Geblitzt im Ausland: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen
Bußgelder für Verkehrssünder:So teuer werden Verkehrsverstöße im Ausland
von Tim Hensmann
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Bußgelder im Ausland können für Urlauber aus Deutschland eine teure Überraschung bedeuten. Wie Sie hohe Strafen vermeiden können und entspannt in die Ferien kommen.
Bußgelder für Verkehrsverstöße im Ausland können schnell teuer werden, unter anderem bei zu schnellem Fahren. Wie Sie hohe Strafen vermeiden können.
Quelle: dpa
Wer mit dem Auto ins Ausland reist und sich zum Beispiel nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss teilweise mit hohen Bußgeldern rechnen. Dies zeigt der Blick auf die Bußgeldkataloge europäischer Länder.
Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Ausland
Dänemark: ab 135 Frankreich: ab 135 Großbritannien: bis 1.170 Italien: ab 175 Kroatien: 130 Niederlande: ab 215 Österreich: ab 30 Schweiz: ab 190 Spanien: ab 100 Deutschland: ab 60
Dänemark: ab 500 Frankreich: 1.500 Großbritannien: bis 2.930 Italien: ab 545 Kroatien: ab 1.320 Niederlande: ab 215 Österreich: bis 7.500 Schweiz: ab 60 Tagessätzen Spanien: ab 400 Deutschland: ab 480
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Geblitzt im Ausland: Strafzettel nicht ignorieren
In vielen europäischen Ländern erhalten Verkehrssünder*innen ihre Bußgeldbescheide nicht sofort vor Ort, sondern oft erst, wenn sie zurück in Deutschland sind. Die grenzüberschreitende Vollstreckung ist durch ein EU-Vollstreckungsabkommen möglich. Dafür zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländischen Behörden übermitteln die Angelegenheit an das Bundesamt, das die Strafen dann eintreibt.
"Es lohnt sich also nicht, Strafzettel aus dem Ausland zu ignorieren", sagt Monika Gaß. Denn in Deutschland werden Strafzettel aus dem EU-Ausland und der Schweiz ab 70 Euro einschließlich Verwaltungskosten vollstreckt. Eine Ausnahme bildet Österreich, wo Bußgelder bereits ab einer Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten vollstreckt werden. Grundsätzlich werden nur Geldbeträge eingetrieben. Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot kann nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden.
Die Knöllchen aus dem Nachbarland einfach ignorieren? Vorbei. Bald werden Bußgelder aus der Schweiz für deutsche Verkehrssünder auch diesseits der Grenze vollstreckt.
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Verjährung der Bußgelder im Ausland nicht unterschätzen
Für Verkehrssünder*innen bedeutet das, dass auch kleinere Vergehen ernst genommen werden sollten. Wer glaubt, die Strafe aussitzen zu können, könnte beim nächsten Besuch im betreffenden Land eine böse Überraschung erleben. In Italien verjähren Bußgelder erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren.
Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien, Norwegen oder Liechtenstein können in Deutschland nicht vollstreckt werden. "Diese Länder haben kein Abkommen, das es dem Bundesamt für Justiz ermöglicht, die Bußgelder einzutreiben", erläutert Monika Gaß. "Deshalb wird oft versucht, das Geld direkt vor Ort einzukassieren."
Eine schnelle Bezahlung kann sich lohnen: Viele Länder gewähren Rabatte, wenn die Geldbuße zügig beglichen wird. Monika Gaß empfiehlt dringend, bei der Zahlung vor Ort eine Quittung zu verlangen, um belegen zu können, dass das Bußgeld bereits bezahlt ist und um später nicht noch einmal für dasselbe Vergehen belangt werden zu können.
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Vor Abfahrt informieren
Vor einer Auslandsfahrt sei es entscheidend, sich über die Geschwindigkeitsbegrenzungen und besonderen Verkehrsregeln wie zum Beispiel beim Parken zu informieren, rät Gaß. Auch wichtig sei zu wissen, ob es Mautgebühren gebe. So müssen deutsche Fahrer*innen die Vignettenpflicht für Autobahnen in Ländern wie Österreich und der Schweiz beachten. "Wer beispielsweise nach Spanien oder Portugal fährt, sollte sich darüber informieren, wie die Regeln im Zielland, aber auch in den Transitländern wie Frankreich und Spanien aussehen", so Gaß.
Sie weist zudem darauf hin, dass "in vielen Ländern Umweltvorschriften für die Befahrung von Städten gelten". In Italien gibt es in zahlreichen Städten und Gemeinden verkehrsbeschränkte Zonen. Innenstädte sind dort häufig für den touristischen Autoverkehr gesperrt oder stark eingeschränkt.
Warnwesten mitführen
Auch die Mitführung von Warnwesten sei wichtig: "Manchmal ist eine Warnweste pro Person vorgeschrieben, manchmal reicht eine für das gesamte Fahrzeug", so Gaß. Neben Warnwesten gehören auch ein Warndreieck und ein Verbandskasten in vielen Ländern zur Standardausstattung.
Sie sind ein fieses Feriensouvenir - Strafzettel aus dem letzten Urlaub. Einfach wegwerfen sollte man sie aber auch nicht - diese Regeln gelten bei Bußgeldern aus dem Ausland.