Gerhard Schröder bleibt ohne Anspruch auf Bundestags-Büro

    Gerichtsurteil bestätigt:Schröder ohne Anspruch auf Bundestags-Büro

    Jan Henrich
    von Jan Henrich
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    Es bleibt dabei: Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat keinerlei Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte ein entsprechendes Urteil.

    Gerhard Schröder (SPD), aufgenommen am 14.03.2024 in Hannover
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    Zur mündlichen Verhandlung am Vormittag war Gerhard Schröder noch persönlich erschienen und gab sich zuversichtlich. Der ehemalige Bundeskanzler wollte dem Gericht für Fragen zur Verfügung stehen. Fragen zu den seiner Ansicht nach vielfältigen Aufgaben, die er auch nach Ausscheiden aus seinem Amt bis heute übernehme.
    Bei der Verkündung des Urteils am Nachmittag blieb sein Platz dann allerdings leer. Das Gericht erklärte mit knapper Begründung, dass die Klage des Ex-Kanzlers auch in der Berufungsinstanz erfolglos bleibt. Gerhard Schröder erhält sein im Mai 2022 gestrichenes Büro samt Mitarbeiterstab nicht zurück.
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    Nach Kriegsbeginn Zugriff auf Büro entzogen

    Im Mai 2022 hatte der zuständige Haushaltsausschuss des Bundestages die entsprechenden staatlichen Mittel entzogen, wenige Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Begründet wurde der Schritt damit, dass Schröder keine nachwirkenden Verpflichtungen aus einem Amt mehr wahrnehme.
    Zuletzt beliefen sich die jährlichen Kosten auf rund 400.000 Euro. Gegen die Streichung hatte Schröder geklagt und sich auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Seit 1967 werden ehemaligen Bundeskanzlern Büroräume und Personalkosten gewährt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte seine Klage in erster Instanz bereits vor einem Jahr abgewiesen, wie nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Berufungsinstanz.

    Schröder hatte auf Gewohnheitsrecht gepocht

    Schröders Rechtsanwälte hatten in der Verhandlung ausgeführt, dass ehemaligen Bundeskanzlern ein besonderer Status zukomme. Sie seien nicht nur pensionierte Beamte. Derzeit müssten alle Anfragen und Termine über Schröders private Rechtsanwaltskanzlei organisiert werden.
    So sei es auch bei seiner Reise nach Russland gewesen, wie der Ex-Kanzler später hinzufügte. Dort habe er versucht zu einem Ende des Kriegs in der Ukraine beizutragen. Ein Versuch, der nur möglich gewesen sei, weil es nachwirkende Pflichten aus seinem Amt gebe.

    Richter: Schröder hat keinen Rechtsanspruch

    Überzeugen konnte Schröder das Oberverwaltungsgericht damit nicht. Einen Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung bei der Arbeit nach Ausscheiden aus dem Amt als Bundeskanzler ergebe sich weder aus Gewohnheitsrecht noch aus einem Gleichbehandlungsgrundsatz, so die Urteilsbegründung.

    Das Büro wird nicht Privatpersonen zugesprochen, sondern zur Übernahme von staatlichen Aufgaben.

    Boris Wolnicki, Vorsitzender Richter Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

    Denn ein solches Büro sei nicht an die Person, sondern an die Aufgabe gebunden. Welche Ex-Kanzler eine Büro-Ausstattung bekämen, sei Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.
    Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Schröder kann Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen.

    Angela Merkel hat neun Mitarbeiter

    In den letzten Jahren hatten die Büro-Privilegien ehemaliger Bundeskanzler mehrfach für Diskussionen gesorgt. Unter anderem gab es Kritik an den Zuweisungen für Angela Merkel.
    Unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Bundeskanzlerin wurde ihr ein Büro mit insgesamt neun Mitarbeitern bewilligt. 2019 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen, dass künftige Bundeskanzler nicht mehr als fünf Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden bekommen sollen. Olaf Scholz (SPD) wäre der erste Bundeskanzler, auf den die neue Regelung Anwendung finden könnte.
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