Solidaritätszuschlag bleibt bestehen - FDP-Klage erfolglos

    FDP-Klage in Karlsruhe erfolglos:Solidaritätszuschlag bleibt bestehen

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    35 Jahre nach der Wiedervereinigung erhebt der Bund weiter den "Soli". Das ist zulässig, sagt das Verfassungsgericht. Es weist eine Verfassungsbeschwerde von FDP-Politikern zurück.

    Richter*innen des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag für rechtmäßig erklärt. Sechs ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete hatten gegen dessen weitere Erhebung geklagt.26.03.2025 | 1:51 min
    Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Dieses Urteil verkündete am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Damit wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurück.
    Das Urteil dürfte spürbare finanzielle Auswirkungen für den Bund haben - und womöglich auch für die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Denn der "Soli" bringt zwölf bis 13 Milliarden Euro jährlich ein. Im Bundestagswahlkampf hatte die Union angekündigt, den Zuschlag ganz abzuschaffen.
    SGS Schmiese Berlin Solidaritätszuschlag
    "Die SPD fühlt sich durch das Urteil bestätigt, doch auch die Union dürfte sich insgeheim über den größeren finanziellen Spielraum im Haushalt freuen", sagt ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese.26.03.2025 | 2:03 min

    "Soli" sollte Kosten für Wiedervereinigung bewältigen

    Der Solidaritätszuschlag wurde mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet und gilt seit 1995 unbefristet. Seit 2021 müssen ihn nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen. 90 Prozent liegen unter der Freigrenze. Zur Urteilsbegründung heißt es vom Bundesverfassungsgericht:

    Ein offensichtlicher Wegfall des auf den Beitritt der damals neuen Länder zurückzuführenden Mehrbedarfs des Bundes kann auch heute (noch) nicht festgestellt werden.

    Bundesverfassungsgericht

    Karlsruhe: "Soli" darf nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden

    Eine "Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020" bestand und bestehe daher nicht, so das Gericht weiter. Eine Ergänzungsabgabe wie der "Soli" dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte der Senat. Den Gesetzgeber treffe eine "Beobachtungsobliegenheit". Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.
    Die Abgabe beträgt zusätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Außerdem wird der Zuschlag auf Kapitalerträge und die Körperschaftsteuer erhoben. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, die ausschließlich dem Bund zukommen, betrugen zuletzt gut 12,6 Milliarden Euro im Jahr.
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    So entwickelte sich der "Soli" seit 1995.25.03.2025 | 1:02 min

    Kläger fordern freiwillige Soli-Abschaffung

    Mehrere FDP-Politiker drängen eine neue Bundesregierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun zur freiwilligen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Der frühere Finanzstaatssekretär Florian Toncar sagte:

    Es wäre politisch richtig, den Soli sofort abzuschaffen.

    Florian Toncar, früherer Finanzstaatssekretär

    FDP-Politiker Christian Dürr forderte eine milliardenschwere Entlastung für Betriebe und Sparer. "Friedrich Merz muss jetzt handeln", erklärte Dürr. Wer sich ein riesiges Schuldenpaket genehmige, müsse auch in der Lage sein, 13 Milliarden Euro jährliche Entlastung umzusetzen. "Eine politische Entscheidung ist heute umso notwendiger geworden." Der "Soli" schwäche den Wirtschaftsstandort. Toncar und Dürr gehören zu den sechs FDP-Politikern, die in Karlsruhe geklagt hatten.

    Bundesregierung verteidigt "Soli"

    Der Bund hatte den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung im November verteidigt und argumentiert, durch die Folgen der Wiedervereinigung ergebe sich noch heute ein erhöhter Finanzbedarf. Die Verteidiger des "Soli" hinterfragten zudem, ob eine Ergänzungsabgabe überhaupt zwangsläufig nur der Deckung einer bestimmten, ursprünglich definierten Finanzlast dienen darf.
    Der geschäftsführende Finanzminister Jörg Kukies begrüßte nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht bestätige damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass die Erhebung des "Soli" verfassungsgemäß sei. Damit schaffe es "Klarheit für die Aufstellung des Bundeshaushalts", erklärte der SPD-Politiker.
    Carsten Schneider - 2023
    Ob Stadt oder Land, ob Ost oder West - die Unterschiede zwischen den Regionen werden kleiner.03.07.2024 | 6:16 min

    Unions-Haushälter: Brauchen nun Steuerentlastung

    Die Union hält Steuerentlastungen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts für dringend nötig. "Wir akzeptieren das Urteil. Gleichwohl bräuchten wir jetzt dringend steuerliche Entlastungen für die Unternehmen und für die arbeitende Mitte, damit der Standort Deutschland im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfähig wird und wir auf einen Wachstumskurs zurückkehren", sagte Haushaltspolitiker Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur.

    Wirtschaftsverbände fordern "Soli"-Abschaffung

    Wirtschaftsverbände fordern nach dem Urteil derweil Union und SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf. "Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Unternehmen", sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Jetzt sei die Politik am Zug.

    Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

    Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie

    Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, sagte, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre für Unternehmen ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen. Ähnlich äußerte sich der Maschinenbauverband VDMA.

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    Quelle: dpa

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    Quelle: AFP, Reuters

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