CBD-Produkte nicht immer legal: Vorsicht bei Öl, Tee und Co.
Rechtslage verunsichert Kunden:Welche CBD-Produkte wirklich legal sind
von Samuel Kirsch
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Öle, Cremes und Tees mit CBD sind im Trend. Doch nicht alle Produkte sind legal auf dem Markt. Welche Hanf-Produkte zulässig sind und mit welchen man sich strafbar macht.
CBD-Produkte sollen gegen Stress und Schmerzen helfen. Sie enthalten Cannabidiol, ein Wirkstoff, der entspannend oder heilend wirken soll. Die Wirkung ist dennoch umstritten. Trotz Legalisierungsplänen bewegen sich die Produkte in rechtlichen Grauzonen.26.04.2023 | 4:55 min
"Natürlich legal" - mit diesem Spruch wirbt Hanf-Händler Tobias Pietsch aus Lahr im Schwarzwald. Er betreibt drei Fachgeschäfte für Cannabis-Erzeugnisse und verkauft auch Produkte mit Cannabidiol, kurz CBD. Doch immer wieder klopfen die Behörden bei ihm an.
Pietsch stand sogar bereits vor Gericht. Das Verfahren wurde eingestellt, aktuell hat ihn die Staatsanwaltschaft aber erneut angeklagt, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Denn die Rechtslage für CBD-Produkte ist komplexer als Pietschs Werbespruch es nahelegt, die geltenden Vorschriften genauso vielfältig wie die Produktpalette. Händler und Kunden verunsichert das.
Nachfrage nach CBD-Artikeln hoch
Wer CBD-Artikel kauft, will sich nicht berauschen, sondern verspricht sich meist Beruhigung oder andere heilsame Effekte. Dass Cannabidiol aus der Hanfpflanze solche Wirkungen hat, ist bislang nicht nachgewiesen. Dennoch liegen Produkte mit CBD im Trend. Die Nachfrage sei hoch, heißt es auf ZDF-Anfrage vom Drogerie-Unternehmen dm. Dm und auch der Mitbewerber Rossmann führen CBD-Produkte in ihrem Sortiment.
Wer dabei genau hinschaut, bemerkt, dass sämtliche dieser Produkte bei den großen Drogerien als Kosmetika ausgewiesen sind. Meist sollen sie als Gels oder Salben aufgetragen werden, nie aber sind sie zum Verzehr empfohlen.
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Zulassung von CBD als Lebensmittel fehlt
Das hat einen Grund: Lebensmittel mit CBD wie CBD-Cookies, Schokolade, aber auch Nahrungsergänzungsmittel sind aktuell nicht zugelassen. CBD gilt nach einer EU-Verordnung als "neuartiges Lebensmittel".
Solche neuartigen Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht für den Verzehr verwendet wurden, müssen eine besondere Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Anträge auf Zulassung von CBD sind bereits gestellt, eine Genehmigung hat die zuständige EU-Behörde aber bislang nicht erteilt.
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Expertin rät vom Gurgeln mit CBD-Ölen ab
Dennoch sind etwa CBD-Öle zum Einnehmen deutschlandweit in vielen CBD-Shops oder online problemlos erhältlich. Teilweise sind die Öle offiziell als Kosmetika deklariert, jedoch mit der Empfehlung, damit zu gurgeln, berichtet Angela Clausen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Ernährungsexpertin rät Verbrauchern allerdings davon ab:
Unproblematisch ist hingegen Öl aus Hanfsamen, das oftmals als Speiseöl verwendet wird und weder CBD noch psychoaktives THC enthält.
Rechtliche Konsequenzen müssen Kunden, die CBD-Lebensmittel ohne Zulassung kaufen, anders als die Produzenten und Händler nicht fürchten.
Rechtlich umstritten: Ist der Kauf von CBD-Blüten legal?
Anders ist das bei CBD-Blüten. Wer sie zum Rauchen oder Aufgießen von Tees erwirbt, läuft auch als Kunde Gefahr, sich strafbar zu machen. Denn die Rechtsprechung stuft die Blüten als Betäubungsmittel ein, weil sie einen geringen Gehalt des psychoaktiven Stoffs THC aufweisen.
Das Betäubungsmittelgesetz enthält zwar eine Ausnahme für Teile der Cannabis-Pflanze, die nicht mehr als 0,2 Prozent THC enthalten. Diesen Grenzwert unterschreiten die meisten CBD-Blüten auch. Die Ausnahme greift allerdings nur, wenn zusätzlich ausgeschlossen ist, dass die Blüten zu Rauschzwecken missbraucht werden können.
Eine Berauschung halten die Gerichte aber in vielen Fällen für möglich, da beispielsweise durch Erhitzen einer größeren Menge an Blüten der THC-Gehalt gesteigert werden kann. Dass dies wirtschaftlich angesichts der hohen Preise für CBD-Blüten nicht sinnvoll erscheint, zählt für die Gerichte nicht.
Teil-Legalisierung von Cannabis soll Strafbarkeit teilweise ändern
Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis dürfte an der Strafbarkeit lediglich für Kunden etwas ändern. Nach einem Mitte April vorgestellten Eckpunktepapier der Bundesregierung soll das Mitführen von Blüten in der Öffentlichkeit bis zu einer Menge von 25 Gramm straflos werden, selbst wenn sie mehr THC enthalten als die CBD-Blüten. Allerdings sollen nur zugelassene Cannabis-Clubs sie abgegeben dürfen, nicht aber gewinnorientierte Geschäfte.
Auf die Lebensmittel-Problematik hat die Legalisierung keinen Einfluss: Solange die EU keine Genehmigung erteilt, sind sämtliche Lebensmittel mit CBD illegal auf dem Markt.
Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.