Schülerjobs: Was beim Geld verdienen zu beachten ist

    Taschengeld aufbessern:Wissenswertes rund um Schülerjobs

    von Carolina Klar
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    Schülerjobs sind bei Jugendlichen sehr beliebt, etwa wenn das Taschengeld nicht ausreicht. Allerdings sind beim Geld verdienen Besonderheiten zu beachten. Tipps zum Nebenverdienst.

    Ein Schüler liefert mit einem Fahrrad Zeitungen aus.
    Schülerjobs sind beliebt. Zeitung austragen, Babysitten oder Nachhilfe geben - was in welchem Alter erlaubt ist.
    Quelle: Imago / Niehoff

    Keine Kohle, weil das Taschengeld nicht reicht? Viele Jugendliche kennen das Problem. Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft hatten 41 Prozent der 17-Jährigen in Deutschland in den Jahren 2018 bis 2020 einen Schülerjob. Für solche Jobs unterliegen die Minderjährigen den Auflagen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Oft kennen Schüler diese Auflagen und Rechte allerdings gar nicht.

    Sicherheit durch Transparenz

    Rechtsanwältin Nasim Ebert-Nabavi rät Schülern, sich über diese Rechte zu informieren und Transparenz vom Arbeitgeber zu fordern. "Ich empfehle Schülerjobbern immer, sich einen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigen zu lassen, in dem die Tätigkeit, die Entgeltfortzahlung, aber auch die Arbeitszeiten konkret geregelt sind." Dort könne man dann genau prüfen, ob der Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat.
    kellner raeumt tisch ab
    Viele Schülerinnen und Schüler bessern mit einem Job ihr Taschengeld auf. Ab wann dürfen sie Geld verdienen und welche rechtlichen Vorgaben gibt es? 09.10.2024 | 2:34 min

    Arbeitsmöglichkeiten und Regeln

    Ab 13 Jahren ist das Arbeiten für Minderjährige grundsätzlich erlaubt. Möglich sind dann kleinere Jobs wie Babysitten oder Nachhilfe. Ab 16 Jahren ist eine Minijob-Tätigkeit in Branchen wie zum Beispiel der Gastronomie möglich. Der Mindestlohn gilt für die Minderjährigen Jobber nicht.
    Außerdem zu beachten sind die gesetzlich angeordneten Arbeitszeitbegrenzungen, die Freizeit und Bildung der Jugendlichen gewährleisten. Dabei habe sich der Gesetzgeber natürlich etwas gedacht, erklärt Rechtsanwältin Ebert-Nabavi. Kinder sollten nicht durch zu hohe Arbeitsanreize von ihrer Bildung abgelenkt werden und dementsprechend eher ihrer schulischen Bildung und Ausbildung nachgehen.

    Gesetzliche Bestimmungen



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    FAQ

    Wer bei einem Unfall haftet

    Grundsätzlich sind Schülerjobber während der Arbeitszeit und auch auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich von der Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Passiert ein Unfall, muss also die gesetzliche Unfallversicherung für die medizinischen Behandlungskosten aufkommen. Dabei ist aber zu beachten, dass der Arbeitgeber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen muss, dass der Schüler oder die Schülerin bei ihm arbeitet.

    Die Eltern sind immer gut beraten, wenn sie eine private Haftpflichtversicherung haben. Über diese Versicherung sollte das Kind dementsprechend auch abgesichert sein.

    Nasim Ebert-Nabavi, Rechtsanwältin

    Erste Berufserfahrung und weitere Vorteile

    Schülerjobber bringen meistens keine vorherigen Arbeitserfahrungen oder Qualifikationen mit. Arbeitgeber schauen also auf andere Punkte, wenn sie Schüler einstellen möchten. Ein ordentliches, freundliches und vor allem sauberes Auftreten ist wichtig.
    Nicht nur der Arbeitgeber, auch die Schüler profitieren von solchen Jobs. Sie sammeln erste Erfahrungen in der Arbeitswelt, lernen, ihre Zeit einzuteilen und Verantwortung zu übernehmen. Außerdem können sie mit dem verdienten Geld nicht nur ihr Taschengeld aufbessern, sondern sich auch kleine Wünsche erfüllen.

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