Schwangerschaft: Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen
Untersuchungen und Leistungen:Schwangerschaftsvorsorge: Das zahlt die Kasse
von Zarah Reinders
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Ob Ultraschall, Physiotherapie oder Akupunktur - es gibt eine Reihe möglicher Behandlungen für Schwangere. Einige davon zahlt die Krankenkasse. Ein Überblick.
Schwangere Frauen profitieren von einer großen Auswahl an Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen. Jedoch zahlt die Krankenkasse nicht alle davon.
Quelle: dpa
Es gibt zahlreiche Untersuchungen und Behandlungen, mit denen schwangere Personen ihre eigene Gesundheit und die des Kindes überprüfen oder verbessern können. Einige davon übernimmt die Krankenkasse, andere sind individuelle Gesundheitsleistungen, die selbst gezahlt werden müssen.
Diese Vorsorgeuntersuchungen zahlt die Krankenkasse
In der Mutterschaftsrichtlinie ist gesetzlich geregelt, welche Leistungen Krankenkassen tragen. Dazu zählen regelmäßige Untersuchungen von Mutter und Kind, drei Basis-Ultraschalluntersuchungen und ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes. Die Richtlinien gelten für gesetzlich und privat versicherte Patientinnen.
Die verschiedenen Leistungen sind freiwillig, Mütter müssen sie nicht in Anspruch nehmen. Oberärztin Cora Franken sagt: "Sie haben den Sinn, Mutter und Kind zu schützen. Es ist also ratsam, sie zu nutzen."
Von den Krankenkassen werden unter anderem diese Kosten übernommen:
Regelmäßige Untersuchungen von Mutter und Kind
Kontrolle von Gewicht und Blutdruck der Mutter
Kontrolle der Herzaktivität des Kindes
Test auf Schwangerschaftsdiabetes
HIV-Test
Impfung gegen saisonale Influenza
Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker
Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors
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Zusätzliche Untersuchungen bei medizinischer Notwendigkeit
Ist zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Leistungen eine Untersuchung notwendig, zahlt die Krankenkasse auch diese. Das ist der Fall, wenn beispielsweise ein Ultraschallbefund kontrollbedürftig ist. Leiden Schwangere zum Beispiel an starker Übelkeit oder Rückenschmerzen, können Ärzt*innen Medikamente oder Behandlungen wie Physiotherapie verschreiben.
Freiwillige Zusatzleistungen je nach Krankenkasse
Außerdem können Krankenkassen verschiedene Zusatzleistungen übernehmen, wie ein Streptokokken-Screening oder Geburtsvorbereitungskurse für den oder die Partner*in. Schwangere können hier bei ihrer Krankenkasse nachfragen oder in der Leistungsübersicht der jeweiligen Kasse nachlesen, welche Kosten übernommen werden.
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Individuelle Gesundheitsleistungen je nach Lebensumstand
Individuelle Gesundheitsleistungen müssen Patientinnen selbst zahlen. Ob diese sinnvoll sind, könne auch von der Berufsgruppe oder Ernährungsweise abhängen, erklärt Franken: "Mütter, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, benötigen unter Umständen zusätzliche Eisen-Präparate oder B-Vitamine." Ein Test kostet etwa 30 Euro und muss in der Regel selbst getragen werden.
Für alle, die eng mit Kindern zusammenarbeiten, könne zudem eine Untersuchung auf CMV (Zytomegalie) interessant sein. Diese sei kein Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, würde aber oft über den Betriebsarzt geregelt, erklärt Cora Franken. Die Laborkosten belaufen sich hier auf etwa 16 Euro.
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Folsäure auch vor der Schwangerschaft empfohlen
Zusätzlich zu den verschiedenen Behandlungen können Schwangere diverse Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen. Cora Franken empfiehlt besonders Folsäure und rät dazu sie auch vor der Schwangerschaft einzunehmen.
Beim Kauf sollten Patientinnen auf die richtige Dosierung achten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt 400 Mikrogramm pro Tag zusätzlich zu einer ausgewogenen Ernährung. Folsäure gibt es ab circa sieben Euro frei verkäuflich. Bei ärztlicher Verschreibung übernehmen einige Kassen die Kosten, die Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse kann sich lohnen.
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Vorsorge bei der Schwangerschaft von der Steuer absetzen
Mütter können die Kosten für Vorsorgeleistungen während ihrer Schwangerschaft als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Von der eingereichten Summe zieht das Finanzamt die "zumutbare Belastung" ab, die unter anderem vom Einkommen und der Haushaltsgröße abhängt. Außerdem sind Beträge, die Krankenkasse oder Zusatzversicherungen erstatten, nicht absetzbar.
Diese Kosten können Mütter im Rahmen ihrer Schwangerschaft absetzen:
Geburtsvorbereitungskurs, wenn ärztlich verordnet
Schwangerschaftsgymnastik, wenn ärztlich verordnet
Rechnungen für die Hebamme
Fahrtkosten zu Vorsorgeuntersuchungen oder ärztlich verordneten Behandlungen
Kosten für Pränataldiagnostik, wenn ärztlich verordnet
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