Reicht ein Like für die Ausweisung?

    Interview

    Terror-Verherrlichung im Netz:Reicht ein Like für die Ausweisung?

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    Die Bundesregierung will Ausländer für Terrorverherrlichung im Netz ausweisen. Rechtsexperte Hocks ordnet die Gesetzesverschärfung ein.

    Prof. Stephan Hocks zugeschaltet via Zoom
    Die Bundesregierung will Ausländer ausweisen, die terroristische Taten gutheißen. Weil es dabei um Gefahrenabwehr gehe, reiche ein Like nicht, erklärt Migrationsrechtler Hocks.26.06.2024 | 16:10 min
    Nach einem neuen Kabinettsbeschluss sollen Ausländer, die in öffentlichen Äußerungen Terrortaten billigen, ausgewiesen werden. Künftig könne bereits "ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, zu einer Ausweisung führen", erklärte das Bundesinnenministerium. Bundesinnenministerin Faeser (SPD) sagt, die Verherrlichung von Terror-Taten im Internet und auf Social Media "schürt auch ein Klima der Gewalt, das Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren kann".
    Die Gesetzesverschärfung ist eine Reaktion auf Hasspostings im Netz etwa nach dem Angriff der Hamas auf Israel oder nach dem tödlichen Messerangriff in Mannheim. Im Aufenthaltsgesetz für Ausländer in Deutschland soll künftig festgeschrieben werden, dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein besonders schweres Ausweisungsinteresse folge. Eine strafgerichtliche Verurteilung bräuchte es dann für eine Ausweisung oder Abschiebung nicht.
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    Welche Folgen hätte diese Gesetzesänderung? Wer wäre davon betroffen? Und wie ließe sich ein solches Gesetz umsetzen? ZDFheute live ordnet ein mit Migrationsrechtler Stephan Hocks von der Universität Gießen.
    Sehen Sie das ganze Interview oben im Video und lesen Sie hier Auszüge. Das sagt Hocks zu...

    ... der Frage, ob ein Like reichen wird, um ausgewiesen zu werden

    Das ist nicht so einfach zu beantworten. Wir müssen hier verschiedene Fragen mit in Betracht ziehen.

    Prof. Stephan Hocks, Universität Gießen

    Zunächst müsse die Intention festgestellt werden, also was die Person tatsächlich zum Ausdruck bringen wollte und ob sie wirklich wusste, was sie da tut. Nach dem neuen Kabinettsbeschluss erfülle jeder, der eine terroristische Straftat billigt, den Ausweisungstatbestand. Darunter würde dann auch ein Like fallen. Aber es bleibe die Frage der Verhältnismäßigkeit:

    Das Aufenthaltsrecht möchte Menschen aus der Gesellschaft ausweisen, die eine Gefahr darstellen. Da muss man schon argumentieren, inwiefern ein Like sich irgendwo auswirkt.

    Stephan Hocks, Universität Gießen

    Faeser
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    ...den konkreten Änderungen durch den neuen Kabinettsbeschluss

    Die Billigung von Straftaten ist ohnehin schon strafbar. Auch im Ausweisungsrecht gibt es eine entsprechende Vorschrift, die sagt, wer terroristische Straftaten billigt, erfüllt das Ausweisungsinteresse.

    Migrationsrechtler Stephan Hocks

    Was sich ändere, ist die zugrundeliegende Definition einer solchen terroristischen Straftat. Bisher umfasste der Tatbestand lediglich große Terrorereignisse wie den Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz. Nun sollen auch einzelne singuläre Taten, die nicht in eine übergeordnete Organisation eingegliedert sind, und die Reaktion auf diese Taten in den Tatbestand miteinbezogen werden.

    ...der Umsetzung der neuen Gesetzesverschärfung

    Wenn der Entwurf durchkommt […] dann werden wir das haben, was im Ausweisungsrecht ohnehin passiert, nämlich, dass wir eine sehr selektive Praxis haben.

    Prof. Stephan Hocks

    Demnach werde in bestimmten Gebieten mehr ausgewiesen als in anderen. Hinzukommt, dass selbst im Falle einer Ausweisung nur der erste Schritt gemacht sei. Wegen humanitärer und praktischer Probleme werde "die Umsetzung sicherlich sehr dünn werden am Ende des Tages". Es sei also nicht garantiert, dass die neue Gesetzesverschärfung wirklich zu mehr Abschiebungen führen wird.
    Das Interview führte Alica Jung bei ZDFheute live, zusammengefasst hat es Daniel Thoma.

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