Autoraser: Werden die Autos bald vorbeugend beschlagnahmt?

    Straßenverkehr:Raser: Vorbeugende Beschlagnahme gefordert

    Birgit Franke
    von Birgit Franke
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    Die Stadt Heilbronn soll Rasern das Auto sofort wegnehmen - das verlangen ein Heilbronner Politiker und ein Richter. Doch geht das und was droht Rasern schon jetzt?

    Schnell fahrendes Auto
    Extreme Raserei, extreme Maßnahmen: Bei Tempoüberschreitung in Österreich kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Geht das auch in Deutschland?
    Quelle: dpa

    CDU-Stadtrat Christoph Troßbach und Richter Alexander Lobmüller sind sich einig: Das baden-württembergische Polizeigesetz den Behörden erlaubt heute schon, präventiv die Autos von Rasern zu beschlagnahmen. Zumindest dann, wenn die Polizei bei ihren Ermittlungen zum Beispiel Voreintragungen oder Posts von Raser-Videos entdeckt.
    Österreich geht da noch einen Schritt weiter. Seit März 2024 gilt in unserem Nachbarland: Wird ein Autofahrer bei extrem hohen Geschwindigkeiten erwischt, muss er den Wagen zumindest vorübergehend abgeben - egal, ob er ein notorischer Raser ist oder nicht.

    Nachrichten | hallo deutschland
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    Deutschland hat solche Regelungen nicht. Daher hält der ADAC von dem Heilbronner Vorschlag wenig.

    Üblicherweise erfolgt eine Beschlagnahme von Fahrzeugen im Rahmen eines Strafverfahrens bei Tatvorwurf des illegalen Autorennens, wobei diese Tat auch als 'Alleinraser' begangen werden kann. Es gibt bisher keine gefestigte Rechtsprechung, dass solche Maßnahmen auch im Wege der vorbeugenden Gefahrenabwehr aus dem landesrechtlich unterschiedlich geregelten Polizei- und Ordnungsrecht möglich ist.

    Jost Kärger, Jurist, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC

    Was Rasern jetzt schon droht

    Wer rast und dabei ein illegales Autorennen fährt, macht sich seit Ende 2017 strafbar. Es gibt dabei ganz unterschiedliche Arten von Autorennen. Das typische "Stechen" findet beispielsweise auf der Autobahn statt, wenn sich zwei Fahrer gegeneinander ein Wettrennen über längere Zeit liefern. Oder aber die Raser verabreden sich spontan in der Stadt, beschleunigen von Ampel zu Ampel. Meist fahren sie hochmotorisierte Autos - oft als ein Statussymbol. Bei den Rennen mit hohen Geschwindigkeiten geht es ihnen meist um den Kick und um den Wettbewerb. Sie wollen gewinnen, schneller sein als der Mitstreiter.
    Aber auch als Einzelraser kann man sich strafbar machen, wenn man ein "Rennen gegen sich selbst" fährt. Wer sich laut Gesetz "grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" führt ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Die Flucht vor der Polizei fällt häufig auch darunter.
    Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer leeren Autobahn ist dagegen nicht strafbar. Das extremste Beispiel ist hier wohl der tschechische Bugatti-Fahrer, der im Juli 2021 mit bis zu 417 km/h auf der A2 raste. In dem Teil der Autobahn gab es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
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    Raser kann Mörder sein

    Egal, ob man an einem illegalen Rennen teilnimmt oder alleine mit seinem Kraftfahrzeug mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist - den Rasern drohen teils hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Wird dabei ein anderer Mensch oder Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet, müssen Raser mit noch höheren Freiheitsstrafen rechnen.
    Im schlimmsten Fall werden beim Rennen ein oder mehrere Menschen schwer verletzt oder getötet. Dann kann das Gericht gegenüber dem Raser eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängen.
    Das Landgericht Berlin ging noch einen Schritt weiter, verurteilte Anfang 2017 zwei Raser wegen Mordes. Mordmerkmale unter anderem: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Grund: Einer von den beiden war während des Rennens in ein anderes Auto gefahren und verletzte dabei den verunfallten Fahrer tödlich. Der Fall ging mehrfach zum Bundesgerichtshof. Am Ende wurde nur der Unfallverursacher wegen Mordes, der andere Raser wegen versuchtem Mord verurteilt.

    Die Schwierigkeit bei Mord ist, dass das Gericht ausführlich begründen muss, warum sich der Vorsatz des Fahrers auch auf das entsprechende nachgewiesene Mordmerkmal bezogen hat.

    Jost Kärger, ADAC Jurist

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    Was passiert mit Auto und Führerschein?

    Wenn die Polizei einen Raser erwischt, zieht sie häufig den Führerschein ein und beschlagnahmt das Auto, um dieses als Beweismittel zu sichern. Das heißt aber nicht, dass beides für immer weg ist. Das Gericht entscheidet bei einer Verurteilung, ob das Fahrzeug dauerhaft eingezogen wird. Das kann auch Autos betreffen, die nicht dem Raser gehören. Sie werden dann versteigert.
    Daneben wird bei einer Verurteilung in der Regel die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.
    Birgit Franke ist Redakteurin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

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