Novh vor Wahl: Abgeordnete wollen Abtreibung legalisieren

    Noch vor der Bundestagswahl:Abgeordnete wollen Abtreibungen legalisieren

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    In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich illegal, bleiben jedoch bis zur zwölften Woche straffrei. Eine Gruppe Abgeordneter fordert nun die Entkriminalisierung.

    Demo für die Legalisierung von Abtreibungen
    Abgeordnete verschiedener Bundestagsfraktionen wollen Schwangerschaftsabbrüche legalisieren.
    Quelle: epa

    Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Abbruch von Schwangerschaften im Parlament eingebracht.
    Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Und die Krankenkassen sollen zudem fortan die Kosten für Abtreibungen übernehmen.
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    236 Unterschriften für Antrag auf legale Abtreibung

    Über die Vorlage soll nach dem Willen der Initiatorinnen noch vor der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar abgestimmt werden. Demnach hatten bis Donnerstag 236 der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten den Antrag unterschrieben. Unterstützung aus den Reihen von Union und FDP gab es aber vorerst nicht.
    Sie wisse aber von "etlichen" Abgeordneten, "die heute nicht unterschreiben, aber am Ende zustimmen werden - auch aus den anderen Fraktionen", sagte die SPD-Angeordnete Leni Breymaier. Sie rechtfertigte die kurzfristig eingebrachte Initiative, die eigentlich erst für kommendes Frühjahr geplant war, mit dem Bruch der Ampel-Koalition. Dieser habe den Organisatorinnen "die Füße weggezogen", da sie nach der Neuwahl nicht mehr mit einer "progressiven Mehrheit" im Parlament rechneten.

    • ... der Abbruch bis zur 12. Woche nach der Befruchtung vorgenommen wird,
    • die Schwangere einen Schwangerschaftsabbruch verlangt,
    • das verpflichtende Beratungsgespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle erfolgt ist,
    • zwischen Beratungsgespräch und Abbruch mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen sowie
    • der Abbruch von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt wird

    Abstimmung über Entkriminalisierung könnte im Januar erfolgen

    Die geltenden Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs stellten "eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer" dar, heißt es in dem Gesetzentwurf. Sie könnten der körperlichen und seelischen Gesundheit Schwangerer "Schaden zufügen".
    Es werde angestrebt, dass das Bundestags-Plenum in der ersten Dezemberwoche erstmals über die Vorlage debattiere, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge. Eine Abstimmung könnte dann im Januar erfolgen.
    Es sei im Interesse der Initiatorinnen, "dass das nicht ein lautes Wahlkampfthema wird", betonte die Grünen-Vertreterin Ulle Schauws. Es gebe die Chance, dass die nun vorgestellte "moderate Variante" zur Änderung der Gesetzgebung eine Mehrheit finde. Schauws betonte dabei, es habe auch "gute Gespräche mit den Kolleginnen von der Union" dazu gegeben.

    Beratungspflicht und Zwölf-Wochen-Frist sollen bleiben

    Bei den Wünschen der Organisatorinnen an die Rechtsänderung seien die Ansprüche wegen der Kürze der Zeit nun heruntergeschraubt worden, sagte Breymaier. "Federn gelassen" hätten die Initiatorinnen etwa bei der Frage, ob die Beratungspflicht nicht abgeschafft werden sollte. Auch die Zwölf-Wochen-Frist sei nicht angetastet worden. Die SPD-Abgeordnete verwies dabei auf andere europäische Länder mit deutlich längeren Fristen für den legalen Schwangerschaftsabbruch.
    Die Grafik zeigt, wie liberal bzw. restriktiv Abtreibungen in EU-Ländern geregelt sind
    Die Gruppen-Vorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, sprach von einem "Schritt in die richtige Richtung". Ihre Partei werde den Gesetzentwurf unterstützen. Sie wünsche sich aber "ein Recht auf Beratung" und keine Pflicht.
    Frau schaut aus dem Fenster.
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    Paragraph 218 regelt Schwangerschaftsabbrüche

    Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll den Abbruch ausdrücklich entkriminalisieren. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden.
    Der Abbruch nach Ende der zwölften Woche soll demnach grundsätzlich rechtswidrig bleiben, kann jedoch - wie nach bisheriger Rechtslage - bei Vorliegen einer medizinischen Indikation bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Stellungnahme.
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    Quelle: AFP

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