FAQ
Einführung Anfang 2025:Elektronische Patientenakte: Vor- und Nachteile
von Britta Spiekermann
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Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte in Deutschland eingeführt. Das Vorhaben von Karl Lauterbach bringt viele Erleichterungen, hat aber auch Nachteile.
Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte bekommen. Ziel ist es etwa, Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Nun ist eine Info-Kampagne gestartet.30.09.2024 | 2:16 min
Krankenkassen informieren derzeit über die elektronische Patientenakte (ePa). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sucht den digitalen Anschluss im Gesundheitswesen. Was aber bringt die Akte für Patienten, welche Nachteile kann sie haben?
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Wann kommt die elektronische Patientenakte ePA?
Bislang kann jeder Versicherte eine elektronische Patientenakte bei seiner Krankenkasse beantragen. Das ist seit Januar 2021 möglich, wird bis heute aber eher selten genutzt. Laut Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) gibt es bei den dort 11,7 Millionen Versicherten derzeit rund 560.500 elektronische Patientenakten. Das bedeutet einen Anteil von knapp fünf Prozent.
Ab Mitte Januar 2025 werden Versicherte in ausgewählten Modellregionen wie Hamburg, Mittel-, Ober - und Unterfranken ihre elektronische Patientenakte automatisch erhalten. Es sei denn, der Versicherte widerspricht. Mitte Februar soll die ePA dann im ganzen Bundesgebiet verfügbar sein. Die Akte wird über eine App aufgerufen, die die jeweilige Krankenkasse zur Verfügung stellt.
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Ist Widerspruch möglich?
Ja. Derzeit informieren die gesetzlichen Kassen über die elektronische Patientenakte und über die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch ist laut Techniker Krankenkasse nicht nur digital, sondern auch per Anruf oder direkt in der Kundenberatung möglich. Geht der Widerspruch ein, wird die Akte entweder erst gar nicht angelegt oder im späteren Verlauf gelöscht.
Auch für privat Versicherte wird es elektronische Patientenakten geben, hier kann es laut Verband der Privaten Krankenversicherung bei einigen Versicherern zu Verzögerungen kommen. Der Unterschied: Bei gesetzlich Versicherten wird die Akte automatisch angelegt, wenn der Versicherte nicht widerspricht, bei den privaten Kassen ist eine extra Erlaubnis von den Versicherten erforderlich, da es sich um privatrechtliche Verträge handelt.
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Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?
Lauterbach hat die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte als "Quantensprung" für das Gesundheitssystem bezeichnet. Die Idee einer digitalen Akte ist bereits 20 Jahre alt. Jetzt soll sie umgesetzt werden.
Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen befüllen die Akte mit medizinischen Daten der Patienten. So soll sich die Ärztin oder der Arzt einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte machen können. In einem Notfall kann das entscheidend sein.
Laut Bundesgesundheitsministerium könnten besonders Doppeluntersuchungen vermieden werden, was zu einer Entlastung von Ärzten und Patienten führe. Auch unerwünschte Arzneimittelwirkungen - immerhin laut Ministerium Grund "für fünf bis zehn Prozent" aller Krankenhauseinweisungen - könnten reduziert werden. (Das große) Ziel ist, Behandlungen effektiver, schneller und damit auch kostengünstiger zu machen.
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Wer hat ein Zugriffsrecht?
Vergleichbar mit der Bankkarte müssen die medizinischen Daten mit einem PIN freigeschaltet werden.
Die Patienten selbst können jederzeit Inhalte einsehen, einfügen, löschen oder verbergen, Zugriffsrechte erteilen oder beschränken und Widersprüche einlegen. Dies ist allerdings nicht ohne Aufwand und erfordert eine gewisse Kenntnis.
Grundsätzlich dürfen nur diejenigen Einblick erhalten, die einen elektronischen Heilberufsausweis haben: Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal, Praxen oder Krankenhäuser. Sie erhalten in einem Krankheitsfall automatisch 90 Tage lang Zugriff auf die komplette Akte - vorausgesetzt, der Patient hat nicht einzelne Informationen aktiv gesperrt.
Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte?
Trotz hoher Sicherheitsstandards könnte es zu Datenlecks und Cyberangriffen kommen. Wenn sensible Daten im Spiel sind, kann ein Missbrauch nie gänzlich ausgeschlossen werden. Aus Sicht der Deutschen Aidshilfe besteht die Gefahr von Diskriminierung. Das betreffe viele Patientengruppen - etwa Menschen mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen oder auch queere Menschen. Die Kritik: über Abrechnungsdaten seien Erkrankungen nachzuvollziehen.
Dem widerspricht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Mit der Pseudonymisierung der Daten sei eine Person nicht direkt identifizierbar. Datensätze aus der elektronischen Patientenakte sollen künftig - so das Bundesinstitut - in einem streng kontrollierten Umfeld für ausgewählte Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Gemeint sind etwa Universitäten oder die Pharmaindustrie: Ziel: die Versorgung von Patienten zu verbessern. Auch dieser Nutzung kann widersprochen werden.
Quelle: ZDF
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