Künast gegen Meta: "Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel"
Löschpflichten auf Social Media:Warum Renate Künast Meta verklagt
von Jan Henrich
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Nach einer Klage von Grünen-Politikerin Renate Künast befasst sich der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzfrage: Wie weit gehen Löschpflichten von Plattformen wie Facebook?
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob Betreiber von Sozialen Medien für Falschbehauptungen haften müssen. Geklagt hatte die Grünen-Politikerin Renate Künast.18.02.2025 | 0:26 min
Auf einer Grafik ist das Gesicht von Renate Künast zu sehen, daneben ihr vermeintliches Zitat: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!" Ein Satz, den die Grünen-Politikerin in Wirklichkeit nie gesagt hat. Dennoch verbreitet sich das sogenannte Meme in unterschiedlichsten Variationen auf Facebook. In den Kommentaren unter den Beiträgen schlägt der Politikerin Hass entgegen.
Künast ging juristisch dagegen vor. Nun ist der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, inwieweit die Plattform nicht nur einzelne gemeldete Falschzitate löschen, sondern auch gegen ähnliche Memes vorgehen muss. Das Verfahren platzt in eine Diskussion über Meinungsfreiheit und die Verantwortung sozialer Netzwerke.
Künast: Betroffene können unmöglich alle Einzelbeiträge finden
Seit 2015 wehrt sich Renate Künast gegen die Verbreitung des Falschzitats. Gegen einzelne Facebook-Nutzer hatte sie schon erfolgreich geklagt. Dass das Meme mit der falsch zugeschriebenen Aussage in die Persönlichkeitsrechte der Politikerin eingreift, daran besteht kein Zweifel. Und doch sei es ein Problem, immer wieder gegen Beiträge einzeln vorgehen zu müssen, sagt Künast.
Es ist jederzeit reproduzierbar. Man kommt als Betroffene überhaupt nicht nach.
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Renate Künast
Neun Variationen des Falschzitats hat die Plattform nach Hinweis auf konkrete Fundstellen bereits entfernt. Teilweise war auch die Schreibweise des Namens auf den Bildern leicht abgeändert, was die Identifikation erschwert.
Renate Künast (Grüne) hat wie kaum eine andere Politikerin gegen Hass und Desinformation in den sozialen Netzwerken gekämpft. Jetzt verlässt sie den Bundestag.11.02.2025 | 0:44 min
Verpflichtung zu "menschlicher Moderationsentscheidung"?
Der Fall zeigt: Falschinformationen verbreiten sich schnell im Internet, sie einzufangen ist mühsamer. Vor dem Bundesgerichtshof verlangt Künast nun, dass Facebooks Mutterkonzern Meta proaktiv darauf hinwirkt, auch "kerngleiche" Memes von der Plattform zu verbannen.
Das heißt: Eine andere Schriftart, ein Tippfehler oder ein beigefügter Kommentar sollen nicht mehr automatisch dazu führen, dass Facebook sich nicht mehr für das verbreitete Falschzitat verantwortlich fühlt.
Nach dem neuen Digital Services Act (DSA) und auch der davor geltenden E-Commerce-Richtlinie haften Social-Media Plattformen in Europa nicht automatisch für illegale Inhalte, die von Nutzern hochgeladen wurden. Sie sind allerdings verpflichtet, rechtsverletzenden Inhalte zu löschen, nachdem sie davon Kenntnis erlangen.
Als illegale Inhalte zählen beispielsweise strafbare Beleidigungen, Verleumdungen oder Gewaltaufrufe.
Quelle: ZDF
Für die Plattform geht das zu weit. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof argumentieren Metas Rechtsanwälte, eine so weitgehende Löschpflicht würde von den Plattformen abverlangen, einzelne Beiträge von Nutzern juristisch zu prüfen. Das sei nicht zumutbar und es bestehe auch die Gefahr, dass Beiträge gelöscht würden, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind - sogenanntes Overblocking.
Verfahren könnte noch Jahre dauern
Zeitnah wird der Bundesgerichtshof vermutlich nicht über den Fall entscheiden. Die Rechte und Pflichten digitaler Plattformen und deren Nutzer sind auf europäischer Ebene geregelt. In der mündlichen Verhandlung deuteten die Richter an, möglicherweise Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen. Das Zusammenspiel aus europäischem Datenschutzrecht und dem neuen Digital Services Act (DSA) sei klärungsbedürftig.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden wie man Politiker kritisieren darf – und wo die Grenzen zu strafbarem Hass liegen. Im Fall von Renate Künast hat das Bundesverfassungsgericht frühere Urteile aufgehoben – und ihr Recht gegeben. 02.02.2022 | 2:39 min
Gut möglich, dass es noch Jahre dauert, bis Luxemburg alle Fragen beantwortet und ein deutsches Gericht abschließend über den Fall entschieden hat.
Künast und HateAid hoffen auf Grundsatzentscheidung
Mit jedem Verfahren erreichen wir mehr Rechtssicherheit.
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Josephine Ballon, Organisation HateAid
Den Schutz der Meinungsfreiheit halten sie für ein vorgeschobenes Argument. Plattformen seien mit zumutbarem Aufwand in der Lage, legitime Äußerungen von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten zu unterscheiden. Und Letztere seien auch nicht geschützt: "Eine Lüge ist nicht Meinungsfreiheit."
Jan Henrich arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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