Dopingfall Sinner: WADA legt Berufung beim CAS ein
Tennis - Doping:Fall Sinner: WADA fordert Sperre
|
Tennis-Star Jannik Sinner droht doch eine längere Dopingsperre. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) legte Berufung gegen den Freispruch des Italieners ein und fordert eine Sperre.
Jannik Sinner
Quelle: AP
Italiens Tennisstar Jannik Sinner droht trotz eines Freispruchs nach zwei positiven Doping-Tests weiterhin eine Sperre. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA teilte mit, in dem Fall am vergangenen Donnerstag Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne eingelegt zu haben.
WADA fordert bis zu zwei Jahren Sperre
Die Beurteilung eines unabhängigen Gerichts, dass Sinner keine Schuld und keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei, sei "nicht korrekt unter den geltenden Regeln", teilte die WADA am Samstag mit. Sie beantrage deshalb "eine Sperre zwischen einem und zwei Jahren".
Die Ergebnisse der Nummer eins der Tenniswelt nach seinem umstrittenen Freispruch sollen dagegen laut WADA nicht annulliert werden. Sinner hatte in diesem Jahr unter anderem die Australian Open gewonnen sowie zuletzt die US Open.
Sinner "enttäuscht und überrascht"
Sinner stand gerade in Peking bei den China Open auf dem Tenniscourt, als der Einspruch der WADA publik wurde. Der Italiener zog mit 3:6, 6:2, 6:2 gegen den Russen Roman Safiullin ins Viertelfinale ein.
Danach zeigte er sich "enttäuscht und überrascht" vom Einspruch der WADA. Er habe "vor ein paar Tagen" davon erfahren, erklärte Sinner:
Drei bisherige Anhörungen seien schließlich "sehr positiv" für ihn gelaufen, so Sinner.
Positive Proben stammen aus dem März 2024
Der erste positive Test bei Sinner stammte vom 10. März 2024, beim Masters in Indian Wells wurde bei einer Wettkampfkontrolle Clostebol in geringen Mengen festgestellt. Eine weitere Probe, die acht Tage später in einer Trainingsphase genommen wurde, erbrachte dasselbe Ergebnis.
Laut der International Tennis Integrity Agency (ITIA) wurde damals jeweils eine vorläufige Sperre verhängt - in beiden Fällen legte Sinner erfolgreich Berufung ein. Die ITIA verzichtete auf einen Widerspruch und verwies den Fall an ein unabhängiges Gericht. Dieses kam zu dem Schluss, dass Sinner kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.
Wundspray soll die Werte verursacht haben
Sinner erklärte, die Substanz könne nach einer Kontamination durch ein Mitglied des Betreuerteams in seinen Körper gelangt sein. Dieser habe ein in Italien rezeptfrei erhältliches Spray mit Clostebol auf seine eigene Haut aufgetragen, um eine Wunde zu behandeln. Sinner trennte sich später von seinem Physiotherapeuten.
Sie wollen über Sport stets auf dem Laufenden bleiben? Dann ist unser sportstudio-WhatsApp-Channel genau das Richtige für Sie. Egal ob morgens zum Kaffee, mittags zum Lunch oder zum Feierabend - erhalten Sie die wichtigsten News direkt auf Ihr Smartphone. Melden Sie sich hier ganz einfach für unseren WhatsApp-Channel an: sportstudio-WhatsApp-Channel.