Welche Technik Patienten für die ePA-Nutzung benötigen und wie sie bestimmen können, wer welche Inhalte der Akte einsehen kann, klärt Arzt und Medizinjournalist Dr. Christoph Specht.03.01.2025 | 8:26 min
Was bringt die ePA Patienten und Ärzten?
In der Akte ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten einsehbar - von Behandlungen und Operationen über
Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbilder bis zu verschriebenen
Medikamenten. Der große Vorteil: Behandelnde Ärzte können auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist.
Bei der Verschreibung von Medikamenten können sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen. Auch bei Notfällen können sich behandelnde Ärzte schnell über die Lage informieren - auch wenn der Betroffene womöglich nicht ansprechbar ist.
Muss die ePA beantragt werden?
Seit Anfang 2021 konnten Versicherte die ePA auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer
Krankenkassen nutzen. Statt aktiv die ePA beantragen zu müssen, bekommen gesetzlich Versicherte sie ab dem 15. Januar automatisch. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, soll dies unterbleiben (Opt-out).
Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte in Deutschland eingeführt. Das Vorhaben von Karl Lauterbach bringt viele Erleichterungen, hat aber auch Nachteile.
von Britta Spiekermann
Wo kann ich Widerspruch einlegen?
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder über Widerspruchs-Möglichkeiten zu informieren. Die meisten Versicherten bekamen deshalb in den letzten Monaten Post von ihrer Kasse. Versicherte können in der Regel per Online-Formular oder Post an ihre Kasse der Anlegung widersprechen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verweist darauf, dass der Widerspruch auch nachträglich möglich ist: Die Krankenkassen seien dann "verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten zu löschen".
Wann kommt die ePA bundesweit zum Einsatz?
Zum 15. Januar starten Praxen, Kliniken und Apotheken in drei Modellregionen -
Hamburg, Franken sowie
Nordrhein-Westfalen - mit der Nutzung der ePA. Nach erfolgreicher Erprobung soll sie bundesweit zum Einsatz kommen. Laut Gesundheitsministerium wird dies "frühestens nach etwa vier Wochen" der Fall sein.
In diesem Jahr gibt es einige Neuerungen im Gesundheitsbereich. Unter anderem sind seit 1. Januar neue Amalgam-Zahnfüllungen verboten und die elektronische Patientenakte (ePA) wird eingeführt.03.01.2025 | 1:30 min
Was ist mit Menschen, die keine Apps bedienen können oder wollen?
Sie könnten dennoch von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte profitieren, denn in der Arztpraxis wäre sie abrufbar. Zudem kann die ePa auch über einen Desktop-Computer genutzt, in ausgewählten Apotheken oder von Berechtigten - zum Beispiel einem Familienmitglied - eingesehen werden.
Wer überträgt die bisherigen Patientendaten?
Das Gesetz verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, Medikationsdaten, Befundberichte, Arzt- und Entlassbriefe standardmäßig in die ePA einzustellen. Weitere Informationen, auch aus vorangegangenen Behandlungen, können sie auf Wunsch ebenfalls einfügen. Die Medikationsliste wird automatisch über das elektronische Rezept befüllt. Patientinnen und Patienten können zudem auch selbst Dokumente hinzufügen.
Den Zugriff auf Daten können Versicherte sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzen. Dies ist auch für einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken möglich. Bestimmte Dokumente können von den Versicherten auch verborgen oder dauerhaft gelöscht werden.
Seit 15 Jahren ist die elektronische Patientenakte in Planung, ab heute wird sie in drei Modellregionen getestet. Unumstritten ist die ePA nicht - vor allem aus Datenschutzgründen.
von Sven Rieken
Sind meine Daten sicher?
Die Daten werden laut Gesundheitsministerium auf sicheren Servern gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zeigt sich aber weiter besorgt über mögliche Sicherheitslücken, über die der
Chaos Computer Club berichtet hatte. Sie sollen aber dem Ministerium zufolge zum Start der Patientenakte behoben sein.
Können meine Daten von Pharmafirmen verwendet werden?
Ja. Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in
Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Allerdings werden die Daten dabei mit Pseudonymen versehen, können den Menschen also nicht mehr direkt zugeordnet werden. Nutzerinnen und Nutzer der ePA können der Datenverwendung zu Forschungszwecken aber auch jederzeit widersprechen.
Quelle: AFP