Beim Winterschlussverkauf richtig sparen: Tipps für den Sale
Winterschlussverkauf im Handel:Mit diesen Tipps sparen Sie beim Sale
von Ann-Kathrin Isenberg
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Der Winterschlussverkauf gilt als Zeit der Schnäppchenjagd. Doch nicht immer halten die Angebote, was sie versprechen. Hier erfahren Sie, woran Sie wirklich gute Preise erkennen.
Ein Rückblick auf den Konsumwahnsinn vor 20 Jahren26.01.2024 | 5:55 min
Den offiziellen Saisonschlussverkauf gibt es schon lange nicht mehr. Seit der Abschaffung des Rabattgesetzes 2001 können Händler frei entscheiden, wann sie ihre Waren reduzieren.
Wann ist Winterschlussverkauf?
Dennoch sind Rabattaktionen zum Saisonschluss üblich. Obwohl es keine gesetzliche Regelung mehr gibt, entscheiden viele Anbieter sich dazu, ihre Artikel von Ende Januar bis Anfang Februar zu reduzieren.
Insbesondere bei der Suche nach winterlicher Bekleidung oder Wintersportartikeln können gute Preise erzielt werden. Aber auch nicht saisonale Produkte wie Elektronik oder Spielwaren werden in diesem Zeitraum häufig günstiger angeboten.
Nicht von Schnäppchen ablenken lassen
Nicht immer handelt es sich bei reduzierten Waren um einen guten Deal. Es ist immer sinnvoll, sich bereits vor dem Einkauf bewusst zu machen, welche Produkte man wirklich braucht. Dadurch entsteht ein besserer Überblick und das Risiko für impulsive Einkäufe sinkt.
Wer schon vorher weiß, wie viel ein Artikel im Durchschnitt kostet, kann die wirklich guten Angebote leichter erkennen. Das Wichtigste ist, sich nicht von Rabatten ablenken zu lassen und auf den tatsächlichen Preis zu gucken.
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Gerade bei einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers ist Vorsicht geboten. In vielen Fällen ist diese recht hoch angesetzt. Dadurch wirken die darauf angewendeten Rabatte drastischer, als sie eigentlich sind.
Ein Vorteil von Online-Shops ist, dass sich Preise deutlich schneller und einfacher vergleichen lassen. Das gilt insbesondere, wenn ein bestimmtes Produkt gesucht wird. Dass die Angebote online besser sind, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen. Sobald das neue Jahr startet, verkauft Winterware sich deutlich schlechter. Um die Lager für neue Artikel zu leeren, entscheiden sich auch stationäre Händler dazu, Restbestände günstig zu verkaufen.
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Umtauschrechte bei reduzierter Ware
Auch für reduzierte Artikel gilt das Gewährleistungsrecht. Solange keine Mängel vorliegen, müssen Geschäfte verkaufte Ware grundsätzlich nicht zurücknehmen. Ob ein Umtausch dennoch möglich ist, kommt auf die Kulanz des Ladens an. Manchmal wird schon vor dem Kauf darauf hingewiesen, dass reduzierte Produkte vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Bewahren Sie dennoch unbedingt den Beleg auf. Wenn die Ware Beschädigungen oder andere Mängel aufweist, muss dies eindeutig gekennzeichnet sein. Ansonsten kann der Artikel reklamiert werden.
Einkaufen im Internet kann für Ärger sorgen, wenn das bestellte Produkt nicht so ist, wie es sein soll. Welche Rechte man als Verbraucher gegenüber den Händlern hat.
von Nico Kellner
Anders sieht es im Online-Handel aus. Die hier erworbene Ware darf in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung umgetauscht werden.
Insgesamt kann das Einkaufen sich zum Winterschlussverkauf durchaus lohnen. Wichtig ist es, die Angebote aufmerksam zu vergleichen.
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