Käuferschutz bei Paypal und Co.: So klappt die Abwicklung

    Bezahlen mit Paypal, Klarna & Co:Was beim Käuferschutz beachtet werden sollte

    von Friederike Trumpa
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    Bei Problemen mit Online-Bestellungen kann man über den Käuferschutz der Bezahldienste sein Geld zurückholen. Das gilt aber nicht in jedem Fall, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

    Wann greift der Käuferschutz?
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    Es gibt im Netz kaum einen Artikel, der sich nicht mit ein paar Klicks kaufen lässt. Schnell und sicher - damit werben verschiedene Zahlungsdienstleister, beispielsweise Paypal oder Klarna. Wenn der Haartrockner aus dem Onlineshop nicht geliefert wird oder der bestellte Pullover so gar nicht aussieht wie auf den Fotos im Netz, soll der Käuferschutz helfen. Aber der greife nicht immer, weiß David Riechmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).

    Der Käuferschutz ist eine Zusatzoption, damit Kunden bei Streitigkeiten mit Händlern nicht gleich vor Gericht gehen müssen.

    David Riechmann, Verbraucherzentrale NRW

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen beachten

    Riechmann rät, vor dem Kauf einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Zahlungsdienstleisters zu werfen. Ausgenommen seien zum Beispiel Gutscheinkarten und Musiktitel. Auch bei Fahrzeugen sollte man genauer hinschauen. "Während man Fahrräder noch mit Käuferschutz kaufen kann, schließen einige AGBs große Fahrzeuge wie Autos aus", sagt Riechmann.

    Wann greift Käuferschutz nicht?

    Wer auf Seiten wie "Kleinanzeigen" oder der Second-Hand-Plattform "Vinted" einkauft, sollte zudem unbedingt die Zahlungsvariante beachten. Paypal zum Beispiel bietet neben der Variante "Waren und Dienstleistungen" auch die Möglichkeit an, Geld über die Funktion "Freunde und Familie" zu versenden.

    Wenn man die Kategorie 'Freunde und Familie' als Zahlungsvariante auswählt, entfällt der Käuferschutz komplett.

    David Riechmann, Finanzexperte VZ NRW

    Manche Anbieter würden diese Variante verlangen, weil dadurch keine Gebühren anfallen. Kunden sollten aber auf einer Bezahlung über die Funktion "Waren und Dienstleistungen" bestehen und im Zweifelsfall anbieten, die Gebühren zu übernehmen, rät die Verbraucherzentrale.
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    Bei Klarna wiederum greift das Käuferschutzprogramm nur, wenn man in Onlineshops auch die Klarna-Bezahlmethode nutzt. Es reiche nicht aus, über das Klarna-Bankkonto oder die Klarna-Kreditkarte zu bezahlen, so Riechmann.

    Auf Fristen für Käuferschutz achten

    Hat der Käufer all das beachtet und es kommt zu einem Problem, gilt in der Regel: zuerst den Händler kontaktieren. Gibt es auf diesem Weg keine Einigung oder der Händler reagiert nicht, kann das Käuferschutzverfahren online angestoßen werden.
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    Riechmann betont, dass unbedingt Fristen beachtet werden sollten. Die unterscheiden sich zum Teil erheblich. Sind es bei Paypal und Klarna 180 Tage, bietet der Käuferschutz von Amazon Pay 75 bis 90 Tage Zeit. Bei der Bezahlplattform von "Kleinanzeigen" seien es sogar nur etwa 14 Tage.

    Da muss der Käufer darauf achten, dass er bei diesem Antrag alles, was verlangt wird, auch mitliefern kann.

    David Riechmann, Verbraucherzentrale NRW

    Wichtig ist, Mängel zu dokumentieren. Dazu zählen beispielsweise Fotos oder Screenshots. Hat man Ware zurückgeschickt, muss man auch das im Streitfall nachweisen können. Hier ist je nach Programm die Versandmethode entscheidend. Bei einer Reklamation muss man dem Verkäufer zudem erstmal die Chance zum Nachbessern geben.
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    Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen




    Wenn der Widerruf abgelehnt wird

    Werden nicht alle Nachweise rechtzeitig zur Verfügung gestellt, könnten Zahlungsabwickler schnell eine ablehnende Entscheidung treffen, so Riechmann. Ein zweites Käuferschutzverfahren ist dann nicht möglich. Dann bleibt nur, sich anderweitig Hilfe zu holen.

    In diesem Fall hat der Kunde immer noch die Möglichkeit, den normalen Zivilrechtsweg einzuschlagen.

    David Riechmann, Verbraucherzentrale NRW

    Das bedeutet, eine rechtliche Beratung oder einen Anwalt zu suchen und notfalls Klage zu erheben.

    Onlineshops vorher prüfen

    Eine Vorabrecherche kann helfen, bösen Überraschungen vorzubeugen. Über den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen lässt sich prüfen, ob Onlineshops überhaupt echt sind. Und noch ein Tipp des Verbraucherschützers: Auf Vorkasse per Überweisung verzichten. Diese würde oft von Fakeshops verlangt, so Riechmann.
    Friederike Trumpa ist Redakteurin bei der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich"

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    Quelle: dpa

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