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Asylbewerber ohne Schutzstatus:Wagenknecht: Kein Geld für Abgelehnte
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Sahra Wagenknecht fordert eine Streichung der Leistungen für abgelehnte Asylbewerber. Kein anderes EU-Land zahle den Abgelehnten dauerhaft so viel wie Deutschland, kritisiert sie.
Sahra Wagenknecht fordert schon länger eine härtere Linie in der Flüchtlingspolitik.
Quelle: dpa
Die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht fordert eine drastische Verschärfung der deutschen Flüchtlingspolitik: Abgelehnte Asylbewerber ohne Schutzstatus sollten keine Geldleistungen mehr bekommen, sagte die Parteigründerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die Vorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht sagte, dass jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland komme, liege auch daran, dass es "faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht". Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr keinen Schutzstatus erhalten.
Kein anderes Land in der EU zahle abgelehnten Asylbewerbern dauerhaft so hohe Leistungen wie Deutschland.
Bund und Länder ziehen Zwischenbilanz zur Umsetzung der Asyl-Beschlüsse von November. Kanzler Scholz sieht die Veränderungen auf einem guten Weg – man müsse aber "dran bleiben".06.03.2024 | 2:24 min
Asylanträge: Schutzquote bei rund 45 Prozent
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im Januar und Februar 54.705 Asylanträge entschieden. Dabei lag die "Gesamtschutzquote" bei rund 45 Prozent. Gemeint sind nach Angaben eines Sprechers alle positiven Entscheidungen für ein Bleiberecht, darunter die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der sogenannte subsidiäre Schutz sowie Abschiebeverbote.
Das Kabinett hat die Einführung der Bezahlkarte beschlossen. Doch vor dem nächsten Treffen der Ministerpräsidenten gibt es weiter Streit um die Sachleistungen für Geflüchtete. 03.03.2024 | 3:43 min
Abgelehnten Asylbewerbern steht jedoch der Klageweg offen, der Jahre in Anspruch nehmen kann und in etlichen Fällen doch noch zu einem Bleiberecht führt. Wagenknechts Vorstoß geht viel weiter als die Debatte über eine Bezahlkarte, die die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz auf bargeldlosen Bezug umstellen würde.
Bundesverfassungsgericht unterstreicht Recht auf Existenzminimum
Das Bundesverfassungsgericht hat Einschnitten bei Leistungen für Asylbewerbern allerdings in mehreren Urteilen enge Grenzen gesetzt. So hielten die Verfassungsrichter bereits 2012 fest, nach Artikel 20 Grundgesetz gebe es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Um bei der Landtagswahl in Thüringen antreten zu können gründet das Bündnis Sahra Wagenknecht heute in Eisenach einen Thüringer Landesverband. Das Wahlprogramm will die Partei unter Einbezug der Bürger erarbeiten.15.03.2024 | 2:08 min
"Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu", hieß es in den Leitsätzen des damaligen Urteils.
Quelle: dpa
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