Die Junge Alternative Thüringen wurde als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Laut Verfassungsschutz vertritt sie Positionen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Die Junge Alternative (JA) in Thüringen ist vom Verfassungsschutz des Bundeslands als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Das teilte das Landesinnenministerium in Erfurt am Donnerstag unter Verweis auf eine Entscheidung des Amts für Verfassungsschutz mit.
Die JA Thüringen ist die Nachwuchsorganisation der Thüringer AfD, deren Landesverband schon seit 2021 vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wird.
Die Junge Alternative ist ein Verein und hat laut ihrem Vorsitzenden Hannes Gnauck rund 2.000 Vollmitglieder sowie rund 500 Förderer. Laut Satzung ist sie "selbstständig" und "an Weisungen nicht gebunden". Die AfD hat die JA im November 2015 als ihre offizielle Jugendorganisation anerkannt.
Verfassungsschutz beruft sich auf Grundgesetz
Der Thüringer Landesverband der AfD wird von Björn Höcke als Parteichef geführt. Deutschlandweit wird die JA als Nachwuchsorganisation der AfD seit 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Auch die JA-Landesverbände in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Der Thüringer Verfassungsschutz begründete seine zum 28. März erfolgte Einstufung laut Innenministerium unter anderem mit deren Berufung auf "ein ethnisch homogenes deutsches Staatsvolk und eine deutsche Abstammungsgemeinschaft", die "im Widerspruch zu unserem Grundgesetz" stehe. Die JA formuliere dabei "biologistische Annahmen darüber, wer Deutscher sein kann und wer nicht". Alle Gruppen, denen die Organisation das Deutschsein abspreche, würden dabei "als pauschal kriminell abgewertet".
Die durch die JA Thüringen vertretenen Positionen sind unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Thüringer Landesverfassung.
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Mitteilung von Thüringens Verfassungsschutz
Die JA beschränke sich nicht nur auf politische Meinungsäußerungen. "Sie arbeitet aktionsorientiert und erlebnisorientiert, um den Eindruck zu vermitteln, ihre verfassungsfeindlichen Positionen seien öffentlich mehrheitsfähig", so der Verfassungsschutz. Zentrales Narrativ der Jungen Alternative sei die Forderung nach "Remigration". Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang.
Es dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - es wird also nicht überwacht. Doch es liegen "erste tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor. Der Verfassungsschutz darf öffentlich einsehbare Informationen sammeln - etwa, wenn eine Person etwas bei Facebook postet, bei einer Demo auftritt oder dort eine Rede hält.
Ab jetzt dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Beim Verdachtsfall liegen für den Verfassungsschutz "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor.
Wenn sich die "tatsächlichen Anhaltspunkte zur Gewissheit verdichtet haben", ist die oberste Stufe erreicht. Der Verfassungsschutz darf beobachten - und hat bei der Verhältnismäßigkeits-Abwägung mehr Spielraum.
Eine Überwachung ist ein starker Eingriff in die Grundrechte, der immer begründet sein muss. Beim Verdachtsfall muss der Verfassungsschutz noch stärker abwägen, ob eine Maßnahme es wert ist, um eine bestimmte Information zu generieren. Ihr Nutzen muss größer sein als der Schaden, den sie möglicherweise auch verursacht - es geht immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Quelle: Julia Klaus
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Verfassungsschutz: JA "ganz auf der Linie von Björn Höcke"
Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer erklärte, die JA unterstütze die Thüringer AfD dabei, "junge Menschen mit dem Versprechen von Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit zu radikalisieren". Die JA Thüringen habe vor allem im Bereich ihres Spitzenpersonals sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderatere Positionen eintraten. Damit habe sie sich "ganz auf die Linie von Björn Höcke begeben".
Es liegen nun hinreichend verdichtete konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip vor.
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Stephan Kramer, Chef von Thüringens Verfassungsschutz
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Laut der Mitteilung des Verfassungsschutzes sei auch "die Glorifizierung des Landessprechers Björn Höcke durch die JA" bezeichnend. Höcke bediene sich regelmäßig nationalsozialistischer Parolen. Der in Nordrhein-Westfalen geborene 52-Jährige wurde vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er wissentlich eine nationalsozialistische Parole verwendet haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Die JA Thüringen bezeichnet sich selbst als 'Teil des Systems Höcke'", hieß es in der Mitteilung. Höcke wiederum hatte sich mehrfach hinter die Jugendorganisation gestellt. Die JA nutze die Freiheiten der demokratischen Grundordnung, um Positionen zu deren Überwindung zu verbreiten, erklärt der Verfassungsschutz. Es bestehe die Gefahr, dass die Positionen zum Anlass für Gewalt gegen Andersdenkende werden könnten.
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