Verbraucherschutz :Ticket-Betrug im Netz: So schützen Sie sich
von Sophie Steinfeld
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Der offizielle Ticketanbieter des Kolosseums in Rom soll Eintrittspreise im Netz hochgetrieben haben. Und nicht nur er. Wie Sie sich beim Online-Ticketkauf schützen können.
Jedes Jahr besuchen Millionen Touristen das Kolosseum in Rom. Für das Horten von Eintrittskarten müsssen Reiseveranstalter nun Geldstrafen in Millionenhöhe zahlen.
Quelle: Riccardo De Luca/AP/dpa
Das Kolosseum in Rom - für viele Besucher die bekannteste Touristenattraktion in ganz Italien. Doch beim Kauf einer Eintrittskarte sollen viele Besucher über Jahre abgezockt worden sein. Rund 20 Millionen Euro Strafe verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde vergangene Woche gegen die Ticketagentur CoopCulture sowie gegen mehrere internationale Reiseveranstalter.
Der Vorwurf: Sie sollen Eintrittskarten über Jahre durch Bots gehortet und sie zu deutlich höheren Preisen auf anderen Plattformen angeboten haben. Besucher waren gezwungen, wesentlich teurere Tickets mit zusätzlichen Dienstleistungen wie etwa dem Überspringen von Warteschlangen zu erwerben.
Jeder Vierte Opfer von Cyberkriminalität
Online-Betrug beim Kauf von Tickets im Netz ist nicht neu. Auch die "künstliche Verknappung" von Tickets ist es nicht. Sie lässt sich historisch bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen, erklärt Frank Kassel vom Deutschen Institut für Verbraucherschutz.
Der Fall CoopCulture in Rom stellt jedoch eine neue Dimension dar, da erstmals ein offizieller Ticketanbieter selbst aktiv an der Manipulation der Ticketverfügbarkeit beteiligt war.
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Frank Kassel, Deutsches Institut für Verbraucherschutz
Zudem seien sich viele Menschen der Risiken im Netz nicht bewusst. Dem Cybersicherheitsmonitor-Bericht des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik zufolge war jede vierte Person in Deutschland schon mal Opfer von Cyberkriminalität. Gleichzeitig schätzt jede zweite Person ihr Risiko, einmal davon betroffen zu sein, als gering oder ausgeschlossen ein.
Fake-Angebote im Netz erkennen
Der wichtigste Tipp sei, Tickets möglichst über offizielle Anbieter entweder online oder vor Ort zu kaufen, rät Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dass aber auch das nicht immer vor Manipulationen schützt, zeigt der Fall in Rom.
"Diese Praxis beschädigt nachhaltig das Vertrauen der Verbraucher und verursacht beträchtliche finanzielle Nachteile", sagt Nils Kröger vom Deutschen Institut für Verbraucherschutz und fordert eine strengere Gesetzgebung sowie klare rechtliche Konsequenzen für derartige Manipulationen.
Trotzdem sei der Ticketkauf vom Veranstalter oder auf einem offiziellen Ticketportal sicherer als Eintrittskarten bei Ticketbörsen zu kaufen, sagt Steinbach im Gespräch mit ZDFheute: "Beim Kauf über Wiederverkaufsplattformen gibt es viele Risiken. Ticketbörsen sind nur Vermittler, nicht Anbieter der Tickets."
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Wichtiger Hinweis: Ein Blick ins Impressum
Handelt es sich um neue und unbekannte Anbieter, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher den Anbieter gut prüfen. Fehle das Impressum oder sei es unvollständig, lieber nicht dort kaufen, rät Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Ohne Impressum habe man keine Möglichkeit, später Ansprüche zu stellen.
Außerdem können Bewertungen von anderen Kunden und Kundinnen hilfreich sein, um zu entscheiden, ob man dort kaufen möchte.
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Iwona Husemann, Verbraucherzentrale NRW
Auffällig günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern sehen Experten als starkes Indiz für unseriöse Seiten.
Aktionen wie Cyber Monday und Black Week sollen in Kauflaune versetzen. Doch mit den Angeboten steigt auch die Zahl von Online-Fake-Shops.29.11.2024 | 2:53 min
Frank Kassel vom Deutschen Institut für Verbraucherschutz empfiehlt außerdem, bevorzugt mit Kreditkarte zu zahlen, um im Betrugsfall besseren Schutz genießen zu können.
Was tun im Betrugsfall?
Wenn Kunden befürchten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollten sie schnell handeln, rät das Europäische Verbraucherschutzzentrum Deutschland: "Je länger Sie warten, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Sie Ihr Geld wiedersehen."
Im Betrugsfall sollte, wie bei allen anderen Straftaten, zuerst Anzeige bei der Polizei erstattet werden, sagt Stefanie Hinz, Landespolizeipräsidentin von Baden-Württemberg.
Nur wenn streng gegen Täter vorgegangen wird, kann finanzieller und psychischer Schaden von möglichen weiteren Opfern ferngehalten werden.
Wenn die Bank den Auftrag schon durchgeführt hat, kann eine bereits getätigteÜberweisung, nicht mehr rückgängig gemacht werden. Da hilft nur schnelles Handeln.
Im sogenannten Charge-Back-Verfahren können aber Kreditkartenzahlungen rückgängig gemacht werden. Dafür kann je nach Bank eine Bearbeitungsgebühr anfallen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Quelle: dpa
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