Streusalz oft verboten: Tipps und Alternativen im Winter

    Streumittel im Winter:Darum taugt Streusalz nicht als Streugut

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    Bei Schnee oder Glatteis sind wir oft verpflichtet, den Gehweg vor dem Haus zu räumen und zu streuen. Streusalz ist vielerorts verboten - warum und welche Alternativen gibt es?

    Ein Mitarbeiter vom Winterdienst streut Streusalz auf einen Gehweg.
    Beim Räumen und Streuen im Winter gilt es, einige gesetzliche Vorschriften zu beachten. Auch beim Streugut gibt es Vorgaben (Symbolbild).
    Quelle: dpa

    Im Winter haben Mieter wie Eigentümer zumindest bei Schneefall oft noch einen Punkt mehr auf ihrer To-Do-Liste: räumen und streuen. Während auf öffentlichen Straßen und Wegen der Winterdienst der jeweiligen Stadt oder Gemeinde dafür verantwortlich ist, muss der Weg zum eigenen Haus sowie der Gehweg davor von den Anliegern geschippt und rutschsicher gemacht werden.
    Wer die Räum- und Streuvorschriften nicht einhält, riskiert Geldbußen. Sowohl für das Räumen als auch für den Einsatz von Streusalz gibt es regional sehr unterschiedliche Vorgaben.
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    In welchen Bundesländern ist Streusalz verboten?

    "Meines Wissens ist das nur in Berlin der Fall: Das Berliner Naturschutzgesetz verbietet Streusalz generell und richtet sich sowohl an Kommunen als auch an Bürgerinnen und Bürger", erklärt Rechtsanwalt Thomas Pliester, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Bezug auf Streusalz gebe es keine bundesweit gültige Regelung. Es gelten die kommunalen Satzungen.

    Für die unrechtmäßige Verwendung von Streusalz sind für Privatpersonen laut Rechtsanwalt Thomas Pliester Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. "Ich konnte jedoch keinen Fall finden, in dem ein Bußgeld tatsächlich verhängt worden ist - dagegen hätte sich derjenige auch wehren müssen, sonst wird es nicht publik gemacht", sagt er. Der Verwaltungsvollzug scheine gegen Null zu tendieren. Es gebe zwar eine gesetzliche Regelung, doch bei Streusalz scheine sie nicht streng überwacht zu werden.

    Im bayerischen Straßen- und Wegegesetz gebe es für Streusalz ein Vermeidungsgebot. "Das heißt im Wesentlichen: Wenn nicht unbedingt nötig, sollte es vermieden werden. Es richtet sich meines Erachtens aber nur an Kommunen, also Träger der Straßenbaulast", sagt Pliester.

    Ein Mitarbeiter des Winterdienstes verteilt Streusalz bei Regen und Schneeglätte auf den Fußweg an einer Straßenkreuzung.
    Quelle: dpa

    Ausnahmen gibt es laut Rechtsanwalt Pliester immer. Sie können sich sowohl auf extreme Witterungsbedingungen beziehen als auch auf bauliche Situationen wie Tiefgarageneinfahrten. "Es muss wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes immer Ausnahmen geben können. Sie können nicht irgendetwas rigoros verbieten, denn es wird immer Situationen geben, wo man keine andere Wahl hat." Daher müsse es bei jedem Verbot auch eine Befreiungs- oder Ausnahmegenehmigung geben. Solche Ausnahmen sind ebenfalls in der kommunalen Satzung zu finden.

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    Warum Streusalz verboten ist

    Streusalz senkt den Taupunkt von Eis - es scheint also zunächst eine gutes Streumittel gegen Glätte zu sein. Doch für die Umwelt ist Streusalz alles andere als gut. "Streusalz bleibt nicht auf der Straße, wo es eingesetzt wird, sondern gelangt durch Verkehr und Schmelzwasser in die benachbarte Umgebung", sagt Corinna Hölzel, Referentin Pestizidpolitik/Insektenfreundliche Kommunen und Gärten beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND). Dort verursache es Korrosionsschäden an Fahrzeugen und Brücken.
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    Salz reichert sich im Boden an und wird auch in regenreichen Jahren kaum ausgewaschen.

    Corinna Hölzel, BUND-Referentin

    Dies schädige die Straßenbäume dauerhaft: Die Wasseraufnahme der Bäume werde behindert, was wiederum den Nährstoffhaushalt beeinträchtige. "Blätter vertrocknen, obwohl genügend Feuchtigkeit im Boden vorhanden ist. Kleine Blätter, Braunfärbung der Blattränder und frühzeitiger Laubfall sind die Folgen", sagt Hölzel.

    Die scharfe Salzlösung ist auch für Haustiere wie Hunde und Katzen eine Belastung, denn sie kann die Pfoten austrocknen und für Hautrisse sorgen, die wiederum schmerzhaft brennen. "Am besten, man verzichtet selbst aufs Streuen mit Salz und informiert zudem die Nachbarn über dessen schädliche Wirkung", rät Corinna Hölzel. "Wenn Haustiere mit Streusalz in Berührung kommen, am besten die Pfoten mit warmem Wasser auswaschen und abtrocknen." Ebenfalls wichtig: Die Tiere sollten ihre Pfoten nicht sauber lecken oder verschmutzten Schnee fressen - dies kann zu Erbrechen oder Durchfall führen.

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    Diese Alternativen gibt es zu Streusalz

    Das Umweltbundesamt (UBA) rät zunächst einmal dazu, den Gehweg möglichst schnell mit einer Schippe oder einem Besen vom Schnee zu befreien. Als Alternative zu Streusalz empfiehlt es salzfreie, abstumpfende Streumittel. Dazu gehören etwa:
    • Sand
    • Splitt
    • Kies
    • Sägespäne
    • Ton- oder Lava-Granulat
    • Asche
    Diese Streumittel machen die vereiste Oberfläche griffiger, weil sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für eine ausreichende Wirkung ist laut UBA dabei allerdings eine Streudichte von etwa 100 Gramm pro Quadratmeter nötig.
    Das Amt verweist zudem auf den Blauen Engel als Umweltsiegel für eine ökologische Produktion. Auch der BUND hält dieses Siegel zur Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf für sinnvoll. Grundsätzlich, so Hölzel, reiche jedoch oft eine mechanische Entfernung von Schnee - und bei Eisglätte plädiert sie für eine möglichst sparsame Dosierung.

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    FAQ

    Streusalz richtig entsorgen

    Corinna Hölzel plädiert: "Streusalz sollte gar keine Anwendung finden." Kam es doch einmal zum Einsatz, könne die Entsorgung von reinem Streusalz über den Restmüll erfolgen. "Wenn dem Salz jedoch chemische Stoffe wie Auftaumittel beigefügt sind, gehört das Salz in den Sondermüll und muss über einen Wertstoffhof entsorgt werden", erklärt Hölzel.

    "Öffentlich-rechtlich gesprochen hat der Mieter im Verhältnis zur Kommune keine Pflichten. Seine Pflichten leiten sich aus dem Mietvertrag ab", erklärt Rechtsanwalt Pliester. Im Schadensfall ist zunächst der Eigentümer verantwortlich, dessen Haftpflichtversicherung dann wiederum in der Regel den Mieter in Regress nimmt. "In einem Mehrfamilienhaus müssen Sie als Eigentümer nachvollziehbare, nachhaltbare Regeln aufstellen, wer wann dran ist. Daran hapert es oft - vor allem in Regionen mit wenig Schneetagen." Der Eigentümer müsse die Aufgaben delegieren und prüfen, ob sie eingehalten werden.

    Quelle: dpa-Custom Content

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