Sollte der Kirschlorbeer in Deutschland verboten werden?
Verbot invasiver Art in Schweiz:Kirschlorbeer: Ist ein Verbot sinnvoll?
von Annika Heffter
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In der Schweiz darf der auch in Deutschland beliebte Kirschlorbeer ab dem 1. September nicht mehr verkauft oder eingeführt werden. Wäre ein Verbot der Pflanze auch hier sinnvoll?
Der Kirschlorbeer ist auch in Deutschland als Heckenpflanze beliebt. In der Schweiz darf er ab Sonntag nicht mehr verkauft werden. (Symbolbild)
Quelle: imago
Wer für seinen Garten eine Heckenpflanze sucht, die Sichtschutz bietet und rasch wächst, landet schnell bei Kirschlorbeer. Und doch raten Naturschützer und Gartenexperten, lieber Alternativen zu nutzen.
In der Schweiz darf die dort als invasive Art geltende Pflanze ab dem 1. September sogar gar nicht mehr verkauft oder eingeführt werden. Was macht den Kirschlorbeer so umstritten und wäre ein Verbot wie in der Schweiz auch in Deutschland sinnvoll?
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Kirschlorbeer: Nicht heimisch, potenziell invasiv und giftig
Gartenexpertin Corinna Hölzel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt: "Der Kirschlorbeer ist ein Neophyt, also eine nicht heimische Pflanze." Für die Biodiversität sei das schlecht, da Insekten und Vögel meist heimische Pflanzen bevorzugten. Der Kirschlorbeer habe also kaum Nutzen für das Ökosystem.
Nicht nur das, die Pflanze schadet dem Ökosystem sogar eher: Das Bundesamt für Naturschutz führt den Kirschlorbeer auf der grauen Liste der "potenziell invasiven Arten". Er verbreitet sich also so stark und schnell, "dass er heimische Pflanzen vertreibt", sagt Hölzel.
Wer schon einmal Kirschlorbeer im Garten hatte, weiß, wie extrem schnellwüchsig die Pflanze ist.
Für Hobbygärtner aufwändig, weil die Pflanze dadurch auch häufig zurückgeschnitten werden muss. Dazu kommt: "Der Kirschlorbeer verrottet sehr schlecht. Die Blätter enthalten Blausäure. Dadurch ist die Pflanze nicht gut für den Kompost geeignet", sagt die BUND-Expertin.
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Gefahr für den Wald
Beim Zurückschneiden entsteht so schnell viel Grünschnitt, den man eigentlich korrekt auf einem Wertstoffhof entsorgen müsste, wenn der Kompost damit überfordert ist. "Aber manche bringen den Grünschnitt stattdessen in den Wald. Das dürfen sie nicht, aber es geschieht. Dort ist dann die Gefahr, dass sich der Kirschlorbeer weiter ausbreitet und eine Gefahr für das Ökosystem darstellt", warnt Hölzel.
Im Wald "verdunkelt der Kirschlorbeer die Bodenschicht, weil er immergrün ist und dicht wächst", sagt die BUND-Expertin. Auf dem Waldboden können dann keine heimischen Pflanzen mehr wachsen, "weil sie kein Licht bekommen".
Durch die Blausäure in den Blättern scheuen Tiere zudem davor, die Pflanze zu fressen. Dadurch "hat der Kirschlorbeer einen Verbreitungsvorteil", sagt Expertin Hölzel.
Wer für den eigenen Garten Pflanzen mit ökologischem Wert für Insekten und Vögel heraussuchen möchte, kann BUND-Expertin Hölzel zufolge unter anderem auf folgende Heckenpflanzen setzen:
Liguster
Rote Heckenkirsche
Berberitze
Strauch-Kronwicke
Weißdorn
Pfaffenhütchen
Schneeball
Besenginster
Faulbaum
Weitere heimische Alternativen, aus deren Früchten sich auch Marmelade, Saft oder Sonstiges herstellen lassen und die wertvoll für die Vogel- und Insektenwelt sind:
Wildrosen
Holunder
Felsenbirne
Himbeerruten
Johannisbeersträucher
Haselnuss
Schlehe
Außerdem "sollte Efeu nie fehlen", sagt Hölzel. "Er ist ebenfalls immergrün, kann also auch im Winter Sichtschutz bieten, er blüht spät und ist dadurch für Honigbienen interessant, und die Efeu-Seidenbiene hat sich auf seine Blüten spezialisiert. Amseln fressen im Winter die Beeren."
Schweiz reagiert mit Verbot
In der Schweiz soll die Ausbreitung nun durch ein Verbot eingedämmt werden. Zwar muss die Pflanze nicht herausgerissen werden, wenn sie schon im Garten steht. Doch verkauft, verschenkt oder eingeführt werden, darf sie nicht mehr.
Beim Thema Verbot ist Gartenexpertin Corinna Hölzel zwiegespalten. Prinzipiell habe die Schweiz recht, den Kirschlorbeer eindämmen zu wollen, "aber ein Verbot ist vom Vorgehen her natürlich sehr drastisch und das letzte Mittel".
Es wäre schöner, wenn wir eine Eindämmung über Aufklärung und Information hinbekommen könnten.
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Corinna Hölzel, BUND
Käufer können sich über ökologischen Nutzen informieren
Hölzel sieht hier sowohl die Politik, als auch den Handel in der Pflicht, aktiver zu werden. Wer sich beim Kauf orientieren wolle, finde schon viele Informationen bei Umweltverbänden oder auf anderen Webseiten. Doch auch etwa Gartenmärkte sollten der BUND-Expertin zufolge stärker auf ein ökologisches Sortiment mit vielen einheimischen Arten setzen.
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Die Politik wiederum könne beeinflussen, ob der Kirschlorbeer neu eingeschätzt und als invasive Art auf die schwarze Liste statt der grauen gesetzt werden sollte. Letztendlich habe Hölzel zufolge aber vor allem der Handel "die Verantwortung, das Ökosystem durch seine Produkte nicht zu gefährden". Sollten Gartencenter und Ämter nicht mehr unternehmen, hält Hölzel eine Diskussion über ein mögliches Verbot allerdings für gerechtfertigt.
Wer einen einzelnen Kirschlorbeer im Garten hat, müsse ihn jetzt nicht sofort herausreißen, sagt Hölzel - auch wenn es Naturgartenvertreter gebe, die dies durchaus fordern würden. Das Allerwichtigste sei: "Den Grünschnitt auf keinen Fall im Wald entsorgen! Das verbietet sich", sagt die Gartenexpertin.
Quelle: dpa
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