Telemedizin: So funktioniert die Videosprechstunde beim Arzt
FAQ
Videosprechstunde beim Arzt:Telemedizin: So geht der digitale Arztbesuch
von Thilo Hopert
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Immer mehr Ärztinnen und Ärzte bieten Videosprechstunden an - Telemedizin nennt sich das. Wie das funktioniert und warum datenschutzrechtliche Bedenken unbegründet sind.
Spätestens seit der Corona-Krise ist Telemedizin, also die ärztliche Beratung per Video, für viele Mediziner eine Option zur gewohnten Sprechstunde geworden.
Quelle: dpa
Statt sich krank in die Praxis zu schleppen, einfach per Videosprechstunde mit dem Arzt reden - das ist durch Telemedizin möglich. Die Nachfrage nach digitalen Gesundheitsdiensten ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Grund ist die Corona-Pandemie, erklärt Daniela Hubloher, Medizinerin in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen.
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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Telemedizin gibt es hier zusammengefasst:
Wie funktioniert eine Videosprechstunde mit dem Arzt?
Für eine Videosprechstunde benötigen Sie einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Sie erhalten von Ihrer Arztpraxis einen Termin mit einem Link und Zugangsdaten.
Wählen Sie sich fünf bis zehn Minuten vor dem Termin ein und geben Sie dabei Ihren Namen an. Sie kommen zunächst in ein Online-Wartezimmer, bis Ihr Arzt den Termin startet. Am Ende melden Sie sich wieder ab und schließen das Video-Programm.
Wem nutzt Telemedizin und wann ist eine Videosprechstunde sinnvoll?
Bisher sind erbrachte telemedizinische Leistungen überwiegend der Psychotherapie zuzuordnen. Das ergibt eine Studie des Zentralinstituts für kassenärztliche Versorgung. Nach Einschätzung von Daniela Hubloher werden Angebot und Nachfrage von Telemedizin in Zukunft weiter steigen.
Telemedizin-Experte Rainer Beckers sieht die Entwicklung zur Videosprechstunde positiv: "Insbesondere immobile Patienten können sehr profitieren". Stark pflegebedürftige Patienten etwa würden in der Praxis viel Zeit in Anspruch nehmen, so Beckers. "Dies reduziert sich durch die sogenannte ePflegevisite deutlich."
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Vorteile gibt es zudem für Menschen in Regionen, in denen es nur wenige Fachärzte gibt, sagt Daniela Hubloher. Einerseits könnten Ärzte durch Telemedizin mehr Termine anbieten, andererseits müssten Patienten für ein Gespräch nicht weit fahren. Rainer Beckers ergänzt:
Welche Arten von Telemedizin gibt es?
Zu den digitalen Gesundheitsdiensten gehören neben Videosprechstunden weitere Leistungen, bei denen Telemedizin zum Einsatz kommen kann. Klicken Sie auf die einzelnen Reiter, um mehr zu erfahren:
Arten von Telemedizin
Bei den digitalisierten Hausarztbesuchen wird dieselbe Technologie wie bei der Videosprechstunde eingesetzt. "Bestimmte eDevices wie Blutdruckmessgerät oder Tele-EKG werden aber ergänzt, damit im Zweifel der Arzt hinzugezogen werden kann", erklärt Rainer Beckers. Die Hausbesuche werden von Medizinischen Fachangestellten durchgeführt, was Ärztinnen und Ärzte entlastet.
Telekonsile bieten die Möglichkeit zur digitalen Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten. Allgemeinärzte könnten sich etwa auf kurzem, digitalem Wege mit einem Spezialisten besprechen und weitere Kompetenzen bei einer Behandlung dazuholen. Auch zur Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen kann ein Telekonsil genutzt werden.
Per Telemonitoring können chronisch kranke Patienten rund um die Uhr überwacht und die Daten direkt ausgewertet werden. "Telemonitoring schont die Ressourcen und erspart den Patienten unnötige Wege und in vielen Fällen auch Behandlungen infolge zu spät erkannter Komplikationen", sagt Rainer Beckers.
Aktuell wird Telemonitoring vor allem bei Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz eingesetzt. Weitere Anwendungsmöglichkeiten könnten Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Asthma, Typ-1- oder Typ-2-Diabetes sein.
Geht Telemedizin auch ohne Computer oder PC-Kenntnisse?
Es gibt Menschen, die zu Hause keine Möglichkeit haben, an einer digitalen Sprechstunde teilzunehmen, da sie keinen Computer haben oder mit der Bedienung überfordert sind, so Daniela Hubloher.
Eine Lösung ist die sogenannte assistierte Telemedizin, die von Apotheken angeboten werden soll. Dort sollen Patienten beraten und unterstützt werden, plant das Gesundheitsministerium.
Ärzte können Patienten per Videosprechstunde krankschreiben. So kann Patienten, die in der jeweiligen Praxis bekannt sind, bei Krankheiten ohne schwere Symptomatik wie einem grippalen Infekt oder einer Magen-Darm-Verstimmung für bis zu sieben Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Ist eine Verlängerung nötig, muss der Patient in der Praxis vorbeischauen. Auch eine Bescheinigung für Kinderkrankentage ist für bis zu fünf Tage möglich, wenn das Kind dem Arzt bekannt und nicht älter als zwölf Jahre ist.
Bei leichten Erkrankungen sollen Kinder künftig keine Krankschreibung mehr benötigen - so die Forderung von Kinder- und Jugendärzten. Damit würden bürokratische Lasten verringert.
mit Video
Ärztliche Sorgfaltspflicht: Können Ärzte per Computer überhaupt helfen?
"Der persönliche Kontakt ist der Goldstandard", sagt Samir Rabbata von der Bundesärztekammer. Im persönlichen Gespräch zwischen Ärzten und Erkrankten, gebe es Kommunikationsaspekte, die digital nicht übermittelt werden könnten.
Alle Ärztinnen und Ärzte mit direktem Patientenkontakt können Videosprechstunden anbieten. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ärzte dürfen allerdings nur 30 Prozent ihrer Patientinnen und Patienten im Quartal per Telemedizin betreuen.
Für psychotherapeutische Behandlungen gilt: Die psychotherapeutische Sprechstunde sowie probatorische Sitzungen dürfen nicht per Videosprechstunde stattfinden. Das bedeutet, dass der Erstkontakt persönlich vor Ort stattfinden muss.
Damit auch in der digitalen Sprechstunde die gleichen Standards gesichert sind, gebe es klare Regeln und eine verpflichtende Fortbildung.
Wie gehtDatenschutz in der Telemedizin?
Bei Videosprechstunden kann man sich laut Daniela Hubloher drauf verlassen, dass Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden.
So gibt es für die Videosprechstunden klare Regeln:
Aufzeichnungen sind nicht erlaubt.
Ärzte müssen die Datensicherheit nach dem Bundesdatenschutzgesetz einhalten.
Anbieter müssen gewährleisten, dass die Videosprechstunde von Ende zu Ende verschlüsselt ist.
Meta-Daten dürfen nur zur Abwicklung der Sprechstunde genutzt werden und müssen nach drei Monaten gelöscht werden.
Quelle: ZDF
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