Urteil zur Strompreisbremse: Finanzierung war rechtmäßig

    Bundesverfassungsgerichts-Urteil:Strompreisbremse: Finanzierung war rechtmäßig

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    Das Bundesverfassungsgericht hat die Finazierung der Strompreisbremse für rechtmäßig erklärt. Die Beschwerden von 22 Betreibern von Ökostromanlagen wurden zurückgewiesen.

    10.11.2022, Rheinland-Pfalz, Freimersheim: Ein Windrad steht auf einem Hügel oberhalb einer großflächigen Solaranlage auf einem Feld im Landkreis Alzey-Worms. Klimaneutral erzeugter Strom hat 2023 erstmals mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt.
    Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden von Ökostromerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse abgewiesen.
    Quelle: dpa

    Im Streit um die Abschöpfung von Überschusserlösen im Zuge der Strompreisbremse sind 22 betroffene Ökostromerzeuger vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg, wie das Gericht in Karlsruhe entschied.
    In der Ausnahmesituation habe die Umverteilung der erzielten Überschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt, urteilte das Gericht.
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    Warum wurde die Strompreisbremse eingeführt?

    Hintergrund: Die Strompreisbremse sollte Haushalte und Unternehmen entlasten, als infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine die Strompreise in Deutschland zu explodieren drohten. Der Bund reagierte Ende 2022 mit einem neuen Gesetz. Ein Teil des Stromverbrauchs wurde dabei zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten.

    Um was geht es bei Überschusserlösen?

    Mitfinanziert wurde das Ganze aus sogenannten Überschusserlösen - etwa von Ökostrom-Produzenten, die von den hohen Preisen profitiert hatten. Mit Zufallsgewinnen oder Überschusserlösen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen.
    Ursache waren die extrem hohen Gaspreise durch den russischen Angriffskrieg. Denn die Preise aller Stromerzeugungsarten richten sich nach den Kraftwerken mit den höchsten Kosten. Weil Gaskraftwerke oft die teuersten Kraftwerke sind, profitierten auch die anderen Anlagen von den hohen Gaspreisen, obwohl ihre Kosten in etwa gleich blieben. So konnten etwa Anlagen zu Erneuerbaren Energien oder Braunkohle ihren Strom zu Preisen verkaufen, die weit oberhalb ihrer Produktionskosten lagen. Diese Überschusserlöse wurden vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 teils abgeschöpft.
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    Was kritisieren die Unternehmen?

    Nach Ansicht der klagenden Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen war diese Abschöpfung der Überschusserlöse verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren, bekräftigte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein in der mündlichen Verhandlung.
    Die Stromkosten seien zudem eben nicht wegen der erneuerbaren Energien so hoch gewesen, sondern vor allem durch die Gaskraftwerke verursacht worden, argumentierten die Beschwerdeführer. Ausgerechnet diese seien aber von der Abschöpfung ausgenommen gewesen.
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    Was entgegnet die Bundesregierung?

    Aufseiten der Bundesregierung wurde vor Gericht betont, man habe damals mit der Strompreisbremse auf eine Ausnahmesituation reagiert. Durch die Abschöpfung sollten die Betreiber ihren Beitrag zur Beruhigung am Strommarkt leisten, sagte Philipp Steinberg, Ministerialdirektor beim Wirtschaftsministerium. Die Bundesregierung habe etwa durch die zeitliche Begrenzung darauf geachtet, den Eingriff so gering wie möglich zu halten.

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    Quelle: ZDF

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    Quelle: dpa

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