Hygiene im Nagelstudio: Was ein gutes Nagelstudio ausmacht
Hygiene in Nagelstudios:Was ein gutes Nagelstudio ausmacht
von Nele Antoni
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Nicht alle Nagelstudios haben die gleichen Qualitätsstandards. Bei mangelnder Hygiene können unschöne Folgen auftreten. Worauf man bei der Wahl eines Nagelstudios achten sollte.
Sauberkeit und Hygiene sind das oberste Gebot bei der Auswahl eines seriösen Nagelstudios.
Quelle: Imago / imagebroker
Nagelstudios schießen seit einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden. Mittlerweile gibt es rund 65.000 allein in Deutschland. Von Maniküre bis Nageldesign: Das Geschäft mit den Nägeln boomt. Das macht sich auch im Umsatz bemerkbar. Für 2025 wird in Deutschland ein Umsatz von 427 Millionen Euro prognostiziert.
Die Anforderungen, ein Nagelstudio zu eröffnen, sind nicht hoch. So braucht man keine Ausbildung. Es ist lediglich eine Schulung erforderlich. Anders als beispielsweise in der Fußpflege dürfen Nageldesigner*innen ohne offizielle Qualifikation arbeiten.
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Hygiene ist oberstes Gebot im Nagelstudio
Richtige Hygiene und sauberes Arbeiten sind wichtige Aspekte bei der Wahl des Nagelstudios. Denn: Durch das Feilen und Fräsen der Nägel kann es zu kleinen Hautverletzungen und zur Übertragung von krankheitserregenden Keimen kommen. Einmalprodukte wiederverwenden, den Arbeitsplatz nicht reinigen oder Instrumente nicht desinfizieren sind No-Gos.
So erkennt man ein gutes Nagelstudio
Die Beachtung der Hygieneregeln und Präventivmaßnahmen sollten bei der Arbeit im Nagelstudio selbstverständlich sein. Einwegmaterial wie Nagelfeile und Fräseraufsatz müssen nach jeder Nutzung entsorgt und Instrumente desinfiziert werden. Wechselfeilen, bei denen nach jeder Nutzung das aufgeklebte Feilblatt gewechselt wird, sind in Ordnung. Eine Feile im Nagelstudio zu kaufen und diese jedes Mal wiederzuverwenden ist nicht erlaubt.
Kund*innen sollten vor der Behandlung ihre Hände waschen und diese anschließend mit einem beim Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) gelisteten Desinfektionsmittel desinfizieren können. Außerdem müssen die Arbeitsflächen vor jedem Termin aufgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden.
Während der Behandlung ist das Tragen von Einmalhandschuhen für Nageldesigner*innen Pflicht. Das Tragen eines Mundschutzes dient lediglich als Eigenschutz. Er verhindert das Einatmen von Feinstaub, der durch das Fräsen der Nägel entsteht. Fußböden und Sanitäranlagen müssen täglich gesäubert werden. Am Arbeitsplatz sind Lebensmittel und Tiere verboten.
Lassen Sie sich einen Nagel zur Probe machen. Ein gutes Studio kommt diesem Wunsch in der Regel nach. So kann man sehen, wie gearbeitet wird. Vor der Behandlung sollte eine individuelle Beratung erfolgen - auch hier zeigt sich die Qualität eines Nagelstudios.
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FAQ
Auf Qualität der verwendeten Produkte achten
Auch die verwendeten Produkte sind ein Hinweis auf die Qualität des Studios. Angela Baldwin-Scherer bildet selbst an ihrer Akademie Nageldesigner*innen aus. Sie sieht ein Problem darin, dass mittlerweile jeder Zugriff auf günstige Produkte wie Gele in Onlineshops hat und diese nicht mehr exklusiv für Fachleute mit Gewerbeschein erhältlich sind.
Allerdings bräuchten die Produkte laut Kosmetikverordnung eine EU-Zulassung, erläutert Baldwin-Scherer. Die Inhaltsstoffe sollten auf der Verpackung sichtbar sein und keine Allergien oder Reizungen der Haut auslösen. Im Zweifel fragt man am besten bei den Nageldesigner*innen nach.
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Hygiene: Kontrolle in Nagelstudios
Das Infektionsschutzgesetz und die jeweiligen Hygieneverordnungen der Bundesländer sind Rahmenbedingungen, welche die Betreiber einhalten müssen. Hygieneinspektionen durch das Gesundheitsamt sollen die Einhaltung der Standards überwachen. Kontrollen finden jedoch in der Regel nur aufgrund von Beschwerden statt.
Beispiel Köln: Zur Häufigkeit der Kontrollen der insgesamt 300 Nagelstudios hier sagt Simone Winkelhog, stellvertretende Pressesprecherin der Stadt Köln: "Nach heutigem Kenntnisstand gab es in Köln 2024 zwei Begehungen des Gesundheitsamtes, beide waren anlassbezogen." In anderen Städten, zum Beispiel in Frankfurt am Main, sieht es ähnlich aus. Auch dort wird nur stichpunktartig und aufgrund von Beschwerden kontrolliert. Bei festgestellten Mängeln folgt eine Nachkontrolle.
Kinder ab sieben Jahren dürfen die Dienste eines Nagelstudios in Anspruch nehmen, da die Leistung keine dauerhafte Veränderung am Körper darstellt und somit unter den Taschengeldparagraph (§ 110) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fällt. Dieser besagt, dass Menschen ab sieben Jahren rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen können. Sie müssen nur ihre eigenen Mittel verwenden, in der Regel also das Taschengeld.
Sollte ein Kind oder jüngerer Teenager gegen den Willen der Eltern ein Nagelstudio besuchen und es gibt im Nachhinein Beschwerden, entfernen die meisten Anbieter die künstlichen Nägel aus Kulanz wieder. Geld gibt es in der Regel nicht zurück.
Nägelkauen betrifft Menschen jeden Alters. Das Problem: Meist wird man die lästige Angewohnheit nur schwer wieder los. Welche Maßnahmen beim Abgewöhnen wirklich helfen.