Neue Form der Bestattung:Reerdigung als Alternative zu Sarg und Feuer
von Sabrina Zimmermann
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In 40 Tagen zu Erde werden - das verspricht die Reerdigung. Neben Erd- und Feuerbestattung eine alternative Bestattungsform, die als Pilotprojekt in Schleswig-Holstein läuft.
Die Reerdigung soll eine nachhaltige Alternative zu anderen Bestattungsmethoden anbieten, bei der Verstorbene zu Erde werden.
Quelle: dpa
Stirbt ein Mensch in Deutschland, gibt es zwei Optionen: Entweder die Angehörigen lassen den Leichnam einäschern oder der Verstorbene wird in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Zusätzlich zu diesen Bestattungsformen gibt es seit 2022 eine weitere: die Reerdigung. Diese Bestattungsart ist jedoch bisher nur in Schleswig-Holstein als Pilotprojekt erlaubt. Was passiert dabei genau?
Kokon bleibt 40 Tage geschlossen
Bei einer Reerdigung wird der Leichnam in einen Kokon mit Stroh, Heu und Gräsern gebettet. Dieser Kokon ist in einer Wiegevorrichtung befestigt, um ab dem zehnten Tag langsam hin und her zu wiegen. Das dient dazu, die Feuchtigkeit im Kokon gleichmäßig zu verteilen.
Über die Sauerstoffzufuhr und die Zusammensetzung des rein pflanzlichen Substrats können Feuchtigkeit und Temperatur im Kokon gesteuert werden. Durch Sensoren werden der pH-Wert, Sauerstoff und weitere Daten gemessen, wobei das Behältnis während des Prozesses geschlossen bleibt.
Typische Kosten einer Beerdigung
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Die Mikroorganismen in unserem Körper verstoffwechseln den Leichnam. Bis auf die Knochen ist nach 40 Tagen der Körper vergangen. Marcus Schwarz, forensischer Entomologe am Institut für Rechtsmedizin, begleitet das Pilotprojekt und bestätigt, "dass die uns nach 40 Tagen vorgelegten Proben frei von anhaftendem Weichgewebe waren und sich makro- und mikroskopisch keine humanen Weichgewebsüberreste fanden."
Was übrig bleibt, sind Knochenreste. Diese werden gemahlen und der Erde beigegeben. Bei einer Einäscherung werden die Knochen, die bei der Kremierung übrigbleiben, ebenso gemahlen und der Asche beigegeben. Verstorbene mit seltenen Infektionskrankheiten wie Ebola oder Prionen können nicht reerdigt werden.
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Reerdigung verbraucht keine fossilen Brennstoffe
Bisher bietet in Deutschland erst ein Unternehmen die Reerdigung an. Für Pablo Metz und Max Hüsch, Gründer von MEINE ERDE, war einerseits der Wunsch, ein Teil der Natur zu sein, ein Treiber für diese neue Bestattungsform.
Und andererseits verbrauchen wir, im Vergleich zu einer Kremation, zum Beispiel kein Erdgas, also keine fossilen Brennstoffe.
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Pablo Metz, Co-Gründer MEINE ERDE
Die Kosten einer Reerdigung belaufen sich auf etwa 2.900 Euro. Eine günstige Feuerbestattung kostet 2.500 Euro. Bei der Reerdigung ist kein Sarg und keine Urne notwendig. Der Kokon kann bis zu 20 Jahre lang wiederverwendet werden.
Bisher darf die entstandene Erde auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg beigesetzt werden. In der Regel wird die Erde in ein Tuch aus Naturfasern eingeschlagen und in einem 30 Zentimeter tiefen Aushub, bedeckt mit Friedhofserde, beigesetzt.
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Kritik der Bundesländer
Die Mehrheit der Bundesländer steht der Reerdigung skeptisch gegenüber. Der Hauptkritikpunkt ist die Verletzung von Art. 1 des Grundgesetzes zu postmortalem Persönlichkeitsschutz. Die Wiegebewegung und das Zermahlen der Knochen sei eine Störung der Totenruhe und Verletzung der Würde des Verstorbenen. Auch das Pietätsempfinden werde verletzt.
Einen Menschen innerhalb kürzester Frist zu Humus zersetzen zu lassen, entspricht nach hiesiger Auffassung nicht den Mindestanforderungen an eine würdige Bestattung.
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Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
Die Reerdigung erfüllt aktuell nicht die Definition einer Bestattungsart gemäß der jeweiligen Bestattungsgesetze. Für eine Erdbestattung müsste der Leichnam in einem Sarg in einer Grabstätte beigesetzt werden. Bei einer Feuerbestattung bedarf es einer Einäscherung. Aufgrund dessen ist die Reerdigung rechtlich nicht erlaubt. Einige Bundesländer warten die Pilotphase und weitere wissenschaftliche Erkenntnisse ab, bevor sie entscheiden, ob auch sie Gesetze ändern und die Reerdigung erlauben werden.
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