BSW will Wahl prüfen - aber die Idee ist juristisch heikel

    Wirbel um Auslandsstimmen:Wahl anfechten? BSW-Idee juristisch heikel

    von Katja Belousova, Oliver Klein, Franca Rexeis
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    Das Bündnis Sahra Wagenknecht erwägt, juristisch gegen das Wahlergebnis vorzugehen, weil viele Auslandsdeutsche nicht wählen konnten. Wie aussichtsreich ist das?

    Sahra Wagenknecht bei der Bundespressenkonferenz in Berlin, aufgenommen am 24.02.2025
    Nach dem vorläufigen Endergebnis scheitert das Bündnis Sahra Wagenknecht mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der 5-Prozent-Hürde. Rund 13.400 Stimmen fehlten. 24.02.2025 | 1:40 min
    Das Zittern am Wahlabend hat sich für Sahra Wagenknecht und ihre Partei nicht ausgezahlt: Mit 4,97 Prozent aller erhaltenen Stimmen scheitert das BSW knapp an der Fünf-Prozent-Hürde - und zieht nicht in den Bundestag ein. Nur etwa 13.400 Stimmen fehlen der Partei.  
    Um diese Stimmen will Wagenknecht nun möglicherweise juristisch kämpfen - dafür nutzt sie die Unstimmigkeiten, die es rund um die Abstimmung der Auslandsdeutschen gab. In Berlin erklärte die Politikerin am Montag, das Ergebnis gegebenenfalls vor Gericht anfechten zu wollen.
    BSW-Vorsitzende Mohamed Ali zum Ergebnis der Bundestagswahl
    "Wir haben um Haaresbreite den Einzug verfehlt, aber beim nächsten Mal sind wir zuversichtlich", sagt Amira Mohamed Ali, BSW Co-Parteivorsitzende. Eine Klage werde nun geprüft.24.02.2025 | 4:23 min

    Wagenknecht zweifelt Wahlergebnis an

    Nur ein Bruchteil der Auslandsdeutschen habe an der Abstimmung teilnehmen können, erklärt sie:

    Wenn eine Partei aus dem Bundestag fliegt, weil ihr 13.400 Stimmen fehlen, stellt sich schon die Frage nach dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisses.

    BSW-Chefin Sahra Wagenknecht

    Einen ähnlichen Vorwurf erhob zuvor der Europa-Abgeordnete des BSW, Fabio de Masi. Doch ist eine Anfechtung der Wahl erfolgsversprechend? Wie ist das Ganze verfassungsrechtlich einzuschätzen? Und welche Probleme hatten Wählende im Ausland?
    So viele Stimmen fehlen BSW und FDP für den Einzug in den Bundestag

    ZDFheute Infografik

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    Nicht alle Deutsche im Ausland konnten wählen

    Richtig ist, dass viele Auslandsdeutsche Probleme hatten, ihre Stimme rechtzeitig per Briefwahl abzugeben. "Bei der Bundestagswahl können viele Deutsche im Ausland ihr Wahlrecht nicht ausüben. Fristen wurden zu knapp kalkuliert, die Verfahren sind zu bürokratisch. Eine Reform ist dringend notwendig", kritisierte unter anderem der deutsche Botschafter in London, Miguel Berger, noch vor der Wahl. Auch er hätte keine Wahlunterlagen bekommen, schrieb er am Samstag.




    CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz feiert den Wahlsieg der Union im Konrad-Adenauer-Haus
    FDP und BSW und scheitern an der 5-Prozent-Hürde und machen damit eine Zweierkoalition von CDU und SPD möglich. ZDF-Reporter Timm Kröger hat die Ereignisse beobachtet.24.02.2025 | 3:36 min

    Tausende Auslandsdeutsche betroffen

    Insgesamt hatten sich laut Bundeswahlleiterin über 213.000 Deutsche im Ausland ins Wählerverzeichnis eingetragen. Es gebe jedoch "Beschwerden von im Ausland lebenden Deutschen, bei denen die rechtzeitige Zustellung der Wahlbriefe bei dieser unter verkürzten Fristen stattfindenden Bundestagswahl kritisch oder unmöglich ist", hieß es bereits in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin.
    Dabei gehe es "um Tausende, wenn nicht Zehntausende", sagt Verfassungsrechtler Ulrich Battis der "Tagesschau". Das sei eine klare Beeinträchtigung des hohen Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl. Beschwerden zur Rechtmäßigkeit der Wahl seien denkbar.

    Was sagen Juristen? 

    Rechtsexperten verweisen darauf, dass das BSW das Recht der Auslandsdeutschen nicht stellvertretend einklagen kann: Das können nur die Wählerinnen und Wähler selbst, die nicht zu ihrem Recht kamen. 
    BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht zum Ergebnis der Bundestagswahl
    "Wir verstehen das auch als Auftrag, das BSW weiter aufzubauen und spätestens 2029 in den Bundestag zu führen", so Sahra Wagenknecht mit Blick auf das knappe Wahlergebnis. 24.02.2025 | 9:17 min
    Die Partei könnte jedoch dagegen vorgehen, wenn den eigenen Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit genommen wurde, von den Auslandsdeutschen gewählt zu werden. Dann muss sie innerhalb von zwei Monaten Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einlegen.
    Aber: Ein Wahlfehler könnte nur festgestellt werden, wenn klar wäre, dass das BSW mit den Stimmen aus dem Ausland die Fünf-Prozent-Hürde geknackt hätte. Michael Brenner, Mitglied des Bundeswahlausschusses, zeigte sich im Gespräch mit ZDFheute skeptisch:

    Ein geltend gemachter Wahlfehler müsste auch mandatsrelevant sein. Das wird kaum nachweisbar sein.

    Michael Brenner, Mitglied des Bundeswahlausschusses

    Die Gültigkeit der Bundestagswahl sieht Brenner daher nicht in Gefahr.
    Andere Verfassungsrechtler sehen das ähnlich: "Dass nicht wenige Stimmen der Auslandsdeutschen erst zu spät ankommen und nicht mitgezählt werden, ist ein schwerer Wahlfehler", sagte Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, dem Portal t-online. Eine Wahlwiederholung hält der Jurist aber für unwahrscheinlich: Das Verfassungsgericht versuche grundsätzlich, "Wahlfehler zu reparieren, anstatt eine Wahl komplett aufzuheben", sagte er. 
    BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht nach der Bundestagswahl
    Das BSW hat den Einzug in den Bundestag verpasst, damit ist eine schwarz-rote Koalition möglich. Gut 13.000 Stimmen haben dem BSW gefehlt. Bei der Linken gab es eine große Party.24.02.2025 | 3:46 min
    Auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller (CDU) sieht nur geringe Erfolgsaussichten für eine Klage: Dass das BSW beweisen kann, dass es mit mehr Auslandsstimmen in den Bundestag eingezogen wäre, sei fraglich.
    Denn: Obwohl dem BSW auf Bundesebene "nur" gut 13.400 Stimmen zur Fünf-Prozent-Hürde fehlen, muss sie bei den Auslandsdeutschen prozentual deutlich höher abschneiden - weil sich durch die Einbeziehung der zusätzlichen Stimmen auch die Gesamtsumme aller abgegebenen Stimmen erhöht. Und je mehr Stimmen insgesamt abgegeben wurde, desto mehr Stimmen braucht es auch, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überschreiten.
    Klar ist: Wenn das BSW oder betroffene Auslandsdeutsche einen Einspruch gegen die Bundestagswahl einlegen, setzen sie ein langwieriges Verfahren in Gang. Frühestens 2026 wäre mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. 
     

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    Mit Material von AFP.

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