Union will Selbstbestimmungsgesetz teilweise rückabwickeln
Änderung des Geschlechtseintrags:Union will Ampel-Gesetz teils rückabwickeln
von Dominik Rzepka
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Wer sein Geschlecht ändern will, kann das bald jährlich beim Standesamt tun. Das hat der Bundestag beschlossen. Die Union kündigt an, die Regeln ab 2025 teils wieder zu ändern.
Wer sein Geschlecht ändern will, kann das bald jährlich beim Standesamt tun. Die Union kündigt an, die Regeln ab 2025 teils wieder zu ändern.12.04.2024 | 0:47 min
Die Union will im Falle eines Siegs bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz der Ampel teils wieder zurücknehmen. Das hat die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende, Andrea Lindholz (CSU), im Gespräch mit ZDFheute angekündigt.
CSU: Untertauchen leichter gemacht
Lindholz kritisiert, dass künftig jede Person einmal im Jahr zum Standesamt gehen und dort das eigene Geschlecht wechseln könne. Diese Daten würden allerdings nicht an Sicherheitsbehörden weitergeleitet. Das könne jemand nutzen, um unterzutauchen:
Damit meine ich nicht, das Transsexuelle das Gesetz missbrauchen. Sondern damit meine ich, dass Menschen, die es darauf absehen, ihre Identität zu verschleiern, hier jetzt beste Möglichkeiten haben.
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Andrea Lindholz, CSU
"Das ist aus meiner Sicht ein handfester Skandal", so Lindholz. Diese Regelung werde die Union "ganz als Erstes dringend" wieder ändern, sollte sie Teil der nächsten Bundesregierung werden.
Wie man künftig sein Geschlecht ändern kann
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am heutigen Freitag vom Bundestag final beraten und beschlossen. Es sieht vor, dass Menschen ihr Geschlecht oder ihre Vornamen einmal im Jahr beim Standesamt ändern können.
14-17-Jährige benötigen die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Diese Zustimmung kann durch ein Familiengericht ersetzt werden, wenn die Änderung dem Kindeswohl entspricht.
Das Gesetz regelt laut Bundesregierung lediglich die Frage der Ausweisdokumente. Eventuelle Operationen oder Hormonbehandlungen würden alleine durch die Betroffenen entschieden, in Absprache mit Ärztinnen und Ärzten.
Queerbeauftragter begrüßt neue Regeln
Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne) spricht von einem wichtigen Tag für die Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen. Mit dem Gesetz entfielen künftig psychiatrische Zwangsbegutachtungen und langwierige Gerichtsverfahren.
Das Gesetz nimmt niemandem etwas weg, aber macht das Leben für eine kleine Minderheit würdevoller und leichter.
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Sven Lehmann, Queerbeauftragter der Bundesregierung
Für Sophie ist klar: Sie ist eine Frau. Doch immer wieder kommen Fragen zu ihrem Transsein.19.03.2024 | 28:28 min
Eine Änderung des eigenen Geschlechts soll nach dem Willen der Ampel ab dem 1. August beantragt werden können. Gültig werden soll die Änderung drei Monate später.
Kritik kommt auch von AfD und Wagenknecht
Kritik an dem Gesetz kommt auch von der AfD und der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht. Sie kritisiert, dass bereits Kinder ab 14 Jahren ihr Geschlecht beliebig ändern könnten. Das sei verantwortungslos.
Für Unionsfraktionsvize Lindholz kommt noch ein weiterer Kritikpunkt hinzu. Wenn ein Mann erkläre, eine Frau zu sein, könne er künftig Schutzräume für Frauen betreten. Dadurch könnten sich Frauen unsicherer fühlen, so Lindholz.
Trans Menschen wie Max Appenroth weisen diese Kritik als "ekelhaft" zurück. Es komme in der Praxis im Prinzip nicht vor, dass trans Personen etwa in Frauensaunen gingen, um dort nackte Brüste zu sehen, so Appenroth im ZDFheute-Interview.
Unionsfraktions-Vize Andrea Lindholz (CSU) kritisiert das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel. Wenn ein Mann erkläre, er sei eine Frau, könne er Schutzräume für Frauen betreten.12.04.2024 | 0:34 min
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