Eigene Bestattung: Welche Verträge und Versicherungen helfen

    Was kostet der Tod?:Für die eigene Bestattung vorsorgen

    von Maren Kaps
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    Die eigene Bestattung zu planen, kann im Trauerfall den Hinterbliebenen viel Organisation abnehmen. Auch die Finanzierung sollte geklärt sein. Was es dabei zu beachten gilt.

    Frau unterschreibt Testament.
    Das Abschließen von Verträgen kann den Hinterbliebenen im Todesfall helfen: Das gilt es zu beachten bei der Planung der eigenen Bestattung.
    Quelle: Colourbox.de

    Spätestens seit Corona beschäftigten sich die Menschen in Deutschland zunehmend mit der Vorsorge für ihr Ableben, sagt Stephan Neuser vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Die Planung der eigenen Beerdigung entlastet Angehörige und stellt sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden.
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    Bestattungsvorsorgevertrag erleichtert die Planung

    Mit Bestattungsunternehmen lässt sich ein sogenannter Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Dieser regelt alle Details von der Art der Bestattung bis zu musikalischen Wünschen. Er sichert die Vorstellungen von Verstorbenen und entlastet Angehörige von organisatorischen Fragen.
    Das Bestattungsunternehmen erstellt in der Regel zudem einen Kostenvoranschlag und macht damit die Bestattungsfinanzierung besser planbar. Wer sich nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell zu Lebzeiten um die eigene Bestattung kümmert, erspart den Hinterbliebenen die Kostenbelastung. Das kann helfen, Streit zwischen den Angehörigen zu vermeiden.

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    Kosten für eine Bestattung einschätzen

    Mindestens 5.000 Euro müsse man für eine Bestattung einrechnen, weiß Bestattungsexperte Neuser. Nach oben gebe es keine Grenze. Die Kosten würden aus drei Teilen bestehen: Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens, zusätzliche Wunschleistungen und Friedhofsgebühren.

    Die Höhe der Kosten richtet sich immer nach den Wünschen der Vorsorgenden und nach dem Bestattungsort.

    Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter

    Zwei Wege für die finanzielle Planung

    Wenn Verstorbene keine finanziellen Mittel für ihre Bestattung hinterlassen, müssen die Erbenden dafür aufkommen. Wer vorsorgen will, kann das in der Regel über einen Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung machen.
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    Bei einem Treuhandvertrag hinterlegt der Vorsorgende per Einmalzahlung einen bestimmten Geldbetrag bei einem Treuhänder oder einer Treuhandgesellschaft, die das Geld sicher verwaltet. Im Todesfall fließt das Geld an das Bestattungsunternehmen, um die Kosten der Bestattung zu decken.
    Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Art der Lebensversicherung zur Deckung der Bestattungskosten. Mit monatlichen Beiträgen an eine Versicherungsgesellschaft stellt der Vorsorgende sicher, dass die Angehörigen im Todesfall eine vorab festgelegte Summe für die Bestattung erhalten.

    Als Treuhandeinlage und Sterbegeldversicherung ist das Geld zweckgebunden angelegt. Es ist damit vor dem Zugriff Dritter oder (etwa im Falle einer finanziellen Notlage) dem Zugriff des Sozialamts geschützt. So muss es nicht erst aufgebraucht werden, bevor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können. "Allerdings muss die Höhe der Summe für Sozialgerichte und Sozialämter als angemessen angesehen werden", sagt Philipp Wolf, Versicherungsreferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus sei das Geld theoretisch pfändbar.

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    Sterbegeldversicherung versus Treuhandvertrag

    Eine Sterbegeldversicherung mache in jüngerem oder in mittlerem Alter Sinn, so Stephan Neuser vom Bund Deutscher Bestatter e.V. Dann seien die Beiträge noch gering. Im letzten Lebensabschnitt lohne sich das eher nicht, da die Beiträge sich nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens richten und dementsprechend hoch seien, erklärt der Experte.
    Versicherungsreferent Philipp Wolf von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät von der Sterbegeldversicherung eher ab.

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    Philipp Wolf, Versicherungsreferent Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Eine Treuhandeinlage habe nicht den Wertverlust einer Sterbegeldversicherung und die Gefahr überzubezahlen sei geringer, ergänzt der Versicherungsexperte. Wer bei einem Treuhandvertrag eine Einmalzahlung noch nicht leisten kann, solle zunächst lieber eine flexible Sparmöglichkeit mit guten Zinsen wählen, zum Beispiel ein Tagesgeldkonto. Egal, auf welche Anlage die Wahl fällt, rät Wolf dazu, vorab Angebote zu vergleichen und die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

    Wer sich frühzeitig Gedanken um die Bestattung und die damit verbundenen Kosten machen will, kann das laut Stephan Neuser vom Bundesverband deutscher Bestatter gut ab etwa Mitte 30 machen. Wer sich gerade um die Finanzierung von Immobilien und Rentenvorsorge kümmert, könnte demnach die eigene Bestattung ebenfalls regeln. Spätestens mit dem Renteneintritt und dem Beginn des letzten Lebensabschnitts rät der Experte dazu, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

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