Verfassungsgericht: Juristen für mehr Schutz vor Extremisten
Sorge vor Extremisten:Juristen: Verfassungsgericht besser schützen
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Um das Verfassungsgericht besser vor dem Zugriff durch Extremisten zu schützen, fordern zwei ehemalige Präsidenten Nachbesserung. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden.
Die Debatte, das Verfassungsgericht besser vor Extremisten zu schützen, läuft in Deutschland schon länger.
Quelle: dpa
Die ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle und Hans-Jürgen Papier, plädieren für einen besseren Schutz von Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht vor dem Zugriff durch Populisten und Demokratiefeinde.
Weltweit seien Verfassungsgerichte, die Machthaber beim Umbau demokratischer Systeme bremsen, unter Druck geraten, sagte Voßkuhle dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag).
Auch wir sollten deshalb überlegen, unser Verfassungsgericht zusätzlich abzusichern.
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Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Eine Reihe von Regelungen für das Gericht könne man derzeit mit einfacher Mehrheit ändern.
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Papier warnt vor Politisierung des Verfassungsgerichts
Mit Blick auf Verfassungsfeinde sagte Voßkuhles Amtsvorgänger Papier, dass durchaus die Gefahr bestehe, dass das Verfassungsgericht grundlegend verändert werde. "Beispielsweise ist zur Besetzung des Gerichts im Grundgesetz wenig gesagt. Nicht einmal, dass seine Mitglieder ausnahmslos Juristen sein müssen und hauptamtlich tätig sind, nichts zur Zahl der Mitglieder, nichts zur Amtszeitbegrenzung und nichts zur Wiederwahl."
Eine einfache Mehrheit könne das Gericht "mit eigenen Leuten nach Änderung des Gesetzes fluten, könnte es weitgehend politisieren". Schon deshalb ist es dringend nötig, die Institution des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz weiter abzusichern", riet Papier. Es sei "eines der fünf Verfassungsorgane, seine grundlegenden Regelungen gehören ins Grundgesetz".
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Gespräche zu Verfassungsgericht laufen
Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien gibt es Gespräche zwischen Ampel-Koalition und Union über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten. Diskutiert wird zum Beispiel, Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.
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Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig - CDU und CSU müsste also mitmachen.
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