Hitzefrei bei der Arbeit? Regeln für Büro und Homeoffice

    FAQ

    Homeoffice und Hitzefrei?:Hitze: Diese Regeln gelten bei der Arbeit

    von Larissa Hamann
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    Es ist heiß. Wie sind die Regeln bei der Arbeit? Wie warm darf mein Arbeitsplatz sein, wie sieht es mit Homeoffice aus und was ist eigentlich mit Hitzefrei?

    Eine Frau sitzt schwitzend am Arbeitsplatz (Symbolfoto)
    Für Arbeitgeber gelten bestimmte Regeln bei Hitze im Büro.
    Quelle: Colourbox.de

    Es ist wieder heiß und im Laufe des Sommers wird das auch sicher noch öfter vorkommen. Gut lässt sich das eigentlich nur am See oder mit möglichst wenig Bewegung aushalten. Aber viele von uns arbeiten. Dabei müssen Arbeitgeber*innen bei Hitze einige Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Regeln.

    Besteht Anspruch auf Hitzefrei bei der Arbeit?

    Nein, es gibt keine Vorschrift, die ab bestimmten Temperaturen Hitzefrei vorschreibt, so die Industrie und Handelskammer (IHK) München. Das bestätigt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Anfrage von ZDFheute. Auch einen Anspruch auf klimatisierte Räume gebe es nicht.
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    Welche Regeln gelten bei Hitze im Büro?

    Laut Arbeitsstättenverordnung gilt in Arbeitsräumen während der Nutzungsdauer eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur", erklärt die BAuA. Auch ein wirksamer Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ist vorgeschrieben.

    • Nach §4 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Arbeit "so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird."
    • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt in Deutschland die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. In Anhang 3.5 ist die Raumtemperatur geregelt: "Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben."
    • Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. 3.5 befasst sich mit der Raumtemperatur.

    Ab welchen Temperaturen gilt was?

    In Arbeitsräumen soll es nicht wärmer als 26 Grad werden. Wird die Temperatur überschritten, gilt ein Stufenmodell mit Maßnahmen, so die BAuA:
    • 26 bis 30 Grad: Arbeitgeber*in soll wirksame Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Arbeitszeit flexibel gestalten.
    • 30 bis 35 Grad: Arbeitgeber*in muss wirksame Vorkehrungen ergreifen. Ab 30 Grad ist es verpflichtend, Getränke bereitzustellen.
    • Mehr als 35 Grad: Der Raum ist als Arbeitsraum ohne Maßnahmen ungeeignet. Möglich sind zum Beispiel ausreichende "Entwärmungsphasen", also Pausen in Räumen, die kälter sind.

    Welche Maßnahmen gibt es konkret?

    Laut BAuA können Maßnahmen beispielsweise sein:
    • Getränke und Klimageräte
    • flexible Gestaltung der Arbeitszeit
    • das Lockern des Dresscodes - falls es einen gibt
    • Lüften am frühen Morgen
    • am Gebäude sollte möglichst ein Sonnenschutz angebracht und auch genutzt werden
    • das Gebäude selbst sollte die Anforderungen an ein sommertaugliches Bauen erfüllen, beispielsweise keinen zu großen Glasflächenanteil haben
    Wettermoderator Özden Terli, Wettermoderatorin Christa Orben und Wettermoderatorin Dr. Katja Horneffer
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    Kann Homeoffice als Maßnahme bei Hitze angeboten werden?

    "Die Beschäftigten als Maßnahme ins Homeoffice zu schicken, ist bisher noch nicht gesetzlich geregelt", teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit.

    Denn der Arbeitgeber muss sicherstellen können, dass im Zuhause die Gefahr geringer als in der Arbeitsstätte ist. Bei Dachgeschosswohnungen würde dies schwierig werden.

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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    Muss der Arbeitgeber die Maßnahmen auch im Homeoffice umsetzen?

    Das kommt darauf an, wie die Arbeit zu Hause geregelt ist: Wenn die Beschäftigten einen Telearbeitsplatz haben, gelten strengere Regeln, erklärt die BAuA. Telearbeit wird vertraglich zwischen Arbeitgeber*in und Beschäftigten vereinbart und ist strenger geregelt als Heimarbeit, Arbeitgeber*innen sind dabei für die Ausstattung des Büros zu Hause zuständig.
    In diesem Fall sind sie auch für den Arbeitsschutz zuständig und damit für die richtige Temperatur, so die IHK München. Bei "Mobiler Arbeit" oder Heimarbeit seien Arbeitgeber*innen nicht für das Raumklima zuständig, so die BAuA.
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    Was gilt bei Arbeiten im Freien?

    Für Arbeitgeber*innen bestehen Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes von Beschäftigten vor klimatischen Belastungen. Das gilt drinnen und draußen, teilt die BAuA mit.

    Beschäftigte dürfen nicht gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen ausgesetzt werden, zum Beispiel solarer UV-Strahlung.

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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    Möglich sind demnach beispielsweise Sonnenschirme oder Sonnensegel, Unterstellmöglichkeiten für Pausenzeiten, UV-absorbierende Abdeckungen, flexible Arbeitszeiten oder in den Mittagsstunden den Aufenthalt in der Sonne zu minimieren.
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    Der Artikel wurde erstmals am 18.7.2022 publiziert.
    Quelle: ZDF, dpa

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