Paket mit Geschenk kaputt oder verloren - wer haftet dafür?

    FAQ

    Verloren, kaputt, zu spät da:Wer haftet bei Problemen mit Paketen?

    von Wilhelm Terporten und Emily Weisenbach
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    Der Dezember ist Hochsaison für Paketdienstleister. Doch nicht alle Sendungen kommen (heile) beim Empfänger an - was Verbraucher bei Problemen wissen müssen.

    Beschädigtes Paket
    Wie geht man vor, wenn es Probleme bei der Zulieferung des eigentlich geplanten Geschenks gibt.
    Quelle: imago

    Weihnachtszeit ist Geschenkzeit - doch die Freude ist schnell getrübt, wenn das Paket mit den Geschenken beim Versand verloren geht oder beschädigt wird. Das sollten Verbraucher in solchen Fällen beachten:

    Wer haftet für verlorene und beschädigte Pakete?

    Für ein verlorenes oder beschädigtes Paket haftet derjenige, der für den Versand verantwortlich ist. Liegt die Verantwortung bei einem Unternehmen, etwa weil das Geschenk in einem Onlineshop gekauft wurde, muss dieses dafür sorgen, dass das Paket tatsächlich beim Käufer ankommt. Geht die Sendung verloren, kann der Käufer vom Verkäufer eine erneute Lieferung verlangen.
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    Bei einem Online-Kauf kann der Käufer innerhalb der ersten zwei Wochen den Vertrag auch widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist muss er dem Verkäufer in der Regel zunächst eine zweite Chance geben, das Produkt einwandfrei zu liefern. Erst wenn das nicht funktioniert hat, kann der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

    Was gilt bei Käufen von Privatpersonen?

    Kauft man dagegen bei einer Privatperson, wie etwa auf der Plattform "Kleinanzeigen", sieht die Lage anders aus: Der Verkäufer muss nur sicherstellen, dass er das Paket ordnungsgemäß an einen Versanddienstleister, wie DHL oder GLS, übergibt. Ab der Übergabe ist einzig und allein der Versanddienstleister für den Versand verantwortlich.
    Gegen diesen kann der Käufer nur vorgehen, wenn die Sendung versichert ist oder dem Versanddienstleister offensichtliche Fehler nachzuweisen sind. Beim Versand hochwertiger Waren empfiehlt sich daher ein Versicherungsschutz.
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    In jedem Fall muss der Käufer nachweisen, dass das Paket nicht oder beschädigt angekommen ist.

    Wie geht man bei einem verlorenen Paket vor?

    Zunächst ist es sinnvoll, selbst die Sendungsverfolgung zu überprüfen. Kommt man als Verbraucher damit nicht weiter, kann man beim Versanddienstleister eine Nachforschung beantragen.
    Wenn auch das nicht hilft, sollte man Kontakt zum Verkäufer oder Absender aufnehmen und - wenn dieser Versuch ebenfalls nicht funktioniert - gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Hierbei helfen in vielen Fällen die örtlichen Verbraucherzentralen.
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    Was ist nach der Paketübergabe zu beachten?

    Ab der Übergabe an den Empfänger gilt das Paket als zugestellt. Dieser ist nun allein für das Paket verantwortlich. Daher ist bei Ablageorten wie dem Hausflur Vorsicht geboten: Denn auch dort gilt das Paket schon als zugestellt.
    Nimmt jedoch ein Nachbar das Paket an und beschädigt oder verliert es, so kann dieser unter Umständen haften.

    Wer haftet bei verspätetem Zugang des Pakets?

    Auch hier unterscheiden sich die Regelungen danach, ob ein Unternehmer oder eine Privatperson für den Versand verantwortlich ist:
    • Hält ein Unternehmer das angekündigte Lieferdatum nicht ein, hat der Käufer mehrere Möglichkeiten: Er kann die Rückerstattung des Kaufpreises und gegebenenfalls weitere Entschädigung verlangen. Bei einem Verkauf durch einen Onlineshop ist dafür keine vorherige Mahnung erforderlich. Kauft man die Ware jedoch bei einem Händler im Laden, muss in der Regel zunächst gemahnt werden, um die genannten Rechte geltend zu machen.
    • Erfolgt der Verkauf durch eine Privatperson, so haftet diese nicht für Verzögerungen während des Versands. In diesem Fall kann sich der Käufer nur an den Versanddienstleister wenden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verkäufer eine Lieferzeit zugesichert hat.
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    Quelle: ZDF

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