Erbschaftssteuer: Welche Freibeträge für wen gelten

    Freibeträge beim Erben:Ab wann Erbschaftssteuer gezahlt werden muss

    von Svetlana Leitz
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    Erben wird erst dann steuerpflichtig, wenn der Nachlass bestimmte Freigrenzen überschreitet. Die fünf wichtigsten Regelungen zu Freibeträgen im Überblick.

    Ein Formular für die Erbschaftsteuererklärung sowie Stift und Testament liegen auf einem Tisch.
    Erben ist in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig - außer man bleibt unter dem Freibetrag. Wann welche Freibträge gelten.
    Quelle: dpa

    Erben, oder wie es im Gesetz heißt "Erwerb von Todes wegen", ist in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Tatsächlich werden häufig aber keine Steuern fällig. Das liegt daran, dass es Freigrenzen gibt. Nur falls der Nachlass darüber liegt, geht von diesem Teil etwas an den Staat. Fünf Posten und die jeweiligen Freibetrags-Regelungen im Überblick.

    1. Persönliche Freibeträge

    Allen Erben und Erbinnen einer verstorbenen Person stehen nach dem Erbschaftssteuergesetz gewisse Beträge steuerfrei zu.

    Die Erbschaftsbesteuerung hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten ab, also vom Erblasser zum Bedachten.

    Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht

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    Dabei gilt: Je enger verwandt, desto höher der Freibetrag. So sind:
    • für Ehe- und eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen 500.000 Euro,
    • für Kinder 400.000 Euro,
    • für Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 Euro,
    • für Geschwister und andere Erben 20.000 Euro steuerfrei.
    Auch ein Testament kann an diesen Freibeträgen nichts ändern. Die einzige Möglichkeit laut Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht: Seine Verwandtschaftsverhältnisse ändern, zum Beispiel durch Heirat oder Adoption.
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    2. Zusätzliche Freibeträge bei Immobilien

    Das Haus, in dem der oder die Verstorbene gewohnt hat, kann steuerfrei geerbt werden. Dabei gilt:
    • Ehe- und eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen können das gesamte Haus erben.
    • Kinder können bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern erben.
    Allerdings nur unter dieser Voraussetzung: Sie müssen selbst für mindestens zehn Jahre in der Immobilie leben. Nur zwingende Gründe, wie die eigene Pflegebedürftigkeit, berechtigen zum Auszug ohne Steuernachzahlung.

    Wohnen die Erben mindestens zehn Jahre in der Wohnung oder dem Haus, ist das Erbe steuerfrei, ganz egal, was es wert ist.

    Paul Grötsch, Geschäftsführer des deutschen Forums für Erbrecht

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    3. Zusätzliche Freibeträge bei Sachgegenständen

    Für erbende Ehe- und Lebenspartner, (Stief-)Kinder, Enkel und Urenkel, sowie Eltern und Großeltern sind steuerfrei:
    • Hausrat wie Kleidung und Möbel bis 41.000 Euro,
    • "bewegliche körperliche Gegenstände" wie Autos bis 12.000 Euro.
    Zu Sachgegenständen zählen nicht: Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.

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    4. Kosten für den Nachlass

    Der persönliche Freibetrag steigt weiter durch alle Kosten, die Hinterbliebene durch die Verwaltung des Nachlasses haben, zum Beispiel für die Beerdigung und Testamentseröffnung:
    • Für Erben und Erbinnen pauschal 10.300 Euro
    Übersteigen die Ausgaben den Freibetrag, kann dieser durch Nachweise noch erhöht werden.
    Ein Bescheid über die Erbschaftssteuer liegt am 04.05.2015 in Huglfing (Bayern), auf einem Schreibtisch.
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    5. Versorgungs- und Pflegefreibetrag

    Das Erbrecht sieht Versorgungsfreibeträge für hinterbliebene Ehe- und eingetragene Lebenspartner*innen vor, sowie (Stief-)Kinder und Enkel*innen, deren Eltern nicht mehr leben, um deren Unterhalt zu sichern. Diese Freibeträge sind:
    • bei Ehe- und Lebenspartner*innen bis zu 256.000 Euro,
    • bei Kindern, gestaffelt nach Alter, 10.300 bis 52.000 Euro.
    Allerdings wird von der Summe Witwen-, Witwer- oder Waisenrente abgezogen.

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    Wer diesen Freibetrag nutzen möchte, sollte Art, Dauer und Umfang der Pflegeleistung genau dokumentieren. Das gelingt zum Beispiel mit einem Pflegetagebuch.

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