AfD-Beschwerden abgelehnt:Bürgerschaftswahl in Bremen ist gültig
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Die AfD war von der Wahl 2023 in Bremen ausgeschlossen - zu Recht, urteilt der Staatsgerichtshof und weist AfD-Beschwerden gegen den Ausschluss zurück.
Die Wahl zur Bremer Bürgerschaft ist gültig. Der Staatsgerichtshof wies AfD-Beschwerden zurück.
Quelle: dpa
Die Bürgerschaftswahl in Bremen vom vergangenen Jahr muss nicht wiederholt werden. Der Staatsgerichtshof des Landes wies Beschwerden der AfD gegen die Wahl zurück. Das Gericht wertete den Ausschluss der AfD als rechtens. Es seien keine Wahlfehler erkennbar.
Die AfD war nicht zur Wahl in Bremen zugelassen worden, weil sie wegen innerparteilichen Streits zwei konkurrierende Kandidatenlisten hatte. Die Partei war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Mehrere AfD-Mitglieder gingen gegen den Ausschluss von der Wahl vor.
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Das Wahlprüfungsgericht entschied bereits im Dezember, dass der Ausschluss der AfD rechtens war. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und gingen in die nächste Instanz.
Quelle: dpa, AFP