Grundschule: Fünf Tipps rund um den Schulanfang der Kinder
Schultüte, Taschengeld und Co.:So gelingt der Schulanfang in der Grundschule
von Hannah Staus
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Schulweg ablaufen, Schultüte richten - für den ersten Schultag gibt es viel vorzubereiten. Was Eltern von Erstklässlern noch bedenken sollten, bevor die Grundschule startet.
Wie sinnvoll ist Kinder-Tracking per GPS? Wie sinnvoll ist ein Smartphone? Medienpädagogin Kristin Langer mit Tipps zum Schulstart.22.08.2023 | 7:15 min
Für tausende Kinder in Deutschland fängt in den kommenden Wochen wieder die Schule an. Im vergangenen Jahr waren darunter auch über 800.000 Erstklässler. Ein großer Schritt für die Kinder, aber auch für deren Eltern.
Fünf Tipps, wie der Start in die Grundschule zum Erfolg wird:
1. Sicher auf dem Schulweg
Für die ersten vier Schuljahre besuchen Kinder meist eine Grundschule in der Nähe. Nach einer Eingewöhnungsphase können viele Kinder nach den ersten Wochen bereits allein zur Schule gehen. Damit das einwandfrei klappt, empfiehlt der ADAC, rechtzeitig vor dem ersten Schultag den Weg zur Schule mit den Kindern zu üben.
Wenn die Kinder sich dann bereit fühlen, den Schulweg selbst zu meistern, empfiehlt der ADAC jedoch unbemerkt zu kontrollieren, ob das Kind tatsächlich den vereinbarten sichersten Weg nimmt, zum Beispiel über handliche GPS-Geräte in Form von Armbanduhren.
Quelle: Colourbox.de
Die Eltern behalten die Datenhoheit über das Gerät.
Die Tracking-Uhr verfügt über ausreichende Verschlüsselung und bietet Schutz vor dem Zugriff Dritter.
Eltern dürfen ihr Kind nur so lange tracken, wie es minderjährig ist.
Uhren mit Abhör- oder Bildaufnahmefunktion, die von einem Dritten unbemerkt aktiviert werden können, sind verboten.
Quelle: Verbraucherzentrale Bremen und Julia Zimmermann
Auch Julia Zimmermann vom Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik der Universität Eichstätt sieht Tracking-Uhren als "durchaus nützlich" an. Wichtig sei, dass "eine gesunde Balance zwischen Kontrolle und Vertrauen" geschaffen würde.
Christoph Fantini, Bildungswissenschaftler an der Universität Bremen, kritisiert hingegen "diese Form des digitalen An-die-Leine-Nehmens". Es sei eine fast genauso schlechte Maßnahme wie "stündliche Sprachnachrichten und Emoji-Interaktionen".
Pro und Contra zu GPS-Tracking von Kindern
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Abhängig von der Entfernung zur Schule und den Arbeitsbedingungen der Eltern empfiehlt Julia Zimmermann:
Ein Smartphone brauchten Grundschüler jedoch noch nicht, so Zimmermann. Das sollten sich Eltern für den Übertritt in die fünfte Klasse aufheben, wenn Schulwege und Schultage länger werden und Kinder auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind.
An dieser Schule geben fast alle das Handy freiwillig ab.16.06.2023 | 1:24 min
3. Der richtige Umgang mit den Hausaufgaben
Wenn nach den ersten Schulwochen die Aufregung dem Alltag weicht, liegt oft der Frust über Hausaufgaben nicht fern. Sätze wie "Aber die Lehrerin hat gesagt …" kennen viele Eltern dann nur zu gut. "Am besten lässt man sich in so einem Fall gar nicht auf eine Diskussion ein und das Kind einfach machen", empfiehlt Pädagogin Zimmermann. "Es wird eine Rückmeldung kommen und dann wird sich zeigen, wer Recht hatte."
Und bevor die Hausaufgaben in Schulfrust enden, empfehlen die Experten kleine Belohnungen. Dabei könnten die Schüler beispielsweise Stempel für zügig und selbstständig erledigte Hausaufgaben sammeln.
Falls das Kind die Hausaufgaben mal nicht schafft: Für den Fall "sollten die Eltern mit der Lehrkraft eine gewisse Zeit vereinbaren und diese dann auf den unvollständig erledigten Hausaufgaben vermerken", sagt Julia Zimmermann. "So geben die Eltern der Lehrkraft eine Rückmeldung und das Kind wird nicht zunehmend demotiviert, weil es drei Stunden an den Aufgaben sitzen muss."
4. Taschengeld - das richtige Maß
Taschengeld ermöglicht es Kindern zunächst, mit kleinen Beträgen den Umgang mit Geld zu lernen. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt: Kinder sollten in der ersten Klasse am besten etwa 1 bis 1,50 Euro pro Woche erhalten. Diese Summe könne dann mit jedem Jahr leicht gesteigert werden, erklärt Thomas Mai, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen.
Quelle: dpa
Kinder unter sieben Jahren sind nach §104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschäftsunfähig. Sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern nichts kaufen. Rein rechtlich gesehen können sich Siebenjährige also nicht einmal im Freibad ein Eis kaufen.
Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind nach §106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Für sie gilt der sogenannte Taschengeldparagraf §110 BGB: Für Eltern bedeutet der Paragraf, dass das Kind grundsätzlich frei über sein eigenes Taschengeld verfügen darf, also entscheidet, wofür es sein Geld ausgibt. Kaufverträge sind jedoch ungültig, wenn Kinder und Jugendliche Dinge kaufen:
die sie nicht besitzen dürfen, wie Alkohol, Zigaretten oder Drogen.
die von ihrer Höhe das übliche Taschengeld überschreiten, wie z. B. elektronische Geräte.
die an eine bestimmte Laufzeit gebunden sind, wie z. B. ein Handy mit Vertragslaufzeit oder ein Zeitschriftenabonnement.
In solchen Fällen müssen die Eltern den Vertragsabschluss genehmigen.
Die unbeschränkte oder volle Geschäftsfähigkeit erreichen Jugendliche mit 18 Jahren. Damit können sie eigenständig ein Konto eröffnen oder wesentliche Kaufverträge oder Kreditverträge abschließen.
Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das BGB
Dabei sollte sich der Nachwuchs darauf verlassen können, dass das Taschengeld regelmäßig ausgezahlt wird, so Mai.
5. Befüllen der Schultüte
Am ersten Schultag wartet neben dem aufregenden neuen Lebensabschnitt noch eine weitere Freude auf die Kinder: die Schultüte. Kleine Süßigkeiten darin versüßen den neuen "Ernst des Lebens". Aber auch praktische Sachen wie neue Stifte können die Vorfreude auf die Schule steigern, wenn sie dann dort endlich benutzt werden können. Es geht aber auch anders:
"Sie wissen dann, die Eltern denken an sie und sind bei ihnen", so Pädagogin Zimmermann.
Tipps für die Schultüte
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