Verfassungsschutz-Chef Haldenwang sieht Demokratie gefährdet

    Verfassungsschutz-Chef :Haldenwang sieht Demokratie gefährdet

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    Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang sieht die Demokratie in Deutschland stark gefährdet. Vor allem die Digitalisierung würde dazu beitragen, Hass und Hetze zu verbreiten.

    Berlin: Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Archivbild
    Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), warnt vor einer zunehmend demokratie-feindlichen Gesellschaft.
    Quelle: dpa

    Die demokratische Gesellschaft in Deutschland ist nach Ansicht des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, so gefährdet wie lange nicht mehr in der Geschichte der Bundesrepublik.

    Die Zahl der Extremisten und das Extremismuspotenzial steigen seit Jahren.

    Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang in der FAZ

    Insbesondere die Digitalisierung helfe Extremisten "bei der Verbreitung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ideologien und von hasserfüllter Hetze", schreibt Haldenwang in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
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    Der Verfassungsschutz-Chef erklärte, dass auch autoritäre ausländische Regierungen versuchten, die westliche Demokratie anzugreifen, und "mit ihren Desinformationen oftmals auch Anklang und Beifall bei inländischen Organisationen und Akteuren" fänden.

    Haldenwang pocht auch Neutralität des Verfassungsschutzes

    Zugleich verteidigte Haldenwang seine Behörde gegen Vorwürfe der Parteilichkeit. Der Verfassungsschutz sei politisch neutral, "aber nicht gegenüber denen, die gegen unsere freiheitliche Demokratie agieren und agitieren".
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    Aufgabe des Verfassungsschutzes sei es, die Öffentlichkeit über Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. Dabei könnten aus verfassungsrechtlicher Sicht auch schon solche Meinungsäußerungen für eine Beobachtung relevant sein, die keinen Straftatbestand erfüllen.
    "Deshalb können die Verfassungsschutzbehörden insoweit an die Inhalte von Meinungsäußerungen anknüpfen, als diese etwa Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen", so Haldenwang.
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    Quelle: KNA

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