Notfallordner anlegen: Wichtige Dokumente für den Notfall

    Regelungen für den Ernstfall:Diese Dokumente gehören in den Notfallordner

    von Svetlana Leitz
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    Was, wenn durch einen Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr möglich sind? Mit Dokumenten im Notfallordner können Sie vorsorgen, dass alles so geregelt wird, wie Sie es möchten.

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    Vorsorgevollmacht, Testament und eine Liste mit persönlichen Wünschen: Diese Dokumente sorgen dafür, dass nach dem eigenen Willen gehandelt wird, falls man sich nicht mehr selbst äußern kann, zum Beispiel aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter. Denn mit Erreichen der Volljährigkeit darf niemand mehr ohne Ihre Zustimmung Entscheidungen für Sie treffen - weder rechtlich oder finanziell noch gesundheitlich.

    Es ist tatsächlich wichtig, dass alle ab 18 Jahren einen solchen Ordner haben.

    Verena Querling, Pflegeexpertin, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

    Auf den Notfallordner können dann die zuständigen Vertrauenspersonen zugreifen, erklärt Querling.

    Vorsorgevollmacht: Das wichtigste Dokument für den Notfall

    Durch eine Vorsorgevollmacht bekommt eine Vertrauensperson die Bevollmächtigung, im Ernstfall stellvertretend rechtliche Angelegenheiten zu entscheiden. Als Vertrauensperson können eine oder mehrere Personen eingetragen werden, sie können für alle oder nur einzelne Bereiche verantwortlich sein. Das können zum Beispiel Entscheidungen zur Gesundheit oder zum Vermögen sein.
    Damit der persönliche Wille rechtssicher formuliert wird, kann eine Vorsorgevollmacht zum Beispiel online bei den Verbraucherzentralen erstellt werden. Im Anschluss muss das Dokument ausgedruckt und unterschrieben werden.

    Regelungen für Ernstfall treffen
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    mit Video
    Bei Unsicherheiten und komplizierteren Fällen lohnt sich allerdings eine Rechtsberatung und der Gang zu einem Notariat. "Menschen haben die Tendenz, solche wichtigen Unterlagen zu verstecken, aber das ist der falsche Weg", so Pflegeexpertin Verena Querling.

    Der Ordner sollte leicht auffindbar sein und etwa als 'Notfallordner' oder 'wichtige Unterlagen' beschriftet sein.

    Verena Querling, Pflegeexpertin, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

    Digitale Konten und Bankvollmachten

    Wichtig ist es auch, seine Wünsche und Entscheidungen für den eigenen digitalen Nachlass zu formulieren. Also: Wie soll es mit Ihren Online-Konten weitergehen, wenn Sie sich selbst nicht mehr darum kümmern können? In den Notfallordner sollte deshalb auch eine Übersicht über E-Mail-Konten, Social-Media-Accounts und andere digitale Daten, zusammen mit Hinweisen, was damit in welchem Fall passieren soll.
    Die Bankvollmachten sollten mit der betreffenden Bank abgesprochen werden. Denn trotz Vorsorgevollmacht gibt es immer wieder Konflikte zwischen bevollmächtigten Vertrauenspersonen und Finanzinstituten. Sicherer ist es daher, gegebenenfalls eine gesonderte Kontovollmacht bei der Bank zu erteilen.

    • Betreuungsverfügung: Für alle, die keine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, setzt das Gericht eine Betreuungsperson ein. Die Person können Sie bestimmen. Sie muss sich an Ihre Wünsche etwa bezüglich finanzieller und gesundheitlicher Fragen halten, die Sie in der Verfügung hinterlegen.
    • Patientenverfügung: Welche medizinischen Maßnahmen möchten Sie - oder auch nicht? Sie haben die Wahl.
    • Die Sorgerechtsverfügung ist wichtig für alle Eltern und Erziehungsberechtigten: Wer soll sich um Ihre Kinder kümmern, falls Ihnen etwas passiert?

    Zur Sicherheit können auch alle Verfügungen und Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

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    Testament und persönliche Wünsche

    Um kein Risiko einzugehen, dass im Todesfall das Erbe nicht nach den eigenen Wünschen verteilt wird, ist ein Testament wichtig. Hierbei lohnen sich gegebenenfalls rechtliche Unterstützung und der Gang zu einem Notariat, um ein rechtssicheres Dokument zu erhalten.
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    Im Notfallordner können Sie auch Ihre persönlichen Wünsche hinterlegen: Was ist Ihnen wichtig, für sich und Ihre Angehörigen? In welchen Fällen wollen Sie weiterleben - und in welchen nicht? Was soll mit Ihrem Besitz passieren? Wo und wie wollen Sie leben, wenn Sie nicht mehr selbstständig sein können? Antworten auf diese Fragen können Sie formlos dokumentieren.

    Ein Notfallordner ist verschriftlicht, genauso wichtig ist aber tatsächlich, miteinander über die eigenen Wünsche zu reden.

    Verena Querling, Pflegeexpertin, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

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    Wer entscheidet, wenn keine Vollmachten vorliegen?

    Dann entscheiden unter anderem Ärzte, das Gericht oder enge Angehörige über den mutmaßlichen Willen der Person, die zu dem Zeitpunkt keine Wahl treffen kann. Gegebenenfalls kann auch gerichtlich eine rechtliche Betreuung eingesetzt werden. Die Expertin rät deshalb dazu, die eigenen Angelegenheiten vorsorglich selbst zu regeln.
    Übrigens: Alle Vollmachten können jederzeit geändert werden.

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