Umzug und gemeinsame Wohnung:Spar-Tipps fürs Zusammenziehen
von Zarah Reinders
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Gemeinsam lässt es sich oft günstiger leben. Doch beim Zusammenziehen gibt es finanzielle Stolperfallen, die Paare und Wohngemeinschaften leicht vermeiden können. Ein Überblick.
Der Umzug und das Zusammenwohnen in einer neuen Wohnung - so gelingt er.
Quelle: dpa
Die Freude ist groß, ist die gemeinsame Wohnung erst einmal gefunden. Doch mit diesem Schritt ergeben sich auch neue Fragen und Aufgaben: Wer soll im Mietvertrag stehen? Welche Verträge und Versicherungen werden gebraucht? Wie lassen sich gemeinsame Ausgaben geschickt organisieren?
So wird der Umzugstag nicht zum Horrortag: Mit Checklisten, einer langfristigen Planung und helfenden Händen klappt (fast) jeder Umzug günstig und stressfrei.
von Kerstin Ripper
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Checkliste für den Überblick
Als ersten Schritt empfiehlt Anna Follmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale, die To-dos für den anstehenden Umzug zu sammeln. In diesem Zuge könne auch notiert werden, welche alten Verträge wann gekündigt werden müssen.
Sinnvoll sei zudem, sich früh Gedanken über das gemeinsame Budget für den Umzug zu machen. So könne verhindert werden, dass die Kosten für Umzugswagen, neue Möbel oder Renovierungsarbeiten aus dem Ruder laufen.
Vorgefertigte Checklisten gibt es unter anderem auch bei der Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest oder Finanztip.
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Name im Mietvertrag
Der Name im Mietvertrag bestimmt darüber, welche Rechte und Pflichten sich für die Beteiligten ergeben. Stehen beide Partner*innen oder alle Mitbewohner*innen im Vertrag, gelten alle Rechte und Pflichten für jede*n gleichermaßen. Die Wohnung kann dann zum Beispiel nur mit dem Einverständnis aller gekündigt werden.
Steht dagegen nur eine Person im Mietvertrag, haftet diese für die Miete und alle Schäden alleine. Sie kann die Wohnung dann aber auch ohne Absprache kündigen.
Ausgaben aufteilen
Mit einer gemeinsamen Wohnung entstehen auch gemeinsame Kosten. Diese sollten Paare oder Wohngemeinschaften fair untereinander aufteilen. Um herauszufinden, welche Kosten geteilt werden müssen, rät Follmann zu einem Haushaltsbuch.
Möglichkeiten, gemeinsame Kosten zu teilen
Die Kosten gleichmäßig unter allen beteiligten Personen aufteilen.
Hat eine Person ein höheres Einkommen und trägt zum Beispiel 70 Prozent des Haushaltseinkommens bei, könnte diese auch 70 Prozent der gemeinsamen Kosten übernehmen.
Sind Zimmer in einer WG unterschiedlich groß, kann es sich lohnen, die Kosten pro Quadratmeter zu berechnen. Die Person mit dem größeren Zimmer übernimmt dann einen größeren Teil der Kosten.
Wer seine Finanzen in Zeiten von steigenden Kosten und Inflation im Griff haben will, muss handeln. Ein Haushaltsbuch bietet die Chance, die Kosten zu kontrollieren.
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Sonderkündigungsrechte prüfen
Wer nicht aus dem Elternhaus auszieht, hat in der Regel bereits eigene Strom-, Gas- oder auch Internet-Verträge. Laufen diese bereits länger als zwei Jahre, können sie monatlich gekündigt werden - bei Strom- und Gasverträgen gilt dies jedoch nur, wenn die Verträge nach dem 1.3.2022 geschlossen wurden. Laufen die Verträge noch keine zwei Jahre, empfiehlt Follmann, zunächst zu prüfen, ob der Anbieter den Vertrag an der neuen Adresse überhaupt weiter erfüllen kann.
Kann der Energieversorger die neue Wohnung nicht beliefern, muss der Anbieter sechs Wochen im Voraus über die Sonderkündigung informiert werden. Anders bei der Grundversorgung: Hier besteht ein Kündigungsrecht von zwei Wochen.
Können beide Anbieter am neuen Wohnort liefern und kann kein Vertrag frühzeitig gekündigt werden, müssten beide Verträge weiterhin gezahlt werden. Um diese Doppelbelastung zu verhindern, rät Follmann dazu, sich rechtzeitig mit den Anbietern in Verbindung zu setzen. So könne oft eine Lösung gefunden werden.
Weitere Tipps der Expertin
Müssen neue Energie- oder auch Internetverträge abgeschlossen werden, lohnt es sich, die Kosten zu vergleichen. Bei den Strom- und Gasanbietern gibt es große Preisunterschiede. Zudem können sich die Personen bereits im Voraus Gedanken über ihren Verbrauch machen, zum Beispiel um abzuschätzen, wie hoch die Abschlagszahlung ausfallen könnte. Die Expertin rät konkret bei Internetverträgen, lieber zunächst eine niedrigere Geschwindigkeit zu vereinbaren. Diese aufzustocken sei in der Regel problemlos möglich, den Umfang zu reduzieren, dagegen eher selten.
Die Zählerstände des Stromverbrauchs in der alten sowie der neuen Wohnung notieren. So können Mieter*innen der Gefahr entgehen, den Verbrauch der Vor- oder auch Nachmieter zum Teil mitzuzahlen.
In der neuen Wohnung lohne es sich, etwa einmal im Monat den Stromverbrauch zu überprüfen. Liegt der Wert über dem geschätzten Verbrauch, können Mieter*innen schon früh etwas mehr Geld für die kommende Nachzahlung zurücklegen und werden nicht am Jahresende davon überrascht.
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von Karen Grass
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Gemeinsame Versicherungen abschließen
Als Paar könne es laut Follmann bei manchen Versicherungen sinnvoll sein, eine Familienversicherung abzuschließen. Bei zwei bereits bestehenden Versicherungen sei es zudem häufig möglich, einen der beiden Verträge aufheben zu lassen. Ein Rechtsanspruch darauf bestehe jedoch nicht.
Die Expertin hat zudem einen weiteren Spartipp für alle, die sich Einmalzahlungen im zweistelligen Bereich jedes Jahr leisten können.
Mögliche gemeinsame Versicherungen
Laut Follmann sei eine Haftpflichtversicherung pro Person essenziell. Dementsprechend könne diese Versicherung gut als Familienversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sei oft nicht mitversichert, wenn die Personen untereinander persönliche Gegenstände beschädigen.
Die Expertin rät dazu, zunächst zu überlegen, ob eine Hausratversicherung tatsächlich notwendig ist. Ihre Daumenregel: Wenn alle Gegenstände im Haus einfach nachgekauft werden könnten, ist die Versicherung in der Regel verzichtbar. Falls nicht, sei es wichtig darauf zu achten, den angemessenen Wert des Haushalts zu versichern.
Auch diese Versicherung kann als Familienversicherung abgeschlossen werden. Auch hier sollte das Paar prüfen, ob die Versicherung tatsächlich notwendig ist.
Bei einem Umzug wechselt unter Umständen die Regionalklasse und die Versicherung könnte dadurch teurer werden. Wenn nicht beide zwingend ein Auto benötigen, könnte der Partner hier als zweiter Fahrer in die Police eingetragen und das andere Auto verkauft werden.
Versicherungen sind ein lästiges Thema - vor allem junge Menschen machen gerne einen großen Bogen drum. Es gibt jedoch Policen, die auch sie besitzen sollten.
von Kaja Adchayan
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Rundfunkbeitrag pro Haushalt
Den Rundfunkbeitrag zahlt jeder Haushalt in Deutschland. In einer gemeinsamen Wohnung kann also auch dieser unter beliebig vielen Personen aufgeteilt werden. Der alte Haushalt kann dabei ganz einfach online abgemeldet werden. Dafür wird unter anderem die Beitragsnummer des neuen Haushalts benötigt.
Ab Juli dürfen Vermieter die Kosten für Kabelanschlüsse nicht mehr weitergeben. Ob Smart-TV, Satellitenempfang oder neuer Kabel-Vertrag: Das sind die Möglichkeiten für Mieter.