Lebenserhaltende Maßnahmen:Patientenverfügung für den Notfall ausfüllen
von Sven-Hendrik Hahn
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Die Patientenverfügung kann im Notfall regeln, ob man lebenserhaltende Maßnahmen
erhalten will oder nicht. Beim Ausfüllen ist einiges zu beachten, damit sie rechtssicher ist.
Die Patientenverfügung bestimmt, welche Behandlung oder Nichtbehandlung man bekommen soll, wenn man das nicht mehr selbst sagen kann.09.01.2023 | 3:51 min
Die Frage stellen sich viele zu spät: "Was wäre, wenn ich einmal unheilbar krank wäre - und nicht mehr sagen könnte, welche ärztliche Hilfe ich möchte - und welche nicht…?" Dabei ist es ohne Kosten möglich, auf einen solchen Notfall vorbereitet zu sein: mit einer Patientenverfügung.
Die regelt Maßnahmen für den Fall, dass ein Mensch das Bewusstsein unwiederbringlich verloren hat und aller Wahrscheinlichkeit nach dauerhaft nicht mehr einsichts- und einwilligungsfähig ist.
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Je früher man diesen Sachverhalt regelt, desto besser, unabhängig davon, ob man sich gerade bester Gesundheit erfreut. Schnell kann es passieren, dass ein Unfall oder eine schwere Erkrankung die Frage aufwirft: Leben oder Tod? "Liegt keine Patientenverfügung vor, wird alles medizinisch Notwendige getan, um Leben zu erhalten", sagt Simone Weidner von der Stiftung Warentest:
Wer keine Patientenverfügung habe und mit niemandem darüber gesprochen habe, müsse damit rechnen, dass der Wunsch, wie man sterben möchte, nicht umgesetzt werde. Mögliche Folge laut Simone Weidner: "Es kann sein, dass man jahrelang künstlich beatmet oder künstlich ernährt wird, obwohl man wusste, das möchte ich nicht."
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Was beim Ausfüllen einer Patientenverfügung zu beachten ist
Auf Nummer sicher geht man mit einer Patientenverfügung. Vorlagen gibt es kostenlos bei der Verbraucherzentrale, bei zahlreichen Ärztekammern oder auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
Beim Ausfüllen der teilweise abstrakt erscheinenden medizinischen Sachverhalte helfen Sozialverbände, Verbraucherzentralen oder auch Ratgeberbücher, etwa von der Stiftung Warentest. Wichtig: "Die Verfügungen müssen sehr präzise sein", weiß Juristin Simone Weidner.
Konkrete Sachverhalte zwischen Leben und Tod wie künstliche Ernährung, Beatmung, Schmerzlinderung sollten geklärt sein.
Quelle: Pixabay
Eine Covid-19-Erkrankung sei kein Anwendungsfall für die Patientenverfügung, betont die Expertin der Stiftung Warentest: "Wer wegen einer schweren Covid-19-Erkrankung behandelt wird und deswegen auf Rat der Ärzte in eine Langzeitnarkose versetzt wird, um künstlich beatmet zu werden, hat ja in diese Behandlung eingewilligt." Solange ein Patient entscheidungs- und einwilligungsfähig sei, spiele die Patientenverfügung keine Rolle.
Patientenverfügung: Bevollmächtigter entscheidet im Notfall
Auch der Hausarzt hilft beim Ausfüllen und Erklären der Sachverhalte und kann die Patientenverfügung mit unterzeichnen, allerdings dürfen die Ärzte dafür private Gebühren erheben. Diese Leistung ist keine Kassenleistung.
Wichtig: Die Patientenverfügung sollte stets den aktuellen Willen dokumentieren und einen Bevollmächtigten benennen, der den Willen gegenüber Pflegern und Medizinern durchsetzt. Der Bevollmächtigte muss wissen, wo das Original ist: am besten in einer Vorsorgemappe.
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Wie kann eine Patientenverfügung rechtssicher hinterlegt werden?
Wer ganz sicher gehen will, meldet seine Dokumente dem Zentralen Vorsorgeregister, das kostet ab etwa 20 Euro. Vorteil: Kliniken und Gerichte wissen, dass es eine Verfügung gibt.
Das Ausfüllen der Patientenverfügung dauert höchstens eine Stunde, aber es kann für die Phase zwischen Leben und Tod entscheidend sein, mahnt Simone Weidner:
Mit allen Konsequenzen.
Auch für Angehörige ist eine Patientenverfügung wichtig, denn sie befinden sich ohnehin in einer schwierigen emotionalen Situation und müssen dann überlegen, was man sich wohl gewünscht hat: einen natürlichen Tod oder lebenserhaltende Maßnahmen, so lange es medizinisch möglich ist.
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