Entscheidung zu Rundfunkbeitrag: Keine Erhöhung bis 2027
Einigung der Bundesländer:Rundfunkbeitrag soll bis 2027 nicht ansteigen
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Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und DLF soll bis 2027 nicht erhöht werden - das wollen die Länderchefs. Die Entscheidung aus Karlsruhe steht aber noch aus.
Um 58 Cent sollte der Rundfunkbeitrag laut KEF steigen.
Quelle: dpa
Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll vorerst bei 18,36 Euro bleiben. Aus Sicht der Länder soll der Beitrag in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen. Wie die brandenburgische Staatskanzlei am Donnerstag als Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin mitteilte, soll die Finanzierung ab 2027 neu geregelt werden.
Die Länder gingen davon aus, dass damit die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden kann "und der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF damit die Grundlage entzogen ist", hieß es vonseiten der Staatskanzlei Brandenburg.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Eine Entscheidung über die Beitragshöhe wurde vertagt.
25.10.2024 | 2:25 min
Unabhängige Kommission empfiehlt Anhebung um 58 Cent
ARD und ZDF hatten im November beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Die Erhöhung hatten Finanzexperten - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen.
Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Die KEF soll nach dem Willen der Länderchefs nun eine neue Empfehlung für die Jahre 2027 bis 2030 ermitteln.
Einschränkung aus Bayern und Sachsen-Anhalt
Allerdings gibt es bei der Einigung der Länderchefs eine Einschränkung. Bayern und Sachsen-Anhalt fügten eine Protokollnotiz hinzu. Sie wollen den Staatsvertragsentwurf zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags erst dann unterschreiben und ihren Landtagen zur Anhörung zuleiten, wenn ARD und ZDF die Verfassungsbeschwerde zurücknehmen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte nach der Ministerpräsidentenkonferenz, es sei Konsens unter den allermeisten Ländern gewesen, dass man die Verfassungsbeschwerde als "unerfreulichen Akt" ansehe. Auch, weil die Sender nicht bis zum Ministerpräsidententreffen im Dezember abgewartet haben. Er riet ARD und ZDF vor dem Hintergrund der Ergebnisse, für sich selbst zu überprüfen, ob die Klage noch notwendig ist.
ZDF begrüßt Einigung der Länder
"Wir begrüßen es sehr, dass die Länder sich heute auf ein neues Modell der Beitragsfestsetzung geeinigt haben ab 2027", betonte der Intendant des ZDF, Norbert Himmler. "Allerdings, was sie heute nicht entschieden haben, ist die Umsetzung der KEF-Empfehlungen ab Januar 2025 - und genau dagegen richtet sich unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe."
Himmler betonte: "Das ZDF ist sehr reformbereit. Wir sind mitten in der größten Reformumstrukturierungs-Phase unserer Geschichte, sehr unterstützt auch von unseren Gremien". Aber:
ARD verteidigt Anrufung von Karlsruhe
ARD-Chef Kai Gniffke verteidigte den Gang nach Karlsruhe. Er bedauerte, dass die Anpassung des Rundfunkbeitrags nicht auf den Weg gebracht worden sei, und sagte: "Damit wird einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten." Gniffke weiter:
Grund dafür ist, dass die Bundesländer die Empfehlung des unabhängigen Gremiums "KEF" zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht umgesetzt haben. 19.11.2024 | 1:25 min
Länderchefs empfehlen Verwendung von Rücklagen
Die brandenburgische Staatskanzlei erklärte am Donnerstag, sofern nötig könnten die Rücklagen der Anstalten genutzt werden, um Finanzierungsdefizite in den nächsten Jahren auszugleichen. Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, er erwarte, dass sich ARD, ZDF und Deutschlandradio "noch mehr anstrengen und die heute schon möglichen Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten nutzen".
Den Rundfunkbeitrag zahlen Haushalte, Firmen und Organisationen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro jährlich zusammen.
ZDF und ARD haben wegen der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Die von der „KEF“ empfohlene Erhöhung wurde nicht umgesetzt.19.11.2024 | 1:25 min
Schon beim letzten Mal vor rund vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das höchste Verfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte. Die Richter wiesen das Bundesland damals in seine Schranken. Sie ordneten einen Anstieg des Beitrags mit Monaten Verzug im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an.
Kritiker bezweifeln Reformwillen der Medienhäuser
Manche der aktuellen Kritiker fordern mehr Reformwillen der Medienhäuser, sie sprechen auch von verloren gegangenem Vertrauen durch den RBB-Skandal. Befürworter einer Erhöhung sagten, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen.
Im Oktober hatten die Ministerpräsidenten trotz des Streits um die Finanzierung eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeschoben. Die Länderparlamente müssen noch zustimmen. Es geht um schlankere Strukturen.
Einige Beispiele: Ab 2027 soll die Zahl der TV-Kanäle, die den Schwerpunkt Information, Bildung und Dokumentation haben, von vier auf zwei reduziert sein. Welche Sender es in der Gruppe mit Phoenix, Tagesschau24, ARD-alpha und ZDFinfo treffen wird, ist noch unklar. Die Anzahl der regionalen Hörfunkprogramme in der ARD soll von rund 70 Wellen auf 53 reduziert werden.
ARD und ZDF sollen ihr Textangebot im Internet einschränken. Das sieht ein Reformentwurf vor, über den die Länder aktuell beraten. Was heißt das für dieses Angebot? Ein Überblick.