Fitnessstudio: Was Verbraucher beim Vertrag wissen sollten
Sonderkündigungsrecht und Co.:Was beim Vertrag im Fitnessstudio wichtig ist
von Rebekka Solomon
|
Den Schweinehund überwunden, im Fitnessstudio angemeldet und den Vertrag unterschrieben. Doch welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Kündigung und was ist gesetzlich erlaubt?
Das Angebot von Fitnessstudios in Deutschland ist groß. Umso schwieriger kann es sein, sich für das richtige Studio zu entscheiden.05.03.2024 | 2:53 min
Schon bevor der gute Vorsatz umgesetzt wird, kann das Wälzen der Konditionen beim Vertragsschluss für ein Fitnessstudio einen Kraftakt erfordern. Abschrecken können lange Laufzeiten und hohe Servicepauschalen. Rechtlich gilt dabei längst nicht alles, was einem der Trainer erzählt oder in den Vertragsklauseln festgelegt ist.
Im Gesetz ist der Fitnessstudiovertrag nicht als eigener Vertrag geregelt, wie beispielsweise der Kauf- oder Werkvertrag. Deswegen werden die konkreten Rechte und Pflichten von den Studiobetreibern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Doch nicht alle Klauseln, die in den Verträgen auftauchen, sind auch rechtlich zulässig.
Samuel Kirsch aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz erklärt, was es bei einem Vertragsabschluss im Fitnessstudio zu beachten gibt.05.03.2024 | 5:47 min
Laufzeiten und Verlängerungen des Vertrags im Fitnessstudio
Fitnessstudios bevorzugen möglichst lange Vertragslaufzeiten. Für sie bedeutet dies Sicherheit und Planbarkeit - für den Verbraucher hingegen eine unflexible Verbindlichkeit. Laufzeiten von sechs, zwölf und 24 Monaten sind üblich, meist mit entsprechend reduzierten Monatsbeiträgen. Dabei sind Erstlaufzeiten bis zu 24 Monaten rechtlich zulässig.
Eine automatische Verlängerung des Vertrags - wenn dieser nicht fristgerecht gekündigt wurde - ist möglich. Für Verträge, die ab März 2022 geschlossen wurden, gilt: Ist die Erstlaufzeit abgelaufen, kann sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit verlängern. Das bedeutet, es tritt keine erneute feste Laufzeit ein, sondern der weiterlaufende Vertrag kann dann jederzeit mit einer Monatsfrist gekündigt werden. Nur für ältere Verträge kommt noch eine weitere feste Laufzeit in Betracht - zum Bedauern der Verbraucherzentralen.
Es wäre schön gewesen, wenn die erleichterte Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Festlaufzeit auch für Altverträge gelten würde.
„
Simone Bueb, Verbraucherzentrale Bayern
Die Rechte des Verbrauchers beim Fitnessstudiovertrag wurden zuletzt durch eine Gesetzesreform im Jahr 2022 gestärkt. Das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" sorgte für erleichterte Kündigungsmöglichkeiten des Verbrauchers bei dauerhaften Verbraucherverträgen wie dem Vertrag mit dem Fitnessstudio.
Ab Ende 20 geht es mit dem Abbau der Muskeln los, wenn man nichts dagegen tut. Warum sich Krafttraining für wirklich jede und jeden gerade in der zweiten Lebenshälfte lohnt.
von Julia Tschakert
mit Video
Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio
Anders als oft vermutet berechtigt ein Umzug nicht ohne Weiteres zur Kündigung des Fitnessstudiovertrags - auch nicht aus beruflichen Gründen. Der Bundesgerichtshof erkennt im bloßen Wohnortwechsel keinen wichtigen Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. (Urteil vom 04.05.2016, Az.: XII ZR 62/15). Auch wenn nach dieser Entscheidung nicht zwingend ein Kündigungsgrund bei Umzug besteht, räumen einige Sportstudios in ihren AGB vertraglich ein derartiges Recht ein.
Wie flexibel die Gestaltung tatsächlich ist, ist von Studio zu Studio recht unterschiedlich. Informieren Sie sich am besten vorab, ob die AGB für den Fall eines Umzugs ein Kündigungsrecht vorsehen. Auch gibt es durchaus Betreiber, die Besuche in eigenen Studios in anderen Städten oder über Kooperationen auch in Partnerstudios gestatten. Inzwischen werden auch Prepaid- und drop-in-Modelle angeboten.
Erkrankt hingegen ein Studiobesucher ernsthaft und kann dies entsprechend nachweisen, besteht regelmäßig ein wichtiger Grund, der die außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Preisanpassungsklauseln im Vertrag
In engen Grenzen können Betreiber in AGB Preisanpassungen regeln. Dabei muss jedoch klar bestimmt sein, wann und wie hoch der Beitrag angepasst wird. Ist dies nicht gegeben, bleibt es beim Preis, der ursprünglich vereinbart wurde.
Dieses Thema irritiert auch viele Verbraucher. "Oft wird von den Studios versucht, die Beiträge im laufenden Vertrag zu erhöhen. Begründet wird dies gerne mit gestiegenen Energiekosten," berichtet Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. "In wenigen Fällen ist hierfür tatsächlich eine korrekte Klausel in den AGB vorhanden."
Oft werde aber eine Zustimmung bei den Kunden nicht korrekt abgefragt oder versucht, diese auf kreative Art und Weise zu erhalten: So soll nach manchen Klauseln bereits der Gang durch das Eingangsdrehkreuz für die Zustimmung ausreichen. Dies sei aber nicht zulässig.
Immer mehr Jugendliche strömen in Fitness-Studios, um ihre Körper zu definieren. Fitness-Models auf Instagram sind Vorbilder. Doch ab wann ist Krafttraining überhaupt gesund?
von Laren Müller
FAQ
Haftung beim Unfall im Fitnessstudio
Der Besuch im Studio bedeutet nicht nur Sport und Spaß - auch Verletzungen beim Trainieren kommen immer wieder vor. Defekte Geräteteile und falsche Einweisungen sind keine Seltenheit. Studiomitarbeitende sind verpflichtet, für ausreichende Wartung des Equipments und Aufklärung über den sachgemäßen Umgang mit den Geräten zu sorgen. Der Betreiber hat entsprechende Prüfpflichten.
Wurde Unfallgefahren aus Fahrlässigkeit nicht hinreichend vorgebeugt, haftet das Studio auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese Haftung für Personenschäden kann das Studio auch nicht durch AGB ausschließen.
Es ist der wohl beliebteste Neujahrsvorsatz: Im Januar geht es richtig los mit dem Sport. Doch nach zwei Wochen ist wieder alles vorbei. Wie schafft man es, länger durchzuhalten?
von Thilo Hopert
mit Video
Rebekka Solomon ist Rechtsreferendarin in der Redaktion Recht und Justiz.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.