Erste eigene Wohnung: Tipps zu Wohnungssuche und Unterlagen

    Tipps zu Mietvertrag und Co.:So klappt’s mit der ersten eigenen Wohnung

    von Kerstin Ripper
    |

    In die erste eigene Wohnung einzuziehen, ist aufregend. Damit alles gut geht, sollte man wichtige Punkte bei der Suche, beim Besichtigungstermin und beim Mietvertrag beachten.

    Eine Junge Frau sitzt auf einem Sessel in einer ansonsten leeren, hellen Wohnung.
    Die erste eigene Wohnung ist ein großer Schritt. Auf dem Weg dahin gibt es einiges zu beachten.
    Quelle: imago/Westend61

    In Ballungsräumen, wo günstiger Wohnraum knapp ist, nutzen Betrüger die Situation der Wohnungssuchenden aus. Sie fordern eine Reservierungsgebühr oder Vorauszahlungen. Was sich im ersten Moment plausibel anhört, ist auf den zweiten Blick reiner Betrug.
    Wer bei "echten" Maklern und Vermieterinnen Erfolg haben will, sollte sein Netzwerk aktivieren, serös auftreten und die richtigen Tools nutzen. Das rät auch Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterschutzbund: "Nicht alleine nur auf Portalen schauen, sondern allen auch davon erzählen, dass ich eine Wohnung suche, meinen Freunden, meiner Familie, meinen Arbeitskollegen, an der Uni (…), weil nicht alle Mietwohnungen auf den Portalen auftauchen."
    Für die Wohnungssuche auf Portalen wie kleinanzeigen, Immoscout und Co. gilt: Filter und Benachrichtigungen aktivieren und die Internet-Portale regelmäßig checken.

    Betrug bei der Wohnungssuche
    :Die fiesen Maschen auf dem Wohnungsmarkt

    Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor Betrügern, die über Immobilienanzeigen ihre Opfer suchen. Auf welche Tricks man hereinfallen kann und wie man sich vor Betrug schützt.
    von Agnes Heitmann
    Juges Paar bei einer Wohnungsbesichtigung steht zusammen mit dem Vermieter in der offenen Tür.
    mit Video

    Wohnungssuche: Tipps für die Besichtigung

    Stellen Sie sich den Besichtigungstermin in etwa wie ein Bewerbungsgespräch vor. Entsprechend sollte man sich darauf vorbereiten und auftreten. Bringen Sie zum Besichtigungstermine auch eine Bewerbungsmappe mit. Die enthält in der Regel ein Anschreiben, den Einkommensnachweis der letzten drei Monate, eine Schufa-Auskunft, die die Kreditwürdigkeit dokumentiert und eine Mieterselbstauskunft. Einen Rechtsanspruch auf diese Informationen haben Vermieterinnen und Vermieter nicht. Dort, wo günstiger Wohnraum knapp ist, kommen Wohnungssuchende aber kaum darum herum, wenn sie im Rennen bleiben wollen.
    Suchende müssen aber nicht jedes Details von sich erzählen: "Der Vermieter oder der Verwalter darf alles fragen, was so rund um das Mietverhältnis wichtig ist. Und das sollte ich auch wahrheitsgemäß beantworten", so die Expertin vom Mieterschutzbund.

    All das, was nichts direkt mit dem Mietverhältnis zu tun hat, sondern mich persönlich betrifft, darauf muss ich nicht antworten.

    Jutta Hartmann, Deutscher Mieterschutzbund

    Steven-Ken und Tatyana stehen mit ihren Kindern auf einer Wiese vor einem Wohnblock. Die große Tochter hält ein großes Schild in die Kamera: "Dringend gesucht! 4-Zimmer-Wohnung in Schleswig".
    Egal, ob Studierende, Familien oder Rentner – immer mehr Menschen können sich die enormen Mieten kaum noch leisten, oder sie finden in ihrer Region erst gar keine passende Wohnung.02.06.2024 | 30:04 min
    Hartmann erläutert, dass es auf persönliche Fragen bezogen ein "Recht auf Lüge" gebe. Dass man beim Besichtigungstermin zum Beispiel sagen könne, man höre gar nicht so gerne Musik oder rauche selbst nicht. Gleichzeitig mahnt sie aber zur Vorsicht: Wenn ein Mieter oder eine Mieterin bei einer zulässigen Frage lüge, dann drohe die berechtigte fristlose Kündigung durch den Vermieter, warnt Hartmann.

    Mietverträge können sehr unterschiedlich aussehen: Neben dem Klassiker, dem unbefristeten Mietvertrag, gibt es noch den sogenannten Zeitmietvertrag, bei dem die Mietdauer nach einer bestimmten Zeit quasi automatisch endet.

    Bei einem Index-Mietvertrag richtet sich die Mieterhöhung nach der Inflationsrate. Diese Variante sei in den letzten Jahren für Mieter relativ teuer geworden, erklärt Jutta Hartmann vom Mieterschutzbund.

    Ferner gibt es noch den Staffel-Mietvertrag, in dem von vornherein festgelegt ist, wie die Miete in der Zukunft steigt.

    Kein Widerrufsrecht bei Mietverträgen

    Bei einem Staffel-, Index- oder unbefristeten Mietvertrag kann man übrigens jederzeit - unter Einhaltung der Frist - grundlos kündigen. Anders sieht es beim befristeten Mietvertrag aus. Hier gilt die vereinbarte Laufzeit.
    Deswegen sollte man den Mietvertrag nicht vor Ort unterschreiben, sondern unbedingt zu Hause in Ruhe durchlesen und beispielsweise mit der Familie die Details checken.

    Ein (…) Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.

    Jutta Hartmann, Deutscher Mieterschutzbund

    Ab Unterschrift ist man tatsächlich an den Vertrag gebunden. Es gibt auch kein Rückgaberecht und keine weitere Bedenkzeit. Die Miete muss ab dem ersten Tag gezahlt werden. Und dann ist noch eine Kaution fällig: meistens drei Monats-Kaltmieten als Sicherheit für den Vermieter. Bei Auszug gibt es das Geld zurück.

    Im Mietvertrag nicht zulässig sind: ein generelles Rauchverbot, ein generelles Verbot von Hunden und Katzen und die generelle Pflicht zu Schönheitsreparaturen.

    Das muss im Mietvertrag stehen: Mietpreis, Adresse, Name von Mieter*in und Vermieter*in, Quadratmeterzahl der Wohnung und deren Zustand, Mietdauer, Infos über Tierhaltung.

    Und falls etwas nicht aufgeführt wurde, kann man den Vermieter oder die Vermieterin um Korrekturen bitten.

    Wohnungsnot bei Studierenden
    Viele Studierende haben vor Semesterbeginn immer noch keine Wohnung oder ein WG-Zimmer. Dies liegt nicht zuletzt am angespannten Wohnungsmarkt und zu hohen Mietpreisen.01.10.2024 | 2:31 min

    Achtung, Mieterfalle: Die Küche vom Vormieter

    Es kann vorkommen, dass zum Beispiel die alte Küche vom Vormieter abgekauft werden muss. Juristisch sei erstmal nichts dagegen einzuwenden, so Mieterschützerin Jutta Hartmann: "Wenn jetzt jemand möchte, dass ich die Küche übernehme, ist es ein Kaufvertrag, den ich dann abschließe. Und das ist erst mal grundsätzlich zulässig." Das Problem: Wer sich nicht darauf einlässt, hat meist auch keine Chance die Wohnung zu bekommen und zahlt.
    Der Tipp vom Mieterschutzbund: Ein großer Teil des Kaufpreises kann unter Umständen im Nachhinein zurückgefordert werden. Und zwar dann, wenn der Preis für die Küche 50 Prozent über dem Zeitwert liegt. Juristen sprechen hier davon, dass etwas "unrechtmäßig bezahlt" wurde. Berufen kann man sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2000 (Az. 19 U 43/00 OLG Köln 20.10.2000).
    Es gibt viel zu beachten, aber irgendwann geht es dann endlich in die erste eigene Wohnung.
    Kerstin Ripper ist Redakteurin des ZDF-Magazins "WISO".

    Checkliste und Infos zur Planung
    :Tipps für den perfekten Umzug

    So wird der Umzugstag nicht zum Horrortag: Mit Checklisten, einer langfristigen Planung und helfenden Händen klappt (fast) jeder Umzug günstig und stressfrei.
    von Kerstin Ripper
    Zwei junge Männer tragen ein Sofa in einen Transporter.
    mit Video

    Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Darauf ist der WhatsApp-Channel der ZDFheute zu sehen.
    Quelle: ZDF

    Sie wollen stets auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie bei unserem ZDFheute-WhatsApp-Channel genau richtig. Egal ob morgens zum Kaffee, mittags zum Lunch oder zum Feierabend - erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Mini-Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Melden Sie sich hier ganz einfach für unseren WhatsApp-Channel an: ZDFheute-WhatsApp-Channel.

    Mehr zum Thema Immobilien und Wohnen

    Weitere Ratgeber-Themen