht sinnvoll, einen Bon zu erstellen, wenn der Kunde keinen möchte.

Stefan Genth, Handelsverband Deutschland

Um anhand der Belege die korrekte Verbuchung aller Umsätze zu überprüfen, sei "die Kontrolldichte durch die Finanzbehörden viel zu gering." Auf eine Quittung gebe es auch ohne Bonpflicht einen Anspruch.
Für Händler mit einer offenen Ladenkasse - also einer Barkasse, die keine technische Ausstattung hat - galt die Bonpflicht bislang ohnehin nicht. Ab 2027 sollen elektronische Registrierkassen für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro zur Vorschrift werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Ihre Umsätze müssten dann zumindest digital festgehalten werden.
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Steuer-Gewerkschaft: Registrierkassenpflicht "längst überfällig"

Der Handelsverband zweifelt angesichts weiterer Kosten an dem Nutzen. Zwar sei es für einen fairen Wettbewerb wichtig, dass Betriebe bei den Steuern ehrlich seien. "Aber die Maßnahmen müssen dann schon auch in der Praxis einen Mehrwert bringen", sagte Genth. Für offene Ladenkassen wie auch für Registrierkassen gebe es identische Aufzeichnungspflichten, die Finanzbehörden kontrollieren müsste.
Für die Steuer-Gewerkschaft sei die Registrierkassenpflicht dagegen "längst überfällig". Köbler verweist etwa auf Österreich, wo diese bereits seit 2016 gilt. Gegenüber Kunden, die selbst Lohnsteuer zahlen, und ehrlichen Betrieben sei das eine Sache der Fairness, sagte der Vorsitzende.

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Quelle: dpa

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Quelle: dpa

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