Lisa Karl (SC Freiburg, rechts) reklamiert bei Schiedsrichterin Theresa Hug.
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Das Spiel in der
Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen wird wiederholt. Das DFB-Sportgericht hat
einen Einspruch von Bayer abgewiesen und bestätigte damit das Urteil vom 19. September. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Woche nach Verkündung Berufung beim DFB-Bundesgericht eingereicht werden.
Das Sportgericht hatte zuvor dem Einspruch der Freiburgerinnen gegen die Wertung der mit 2:3 verlorenen Begegnung vom 31. August stattgegeben und eine Neuansetzung angeordnet. Gegen dieses Urteil legte Leverkusen Einspruch ein, der aber nun erfolglos blieb.
Regelverstoß, nicht Tatsachenentscheidung
Freiburg hatte seinen Protest mit einem angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams begründet. Dieses hatte bei der Partie den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen. Das Sportgericht folgte in der mündlichen Verhandlung nun der Auffassung des SC.
Es habe sich nicht um eine Tatsachenentscheidung, sondern um einen Regelverstoß des Schiedsrichterteams gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Müller in der Urteilsbegründung: "Dieser Verstoß hatte auch Auswirkungen auf die Wertung des Spiels als verloren oder unentschieden - somit war das Spiel zwingend neu anzusetzen."
Die Frauen-Fußball-Bundesliga boomt, die Professionalisierung geht voran. Alles gut also? Eher nicht.25.04.2024 | 12:57 min
Leverkusenerin trifft mit wiederholtem Elfmeter
Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand.
Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat.
Das sei nach Ansicht der Freiburgerinnen nicht der Fall gewesen. Laut Sportgericht sei die entsprechende Regel 14 Ziffer 2 im vorliegenden Sachverhalt missachtet worden.
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von Frank Hellmann
Quelle: dpa