Verbraucherzentrale: Firmen verstoßen gegen Kündigungsgesetz
Verbraucherzentrale mahnt an:Anbieter verstoßen gegen Gesetz zu Kündigung
|
Trotz gesetzlicher Vorschrift bieten viele Firmen noch immer keinen Kündigungsknopf an. Die Verbraucherzentrale kritisiert die Anbieter und informiert: Kunden sind nicht wehrlos.
Die Verbraucherzentrale sieht bei rund 20 Prozent der Anbieter Probleme bei der Online-Kündigung.
Quelle: Photocase
Wer seinen Telefon-, Strom- oder Fitnessvertrag online kündigen will, stößt laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) bei rund 20 Prozent aller Anbieter immer noch auf Probleme.
Jeder fünfte Anbieter habe noch keinen Kündigungsbutton auf seiner Internetseite eingebunden, obwohl dieser seit gut 20 Monaten gesetzlich Pflicht sei, schreiben die Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag unter Berufung auf eine VZBV-Untersuchung von 1.200 Websites.
Telekommunikation: Kündigungsbutton fehlt bei 40 Prozent
Den größten Nachholbedarf hat demnach die Telekommunikationsbranche: Dort fehlt der Online-Kündigungsknopf sogar bei 40 Prozent der Unternehmen. VZBV-Referentin Dietlinde Bleh forderte die verbliebenen Anbieter auf, den Kündigungsbutton endlich einzubinden.
Hier besteht weiter Handlungsbedarf seitens der Anbieter.
„
Dietlinde Bleh, Referentin des Bundesverbands der Verbraucherzentrale
Sollte dies nicht der Fall sein, hätten die Verbraucher bei diesen Unternehmen sogar besondere Kündigungsrechte:
Wenn der Kündigungsbutton fehlt oder schwer auffindbar ist, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
„
Dietlinde Bleh, Referentin des Bundesverbands der Verbraucherzentrale
Gesetz verpflichtet zu einfacher Kündigungsmöglichkeit
Seit Juli 2022 schreibt ein Gesetz vor, dass kostenpflichtige Laufzeitverträge, die im Internet abgeschlossen werden, ohne viel Aufwand online gekündigt werden können. Dazu zählen Mobilfunk-, Fitnessstudio-, Stromlieferverträge oder Abonnements für Medien- oder Streamingdienste.
Insgesamt wirke sich das neue Gesetz bislang positiv aus, sagte VZBV-Expertin Bleh. Für Verbraucher sei es sehr viel einfacher geworden, bestehende Dauerschuldverhältnisse zu kündigen.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.