Frauen-Bundesliga: Gericht weist Leverkusen-Protest ab

    DFB-Bundesgericht:Leverkusen-Protest erneut abgewiesen

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    Bayer Leverkusen ist auch vor dem Bundesgericht des DFB mit seinem Protest gegen die Neuansetzung der Partie gegen Freiburg in der Frauen-Bundesliga gescheitert.

    Schiedsrichterin Theresa Hug und Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe in der Diskussion beim Spiel gegen Leverkusen
    Schiedsrichterin Theresa Hug und Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe in der Diskussion beim Spiel gegen Leverkusen.
    Quelle: imago

    Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte am Mittwoch die Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 19. September. Es hatte die Wertung des Leverkusener 3:2-Sieges in Freiburg in der Frauen-Bundesliga aufgehoben und eine Neuansetzung der Partie angeordnet. Wann die ursprünglich am 31. August gespielte Begegnung wiederholt wird, steht noch nicht fest.
    "Das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts ist seitens des Bundesgerichts nicht zu beanstanden", sagte Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts:

    Die Annullierung des Ergebnisses und die Neuansetzung des Spiels ist daher nach Überprüfung die zutreffende Rechtsfolge.

    DFB-Bundesgericht

    Anlass war Elfmeter-Wiederholung

    Hintergrund des Verfahrens war ein Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute des Spiels. Im ersten Versuch hatte Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung von Schiedsrichterin Theresa Hug zu früh bewegt hatte, ließ die Unparteiische den Strafstoß wiederholen. Kögel traf im zweiten Versuch zum 3:2-Endstand.
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    Freiburg legte Einspruch ein und bekam in einem ersten Urteil vom DFB-Sportgericht Recht. Es habe sich nicht um eine Tatsachenentscheidung, sondern um einen Regelverstoß des Schiedsrichterteams gehandelt, urteilte das Sportgericht und ordnete eine Neuansetzung der Partie an.
    Gegen dieses Urteil legte Leverkusen Einspruch ein, der Klub sah eine Tatsachenentscheidung: "Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachen-Entscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss", hatte Leverkusens Lizenz-Direktor Thomas Eichin den Protest begründet.
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    DFB-Bundesgericht: Regelverstoß

    Das DFB-Bundesgericht sah dies in seinem Urteil vom Mittwoch anders. "Die Wiederholung eines Strafstoßes setzt gemäß Fußball-Regel 14 Nr. 2 voraus, dass die Schiedsrichterin neben der Tatsache der zu frühen Bewegung der Torhüterin ebenfalls feststellt, dass diese Bewegung die Schützin eindeutig beeinträchtigt hat.
    Somit hatte die Schiedsrichterin nicht alle Tatsachen ermittelt, die notwendig waren, um regelkonform die Wiederholung des Strafstoßes anzuordnen", sagte der Vorsitzende Riedmeyer: "Es lag demnach ein Regelverstoß vor. Die Unparteiische hätte daher in den Spielverlauf nicht eingreifen dürfen, sondern das Spiel durch Abstoß fortsetzen müssen."

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    Quelle: Reuters

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    Quelle: dpa, SID

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