Päckchen verschicken an Weihnachten: Frist für Post & Pakete
FAQ
Pakete und Post vor Weihnachten:So kommen Pakete zu Weihnachten pünktlich an
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Weihnachten steht vor der Tür und so manches Geschenk muss per Post verschickt werden. Damit das Paket pünktlich unterm Baum liegt, gilt es, Fristen und Vorgaben zu beachten.
Die Post hat zu Weihnachten alle Hände voll zu tun. Damit Pakete pünktlich vor dem Fest ankommen, sollten einige Fristen und Vorgaben von DHL, Hermes und Co. eingehalten werden.
Quelle: dpa
Bis wann müssen Pakete für Weihnachten abgegeben werden?
Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Das Paketaufkommen ist in der Weihnachtszeit deutlich erhöht; hinzu können schwer vorhersehbare Wetterereignisse wie Schnee und Frost kommen, nicht selten in Kombination mit Staus, von denen auch die Paketzusteller betroffen sind. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) warnt zudem vor Lieferengpässen, da aktuell etwa 100.000 Lkw-Fahrer fehlen.
Wer sein Paket ohne Expressversand und innerhalb Deutschlands verschicken will, sollte deshalb folgende Abgabefristen einhalten:
in der DHL-Filiale spätestens am 20. Dezember
beim Unternehmen DPD spätestens bis 20. Dezember
beim Versanddienst Hermes spätestens am 19. Dezember bis 12 Uhr.
Über die richtigen Worte für den Weihnachtsbrief oder die Grußkarte können Kundinnen und Kunden der Post etwas länger grübeln. Die Frist endet hier am 21. Dezember.
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Was gilt für Pakete ins Ausland?
Wenn die Pakete oder Päckchen eine weite Reise innnerhalb oder außerhalb Europas vor sich haben, sollten sich ihre Versender sputen. Für die Ankunft vor Weihnachten müssen sie früher abgegeben werden:
Sendungen in Deutschlands Nachbarländer (außer Frankreich) bis 14. Dezember, in sonstige europäische Länder bis 10. Dezember, ins außereuropäische Ausland bis 26. November,
bei DPD je nach Zielland bis spätestens zum 17. Dezember,
beim Versanddienst Hermes variieren die Versandfristen für internationale Sendungen stark. Für Sendungen innerhalb Europas reichen sie je nach Zielland vom 5. bis 18. Dezember.
Bei anderen Paketdiensten unterscheiden sich die Vorgaben je nach Land teilweise stark.
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FAQ
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?
Nach den angegebenen Terminen garantieren die Unternehmen keine Lieferung vor Weihnachten mehr. Es sei denn, Kundinnen und Kunden zahlen für eine Expresslieferung.
Bei DHL kostet sie je nach Größe und Gewicht des Pakets zwischen elf und 45 Euro. Für Sendungen innerhalb Deutschlands ist eine Abgabe dann einen Tag länger, also bis zum 21. Dezember, möglich. Gleiches gilt beim Versand mit UPS, wo ein Expresspaket ab 11,31 Euro zu haben ist.
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Was sollte bei der Verpackung beachtet werden?
Damit das Geschenk unbeschadet beim Empfänger landet, sollte zur Verpackung nur ein stabiles und intaktes Paket verwendet werden.
Mit Luftkissenmaterialkönnen besonders empfindliche Geschenke vor Erschütterungen geschützt werden. Ein schriftlicher Hinweis an den Zusteller auf dem Paket reicht nicht aus - denn die Pakete werden mit anderen, oft sehr schweren Paketen, gemeinsam transportiert.
Die Adressen des Absenders und des Empfängers sollten leserlich und gut sichtbar auf dem Paket vermerkt sein. Wichtig ist, dass vor dem Versand alle alten Barcodes oder Aufkleber entfernt werden.
Auch wenn es schön aussieht: Das Paket sollte nicht mit Schleifen oder Schnur verziert werden - diese können sich in den Sortiermaschinen der Paketzusteller verfangen.
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Wenn das Geschenk beschädigt wird oder verloren geht
Das ist an Weihnachten natürlich besonders ärgerlich - kommt aber vor. Pakete sind in der Regel versichert, je nach Zusteller bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss sich innerhalb von sieben Tagen beim Zusteller melden und über ein beschädigtes Paket informieren.
Bei verlorenen Paketen kann der Absender beim Kundenservice des Zustellers einen kostenlosen Nachforschungsantrag stellen. Dafür muss der Paketinhalt beschrieben und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden. Für die Nachforschung hat der Zusteller bis zu 20 Tage Zeit. Danach gilt das Paket als verschollen.
Das "Post-Ärger-Tool" auf der Homepage der Verbraucherzentralen hilft bei Beschwerden rund um Briefe, Pakete oder Serviceleistungen der Zustelldienste. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtliche Informationen, Handlungsempfehlungen und den richtigen Ansprechpartner bei Problemen finden. Sie können sich mihilfe des Tools zudem individuelle Schreiben erstellen lassen, um sich direkt an das betreffende Unternehmen oder die Bundesnetzagentur zu wenden.
Der Artikel wurde erstmals am 28.11.2023 publiziert und am 29.11.2024 aktualisiert.
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