Apple Maps "Look Around": Wie man den Aufnahmen widerspricht
Apple Maps "Look Around":So widersprechen Sie Apples Bilderfassung
von Thilo Hopert
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Das US-Unternehmen Apple nimmt aktuell in Deutschland neue Bilder für seinen Kartendienst "Apple Maps" auf. Wo die Fahrzeuge unterwegs sind und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen.
Mit der "Look Around"-Funktion will Apple Straßen und Orte virtuell bereisbar machen. Aufnahmen von sensible Daten oder Gesichtern sollen bei den Rundfahrten der Kamerwagen nicht vorkommen.
Quelle: pa/dpa-Bildfunk
Wenn Sie dieser Tage ein Auto mit einem ungewöhnlichen Dachaufbau sehen, dann beobachten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitarbeitende von Apple. Das US-Unternehmen ist derzeit mit Kameras in Deutschland unterwegs, um Bilder für die Funktion "Look Around" von "Apple Maps" aufzunehmen. Wie beim Konkurrenten "Google Maps" und der Technologie "Google Street View", ist es dadurch möglich, auf eine Straße oder einen bestimmten Ort zu zoomen und diese virtuell am PC zu bereisen.
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Wo und wann Apple mit Kameras unterwegs ist
Von Mitte April bis Mitte August fotografieren Mitarbeitende von Apple in allen 16 Bundesländern Straßen und Häuser. Wo genau die Aufnahmen stattfinden, zeigt eine Übersicht auf der Website von Apple. "Dort hat man einen Überblick darüber, in welchen Landkreisen Daten erhoben werden", sagt Kathrin Bartsch, Referentin für Telekommunikation und Internet bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Allerdings: "Man sieht nur den groben Zeitraum, nicht konkret, in welcher Kalenderwoche die Kameras wo unterwegs sind."
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Maßnahmen zum Datenschutz
Grundsätzlich gilt, dass Apple bei der Erfassung von Bildern der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegt. Außerdem seien die Kriterien für solche Art von Aufnahmen im Vorfeld mit der zuständigen Datenschutzbehörde abzusprechen, in diesem Fall das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, erklärt die Verbraucherschutz-Expertin. Dieses bietet auch weitere Informationen zu Apples Kamerafahrten an und bietet die Möglichkeit sich zu beschweren, wenn betreffende personenbezogene Daten so verarbeitet sind, dass Ihre Rechte verletzt werden.
Die datenschutzrechtliche Bewertung der Kartendienste von Apple und Google wurde im Mai 2020 von den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vorgenommen. Die Veröffentlichung der Straßenansichten basiert demnach auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ist gerechtfertigt, solange "nur die personenbezogenen Daten veröffentlicht werden, die für die Zweckerreichung zwingend erforderlich sind", heißt es in einem Beschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Zudem müsse das "Verlangen betroffener Personen auf Unkenntlichmachung personenbezogener Daten" berücksichtigt werden.
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So können Sie Aufnahmen widersprechen
Privatpersonen werden grundsätzlich von Apple unkenntlich gemacht. Man muss allerdings speziell nach den Bildern suchen, auf denen man zu sehen ist, um zu prüfen, ob dies geschehen ist. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich per E-Mail an Apple wenden. Auch Erziehungsberechtigte können sich über die E-Mail an Apple wenden, sollten die Gesichter ihrer Kinder nicht verpixelt sein. Apple nimmt dort jede Form von Widerspruch auf und prüft diesen.
Wie in den eigenen Datenschutzhinweisen angegeben, verwendet Apple die sogenannte "Image Blurring"-Technologie vor der Veröffentlichung von Bildern jeglicher Art "um sicherzustellen, dass im veröffentlichten Produkt keine Gesichter oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar sind und die Privatsphäre von Personen geschützt ist, deren Bild während des Kartierungsprozesses unvermeidbar erfasst wird."Das solle in der Regel alles automatisch passieren, so Kathrin Bartsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Immobilien sind dagegen grundsätzlich nicht verpixelt - jedoch leichter auffindbar und zu prüfen. Möchten Sie nicht, dass Ihr Haus bei Apple Maps zu sehen ist, können Sie widersprechen und das Verpixeln des Gebäudes beantragen. Das geht ebenfalls unkompliziert per E-Mail. Dafür sollte man Apple möglichst viele Informationen mitgeben, sagt Verbraucherschützerin Bartsch.
Man sollte sagen können, um welche Adresse oder welche Gemarkung es sich handelt und sofern bekannt, wann das Bild aufgenommen wurde. Allerdings müsse man keinen Nachweis erbringen, dass man Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sei, so Bartsch.
Weitere Infos
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt auf ihrer Seite einen Mustertext für den Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen von Grundstücken oder Wohngebäuden zur Verfügung.
Wer bereits einen Widerspruch bei Apple bei früheren Aufnahmen eingereicht hat und die Immobilie beim Kartendienst bereits verpixelt ist, muss nicht noch einmal widersprechen. "Wenn die Löschung einmal beantragt wurde, sei das noch gültig, sagt Verbraucherschützerin Kathrin Bartsch. Sie rät jedoch dazu, die Bilder zu kontrollieren. Im Zweifel müsse man den Widerspruch erneuern, so die Verbraucherschützerin. Man könne zudem vorsorglich Widerspruch einlegen. Dies wird dann bei Apple vermerkt und berücksichtigt, falls Aufnahmen an der entsprechenden Adresse gemacht werden.
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