Erbschaftssteuer: Welche Freibeträge für wen gelten

    Freibeträge beim Erben:Ab wann Erbschaftssteuer gezahlt werden muss

    von Svetlana Leitz
    |

    Erben wird erst dann steuerpflichtig, wenn der Nachlass bestimmte Freigrenzen überschreitet. Die fünf wichtigsten Regelungen zu Freibeträgen im Überblick.

    Ein Formular für die Erbschaftsteuererklärung sowie Stift und Testament liegen auf einem Tisch.
    Erben ist in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig - außer man bleibt unter dem Freibetrag. Wann welche Freibträge gelten.
    Quelle: dpa

    Erben, oder wie es im Gesetz heißt "Erwerb von Todes wegen", ist in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Tatsächlich werden häufig aber keine Steuern fällig. Das liegt daran, dass es Freigrenzen gibt. Nur falls der Nachlass darüber liegt, geht von diesem Teil etwas an den Staat. Fünf Posten und die jeweiligen Freibetrags-Regelungen im Überblick.

    1. Persönliche Freibeträge

    Allen Erben und Erbinnen einer verstorbenen Person stehen nach dem Erbschaftssteuergesetz gewisse Beträge steuerfrei zu.

    Die Erbschaftsbesteuerung hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten ab, also vom Erblasser zum Bedachten.

    Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht

    Dabei gilt: Je enger verwandt, desto höher der Freibetrag. So sind:
    • für Ehe- und eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen 500.000 Euro,
    • für Kinder 400.000 Euro,
    • für Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 Euro,
    • für Geschwister und andere Erben 20.000 Euro steuerfrei.
    Auch ein Testament kann an diesen Freibeträgen nichts ändern. Die einzige Möglichkeit laut Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht: Seine Verwandtschaftsverhältnisse ändern, zum Beispiel durch Heirat oder Adoption.

    2. Zusätzliche Freibeträge bei Immobilien

    Das Haus, in dem der oder die Verstorbene gewohnt hat, kann steuerfrei geerbt werden. Dabei gilt:
    • Ehe- und eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen können das gesamte Haus erben.
    • Kinder können bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern erben.
    Allerdings nur unter dieser Voraussetzung: Sie müssen selbst für mindestens zehn Jahre in der Immobilie leben. Nur zwingende Gründe, wie die eigene Pflegebedürftigkeit, berechtigen zum Auszug ohne Steuernachzahlung.

    Wohnen die Erben mindestens zehn Jahre in der Wohnung oder dem Haus, ist das Erbe steuerfrei, ganz egal, was es wert ist.

    Paul Grötsch, Geschäftsführer des deutschen Forums für Erbrecht

    3. Zusätzliche Freibeträge bei Sachgegenständen

    Für erbende Ehe- und Lebenspartner, (Stief-)Kinder, Enkel und Urenkel, sowie Eltern und Großeltern sind steuerfrei:
    • Hausrat wie Kleidung und Möbel bis 41.000 Euro,
    • "bewegliche körperliche Gegenstände" wie Autos bis 12.000 Euro.
    Zu Sachgegenständen zählen nicht: Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.

    Vorsorge für den Fall der Fälle
    :So setzen Sie ein Testament richtig auf

    Wer soll nach dem Tod meinen Besitz erben und wer geht leer aus? Schon ein einfaches kostenloses Testament ohne Notar kann viel Ärger ersparen. Wir zeigen, wie es geht.
    von Sven-Hendrik Hahn
    Füller mit Papier: Darauf steht Testament

    4. Kosten für den Nachlass

    Der persönliche Freibetrag steigt weiter durch alle Kosten, die Hinterbliebene durch die Verwaltung des Nachlasses haben, zum Beispiel für die Beerdigung und Testamentseröffnung:
    • Für Erben und Erbinnen pauschal 10.300 Euro
    Übersteigen die Ausgaben den Freibetrag, kann dieser durch Nachweise noch erhöht werden.
    Ein Bescheid über die Erbschaftssteuer liegt am 04.05.2015 in Huglfing (Bayern), auf einem Schreibtisch.
    Mit den Änderungen bei der Erbschaftssteuer 2023 sind die hohen Freibeträge geblieben. Trotzdem kann es in bestimmten Fällen zu Mehrbelastungen kommen.06.01.2023 | 1:32 min

    5. Versorgungs- und Pflegefreibetrag

    Das Erbrecht sieht Versorgungsfreibeträge für hinterbliebene Ehe- und eingetragene Lebenspartner*innen vor, sowie (Stief-)Kinder und Enkel*innen, deren Eltern nicht mehr leben, um deren Unterhalt zu sichern. Diese Freibeträge sind:
    • bei Ehe- und Lebenspartner*innen bis zu 256.000 Euro,
    • bei Kindern, gestaffelt nach Alter, 10.300 bis 52.000 Euro.
    Allerdings wird von der Summe Witwen-, Witwer- oder Waisenrente abgezogen.

    Hilfe für Berufstätige
    :Wenn man plötzlich Angehörige pflegen muss

    Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht, stehen berufstätige Angehörige vor einem Problem. Wer in dem Fall hilft und berät, wie man kurzfristig aus dem Job aussteigen kann.
    von Susanne Pohlmann
    Die Hand einer alten Frau wird von einer pflegenden Person gehalten.
    mit Video
    Einen Pflegefreibeitrag gibt es für Kinder, Ehe- und eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen, die die verstorbene Person gepflegt haben. Voraussetzung ist, dass sie dies ohne oder gegen nur unzureichendes Entgelt geleistet haben: bis maximal 20.000 Euro.
    Wer diesen Freibetrag nutzen möchte, sollte Art, Dauer und Umfang der Pflegeleistung genau dokumentieren. Das gelingt zum Beispiel mit einem Pflegetagebuch.

    Bei Schulden im Nachlass
    :Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen

    Erbe geworden - und nun? Nicht selten hinterlässt der Verstorbene den Hinterbliebenen auch Schulden. Wann es sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen und was Sie dabei beachten müssen.
    von Celine Löffelhardt
    Kontoauszug mit Soll-Saldo und Rotstift.
    Thema

    Mehr zum Thema Finanzen

    Weitere Ratgeber-Themen