Umzug-Checkliste: Das ist beim Zusammenziehen zu beachten

Umzug und gemeinsame Wohnung:Spar-Tipps fürs Zusammenziehen

von Zarah Reinders
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Gemeinsam lässt es sich oft günstiger leben. Doch beim Zusammenziehen gibt es finanzielle Stolperfallen, die Paare und Wohngemeinschaften leicht vermeiden können. Ein Überblick.

In einer Tür, die geöffnet wird steckt ein Schlüssel.
Der Umzug und das Zusammenwohnen in einer neuen Wohnung - so gelingt er.
Quelle: dpa

Die Freude ist groß, ist die gemeinsame Wohnung erst einmal gefunden. Doch mit diesem Schritt ergeben sich auch neue Fragen und Aufgaben: Wer soll im Mietvertrag stehen? Welche Verträge und Versicherungen werden gebraucht? Wie lassen sich gemeinsame Ausgaben geschickt organisieren?

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Checkliste für den Überblick

Als ersten Schritt empfiehlt Anna Follmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale, die To-dos für den anstehenden Umzug zu sammeln. In diesem Zuge könne auch notiert werden, welche alten Verträge wann gekündigt werden müssen.
Sinnvoll sei zudem, sich früh Gedanken über das gemeinsame Budget für den Umzug zu machen. So könne verhindert werden, dass die Kosten für Umzugswagen, neue Möbel oder Renovierungsarbeiten aus dem Ruder laufen.
Vorgefertigte Checklisten gibt es unter anderem auch bei der Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest oder Finanztip.

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Name im Mietvertrag

Der Name im Mietvertrag bestimmt darüber, welche Rechte und Pflichten sich für die Beteiligten ergeben. Stehen beide Partner*innen oder alle Mitbewohner*innen im Vertrag, gelten alle Rechte und Pflichten für jede*n gleichermaßen. Die Wohnung kann dann zum Beispiel nur mit dem Einverständnis aller gekündigt werden.
Steht dagegen nur eine Person im Mietvertrag, haftet diese für die Miete und alle Schäden alleine. Sie kann die Wohnung dann aber auch ohne Absprache kündigen.

Ausgaben aufteilen

Mit einer gemeinsamen Wohnung entstehen auch gemeinsame Kosten. Diese sollten Paare oder Wohngemeinschaften fair untereinander aufteilen. Um herauszufinden, welche Kosten geteilt werden müssen, rät Follmann zu einem Haushaltsbuch.

Ich würde empfehlen, eine Übersicht über alle Fixkosten (etwa Miete) und variablen Kosten (zum Beispiel Einkauf) zu machen, die jeder bezahlt.

Anna Follmann, Fachberaterin Finanzen und Versicherungen

Möglichkeiten, gemeinsame Kosten zu teilen




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Sonderkündigungsrechte prüfen

Wer nicht aus dem Elternhaus auszieht, hat in der Regel bereits eigene Strom-, Gas- oder auch Internet-Verträge. Laufen diese bereits länger als zwei Jahre, können sie monatlich gekündigt werden - bei Strom- und Gasverträgen gilt dies jedoch nur, wenn die Verträge nach dem 1.3.2022 geschlossen wurden. Laufen die Verträge noch keine zwei Jahre, empfiehlt Follmann, zunächst zu prüfen, ob der Anbieter den Vertrag an der neuen Adresse überhaupt weiter erfüllen kann.

Kann der Internetanbieter nicht an den neuen Wohnort liefern, hätte man ein Sonderkündigungsrecht.

Anna Follmann, Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Kann der Energieversorger die neue Wohnung nicht beliefern, muss der Anbieter sechs Wochen im Voraus über die Sonderkündigung informiert werden. Anders bei der Grundversorgung: Hier besteht ein Kündigungsrecht von zwei Wochen.
Können beide Anbieter am neuen Wohnort liefern und kann kein Vertrag frühzeitig gekündigt werden, müssten beide Verträge weiterhin gezahlt werden. Um diese Doppelbelastung zu verhindern, rät Follmann dazu, sich rechtzeitig mit den Anbietern in Verbindung zu setzen. So könne oft eine Lösung gefunden werden.

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Gemeinsame Versicherungen abschließen

Als Paar könne es laut Follmann bei manchen Versicherungen sinnvoll sein, eine Familienversicherung abzuschließen. Bei zwei bereits bestehenden Versicherungen sei es zudem häufig möglich, einen der beiden Verträge aufheben zu lassen. Ein Rechtsanspruch darauf bestehe jedoch nicht.
Die Expertin hat zudem einen weiteren Spartipp für alle, die sich Einmalzahlungen im zweistelligen Bereich jedes Jahr leisten können.

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Den Rundfunkbeitrag zahlt jeder Haushalt in Deutschland. In einer gemeinsamen Wohnung kann also auch dieser unter beliebig vielen Personen aufgeteilt werden. Der alte Haushalt kann dabei ganz einfach online abgemeldet werden. Dafür wird unter anderem die Beitragsnummer des neuen Haushalts benötigt.

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