Balkonkraftwerk: Mieter brauchen keine eigene Versicherung
Neuerung für Mieter:Hausratversicherung deckt Balkonkraftwerk ab
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Mit Balkonkraftwerken können Mieter eigenen Strom erzeugen. Dafür brauchen sie keine zusätzliche Versicherung, stellen nun Versicherer fest. Andere Regeln gelten für Eigentümer.
Photovoltaikanlagen an Balkonen werden immer beliebter. Für deren Absicherung gegen Schäden braucht es keinen gesonderten Versicherungsschutz. (Symbolbild)
Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus.
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Der GDV habe die Musterbedingungen für Hausratversicherungen entsprechend angepasst. Kleine Photovoltaikanlagen sind demnach etwa gegen Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge versichert.
Die erweiterten Bedingungen gelten zwar nur für neu abgeschlossene Verträge, wie der GDV erklärte. "In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden." Besitzerinnen und Besitzer von Balkonkraftwerken sollten daher ihre Versicherer kontaktieren.
Andere Regeln für Immobilienbesitzer
Wer eine Immobilie besitzt, kann die Solaranlage entweder über die Wohngebäude- oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung schützen, so der GDV. Diese Versicherungen leisten unter anderem bei Schäden durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und weitere Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck).
Seit Jahresbeginn werden die Mini-Photovoltaikanlagen auch steuerlich gefördert. Die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung entfällt. Zudem gibt es zahlreiche Förderprogramme, die einen Kauf finanziell unterstützen, teilt der GDV mit.
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