Tipps zur Post: Wie man Briefe und Pakete sicher verschickt
Gegen Ärger mit der Post:Wie man Briefe und Pakete sicher verschickt
von Susanne Pohlmann
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Die Beschwerden bei der Post nehmen immer mehr zu, der Frust auf Verbraucher-Seite auch. Tipps, wie Pakete und Briefe sicher ankommen.
Paketsendungen und Briefe kommen nicht immer zuverlässig an. Was passiert, wenn eine angemahnte Frist nicht eingehalten werden kann, da der Brief zu spät zugestellt worden ist oder das Päckchen verloren ist? Unsere WISO-Tipps.10.07.2023 | 3:27 min
"Ist unser Päckchen denn auch angekommen?", erkundigen sich Merlins Großeltern besorgt, denn zum zehnten Geburtstag haben sie dem Enkel einen großen Wunsch erfüllt.
Päckchen ist im Gegensatz zum Paket nicht versichert
Das Geschenk ist wohlbehalten eingetroffen, aber da es wertvoll ist, wäre das Verschicken als Paket deutlich sicherer gewesen, so Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern.
Ein Päckchen ist nicht versichert, ein Paket dagegen schon, und zwar bis zu einer Summe von 500 Euro.
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Simone Bueb, Verbraucherzentrale Bayern
"Wenn es wertvoller ist, dann kann man eine Zusatzversicherung abschließen", so Bueb weiter. "Das sollte man dann auch tatsächlich machen, damit es im Verlustfall ersetzt wird."
Drei Tipps hat Bueb, damit Sie den Verlust belegen können, wenn Sie etwas als Paket versenden:
Rechnung aufbewahren
Foto vom Gegenstand machen
vor Zeugen einpacken
Wichtige Briefe besser als Einschreiben verschicken
Genauso sollte man wichtige Briefe, wie zum Beispiel Mahnungen, Rechnungen oder Kündigungen, nicht als normale Briefe versenden. Denn so hat man als Versender keine Kontrolle und auch keine Gewissheit darüber, wann die Mahnung oder Kündigung tatsächlich zugestellt wird.
Wenn Sie als Empfänger so etwas in einem normalen Brief bekommen und nicht per Einschreiben, dann gilt es als zugestellt, wenn Sie die Mahnung in den Händen halten.
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Simone Bueb, Verbraucherzentrale Bayern
Das gelte auch, "wenn die Frist in diesem Brief vielleicht schon abgelaufen ist", erläutert Bueb.
Tipps für Einschreiben
Bei Einschreiben gibt es mehrere Varianten:
Einschreiben (Porto + 2,65 Euro): Damit wird der Brief nur persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt.
Einschreiben mit Rückschein (Porto + 4,85 Euro): Diese Variante wird auch von Gerichten anerkannt. Sie erhalten eine Zustellbestätigung mit Datum und Unterschrift des Empfängers.
Immer mehr Beschwerden
Neben dem Marktführer Deutsche Post DHL teilen sich viele Zusteller den Markt für Briefe und Pakete in Deutschland. Im letzten Jahr wurden 4,2 Milliarden Pakete und 14 Milliarden Briefe auf den Weg gebracht. Die meisten kommen zuverlässig an.
Doch die Beschwerden haben zugenommen. Die Bundesnetzagentur zählte im letzten Jahr 43.500 Beschwerden zu Postzustellungen insgesamt, ein trauriger Rekord gegenüber den Jahren zuvor.
Die Zahl der Beschwerden über verspätete oder verlorene Briefe ist deutlich gestiegen:
Noch nie gab es so viele Beschwerden über die Deutsche Post, obwohl sie immer weniger Briefe befördern muss. Wir gehen drei zentralen Gründen für die Probleme auf den Grund.20.12.2022 | 10:42 min
Wenn ein Paket nicht ankommt
Was sollte man tun, wenn eine Bestellung nicht eintrifft? Simone Bueb rät, sich direkt an den Zusteller zu wenden.
Jedes Zustellunternehmen hat ein Kontaktformular, mit dem man einen Verlust melden kann.
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Simone Bueb, Verbraucherzentrale Bayern
Zudem müsse das Unternehmen nachweisen, dass mir das Paket zugestellt wurde, erklärt Bueb. Meist geschieht das durch eine Unterschrift. In Zeiten von Corona wurden Fotos gemacht. "Und dann müssen die dann die Nachforschungen anstellen", so Bueb.
Ausnahme Abstellgenehmigung
Allerdings, so warnt sie, liege der Fall ganz anders, wenn man dem Unternehmen eine Abstellgenehmigung gegeben haben. Damit werben viele Zusteller. Denn es spart Zeit, wenn der Paketbote nicht klingeln muss, die Nachbarn suchen oder gegebenenfalls die Adresse mehrfach anfahren muss, sondern die Erlaubnis hat, die Sendung im Garten, auf der Terrasse oder im Gartenhäuschen abzustellen.
Diese Abstellgenehmigung sollten Sie sich gut überlegen. Wenn das Paket dann verschwindet, ist das Ihr Risiko.
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Simone Bueb, Verbraucherzentrale Bayern
Schlichtungsstelle für Post bei Bundesnetzagentur
Sollte es zu einem Streit mit einem Zustellunternehmen kommen, sollte man sich die Seite der Bundesnetzagentur ansehen. Unter dem Stichwort "Schlichtungsstelle Post" können Sie dort ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beantragen. Für Verbraucher ist das kostenfrei.
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