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Sicherheitsbefugnisse scheitern:Bundesrat stoppt Sicherheitspaket teilweise
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Das Sicherheitspaket der Ampel ist im Bundestag beschlossen worden. Komplett in Kraft treten wird es aber vorerst nicht: Im Bundesrat sind Teile davon durchgefallen.
Das Sicherheitspaket der Ampel umfasst unter anderem Änderungen bei den Asylregeln und beim Waffenrecht. (Symbolbild)
Quelle: dpa
Der Bundesrat hat das "Sicherheitspaket" der Ampel-Koalition teilweise gestoppt. Ein erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossenes zustimmungsbedürftiges Gesetz zu mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden bekam in der Länderkammer in Berlin nicht die erforderliche Mehrheit - die unionsregierten Länder stimmten dagegen.
Bundestag und Bundesregierung könnten dazu nun aber noch den Vermittlungsausschuss von Parlament und Bundesrat anrufen.
Faeser: "Union verweigert Ermittlungsbehörden Befugnisse"
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kritisierte die Ablehnung als "völlig unverständlich und verantwortungslos". "Die Union verweigert unseren Ermittlungsbehörden Befugnisse, die angesichts der aktuellen Bedrohungen absolut notwendig sind", erklärte Faeser.
Das gelte etwa "für die Identifizierung von Verdächtigen in islamistischen Terrorvideos oder von Tätern im Bereich der furchtbaren sexualisierten Gewalt gegen Kinder".
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Sicherheitsbehörden sollten mehr Befugnisse bei Terrorismusbekämpfung erhalten
Den anderen Teil des "Sicherheitspakets" ließ der Bundesrat passieren. So sollen Asylbewerber, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden - wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ausnahmen soll es geben, wenn Kinder betroffen sind. Zudem sollen Messerverbote im öffentlichen Raum ausgeweitet werden.
In dem Gesetz, das die Länderkammer ablehnte, geht es um mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden. Sie sollten die Befugnis erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen.
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Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätte der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen müssen.
Bundesrat uneins bei Sicherheitspaket
In der vorherigen Debatte im Bundesrat machten Vertreter Bayerns und Berlins ihre Ablehnung der Pläne deutlich. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kritisierte das Paket als unzureichend und sprach von entkernten Regelungen. Die irreguläre Migration werde so nicht bekämpft werden. Vorgesehene Messerverbote seien reine Symbolpolitik.
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Dagegen betonte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD), das Paket sei eine geeignete Antwort. Er rief dazu auf, das Mehr an Sicherheit und Befugnissen für die Polizei nicht unnötig zu verhindern, wenn es einem noch nicht genug sei.
Vor Abstimmung: Faeser verteidigt Maßnahmen
Zuvor hatte der Bundestag nach einer lebhaften Diskussion in namentlicher Abstimmung für die Gesetzentwürfe gestimmt. Das Paket stelle "einen der wichtigsten Fortschritte in der inneren Sicherheit" dar, verteidigte Faeser die Maßnahmen vor der Abstimmung.
Die geplanten Verschärfungen waren nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messeranschlag auf einem Stadtfest am 23. August in Solingen vorgestellt worden. Damals wurden drei Menschen getötet, acht weitere verletzt.
Quelle: ZDF
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Quelle: dpa, KNA, Reuters
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