Sicher Fahrrad fahren: Die wichtigsten Verkehrsrege

    Fahrradfahren im Straßenverkehr:Welche Verkehrsregeln für Radfahrer gelten

    von Tim Hensmann
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    Dürfen Radfahrer auch auf der Straße fahren, wenn es einen Radweg gibt? Gibt es spezielle Regelungen für E-Bikes? Die wichtigsten Regeln im Überblick, um sicher unterwegs zu sein.

    Ein Polizist kontrolliert eine Fahrradfahrerin.
    Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte die Verkehrsregeln kennen: Gilt auf dem E-Bike die Helmpflicht? Worauf muss als Radfahrer im Straßenverkehr geachtet werden?
    Quelle: dpa

    In Deutschland ist klar geregelt, dass Fahrräder grundsätzlich nur auf der Straße oder auf dem Radweg fahren dürfen - und nicht auf den Gehweg. Wie beim Autofahren gilt für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, Sowohl auf der Straße als auch auf Radwegen. Wenn ein Radweg nur auf einer Straßenseite ausgeschildert ist, muss auf diesem Radweg gefahren werden, er gilt also für beide Fahrtrichtungen.
    Es gibt eine Benutzungspflicht für Radwege, die aber nur dann gilt, wenn sie durch spezielle Verkehrszeichen angezeigt wird.

    Die runden, blauen Schilder mit einem Fahrrad-Symbol gibt es in verschiedenen Varianten:

    Blaues Schild mit Fahrrad-Symbol:
    Fahrradweg, dort gilt die Benutzungspflicht.

    Blaues Schild mit Fahrrad-Symbol und mit Fußgänger-Symbol:
    Getrennter Weg für Radfahrer und Fußgänger, dort gilt Benutzungspflicht. Radfahrende dürfen dort nicht auf den Gehweg ausweichen, auch nicht, um zu überholen.

    Blaues Schild mit Fußgänger-Symbol und weißem Zusatzschild mit Fahrrad-Symbol und Zusatz "frei":
    Radfahrende und Fußgänger teilen sich den Weg. Radfahrer dürfen diese Wege nutzen, müssen dort ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Dort gilt keine Benutzungspflicht, die Radfahrenden dürfen auf der Straße fahren.

    Ausnahmen gelten nur bei unbefahrbaren Radwegen, etwa durch Fahrbahnschäden oder parkende Autos. Dann dürfe auf die Straße ausgewichen werden, der Gehweg bleibe aber tabu. Ist kein Radweg vorhanden, müsse auf die Straße ausgewichen werden, erklärt Robert Wöhler vom ADFC Rheinland-Pfalz.
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    Kinder mit Fahrrädern im Straßenverkehr

    Bis zu ihrem achten Geburtstag müssen Kinder den Gehweg benutzen. Dabei dürfen sie von einer Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. Kinder zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr hingegen dürfen selbst entscheiden, ob sie lieber auf dem Radweg oder der Straße fahren. Hier entfällt jedoch das Recht auf Begleitung.
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    Was gilt für Radfahrer an Zebrastreifen?

    Radfahrer dürfen zwar über den Zebrastreifen fahren, sie können aber nicht erwarten, dass Autofahrer dann anhalten. Denn: Der Vorrang an Zebrastreifen gilt nur für Fußgänger und Menschen, die einen Rollstuhl benutzen. Dies sei vielen Radfahrenden nicht bekannt.

    Radfahrende müssen absteigen und das Rad schieben, wenn sie erwarten, dass der Verkehr anhält.

    Robert Wöhler, Geschäftsführer ADFC Rheinland-Pfalz

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    Handy und Musik auf dem Fahrrad

    Das Handy während dem Radfahren zu nutzen, ist verboten und kann teuer werden. "Es bringt ein Verwarnungsgeld von 55 Euro mit sich", warnt der Verkehrsexperte Wöhler. Das Handy dürfe daher nur im Stand verwendet werden. Musikhören beim Radfahren ist erlaubt, solange das Gehör nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies bedeute, dass Radfahrer weiterhin in der Lage sein müssen, ihre Umgebung wahrzunehmen, um sicher im Verkehr zu navigieren.

    Radfahrende sollten bei In-Ear-Kopfhörern nur einen nutzen und generell die Noise-Cancelling-Funktion deaktivieren.

    Robert Wöhler, ADFC Rheinland-Pfalz

    Alkohol beim Fahrradfahren

    Wichtig zu wissen: Wer als Radfahrer Alkohol trinkt und mehr als 0,3 Promille Blutalkohol-Konzentration hat, kann sich strafbar machen, wenn während der Fahrt Ausfallerscheinungen auftreten. Bei Radfahrern mit mehr als 1,6 Promille gilt dies auch ohne Ausfallerscheinungen als eine Straftat. Damit riskieren Radfahrer sogar den Verlust des Führerscheins.

    Regeln für Pedelecs und E-Bikes im Straßenverkehr

    Pedelecs, also Fahrräder mit einem elektrischen Motor, der bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde beim Treten unterstützt, gelten rechtlich als normale Fahrräder. Für sie besteht weder eine Helmpflicht, noch wird ein Führerschein benötigt.
    Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis sechs Kilometer pro Stunde. "Wichtig ist, dass die Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde nicht allein durch den Motor erreicht wird, sondern der Motor nur unterstützt", erklärt Wöhler. Andernfalls handele es sich um Mofas oder Kleinkrafträder, die eine spezielle Fahrerlaubnis benötigen.
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    Schnellere Pedelecs, auch S-Pedelecs oder E-Bikes genannt, unterstützen das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde und gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Für sie gelten besondere Regeln:
    • Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.
    • Es besteht eine Helmpflicht.
    • Das Fahren auf Radwegen ist verboten, sie dürfen nur auf Straßen gefahren werden.
    Allerdings gibt es in Deutschland derzeit Testregionen, in denen Radwege unter bestimmten Bedingungen auch für S-Pedelecs freigegeben sind.

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